©St. Georg
Muskelaufbauende Präparate, die in jedem Fall als Doping zählen, weil es keinen therapeutischen Grund für ihren Einsatz gibt.
Ein klassisches Beruhigungsmittel, das in vielen Ställen zum Inventar gehört. Beim Scheren, bei temperamentvollen Jungpferden wird schnell zum weißen Pülverchen gegriffen. Auch beim Turnier tut es seine Wirkung, beruhigt nervöse Pferde. Deswegen stand es bis vor kurzem auf der Dopingliste. Inzwischen wurde es von der FEI – gegen das Votum veterinärmmedizinischer Fachleute – zur Medikation Klasse A heruntergestuft.
Ein Glukokortikoid (Kortison). Die folgenschwerste Anwendung unterlief Ludger Beerbaum bei den Olympischen spielen in Athen. Sein Pferd Goldfever wurde wegen einer Verletzung in der Fesselbeuge, so heißt es, mit einer Betamethasonhaltigen Salbe behandelt. Ergebnis: Zwar keine Strafe für Beerbaum, aber Verlust der Mannschaftsgoldmedaille.
Umgangssprachlich Buta oder bute (engl.). Gemeint ist Phenylbutazon. Häufig eingesetzter Entzündungshemmer, für den es bis in die 1980er Jahre eine erlaubte Obergrenze gab. Heute fallen auch kleinste Mengen unter verbotene Medikation A.
Auch Kortisol. Wird vom Körper selbst produziert, aber erhöhte Werte deuten auf Manipulation hin, weswegen der Wirkstoff unter Doping fällt. Cortisol wirkt entzündungshemmend, schmerzlindernd und stimulierend...