BREAKING NEWS: Medikationsfall Isabell Werth

Von
El Santo und Isabell Werth

Aachen Soers CHIO 13.07.2011 Dressur Training/Warm-Up Foto: Julia Rau Am Schinnergraben 57 55129 Mainz Tel.: 06131-507751 Mobil: 0171-9517199 Rüsselsheimer Volksbank BLZ 500 930 00 Kto.: 6514006 Es gelten ausschliesslich meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (© Julia Rau)

In einer Dopingprobe von Isabell Werths Pferd El Santo bei den Rheinischen Meisterschaften in Langenfeld im Sommer 2012 wurde ein verbotenes Magenpräparat gefunden. Die Reiterin steht unter Druck, womöglich wird sie als Wiederholungsfall eingestuft, dann droht eine Sperre von mindestens einem Jahr. „Ich habe ein reines Gewissen“, sagt sie. Gutachter sollen nun klären, wie das Mittel in den Körper von El Santo kam.

Bei den Rheinischen Meisterschaften in Langenfeld am 21. bis 24. Juni 2012 war bei dem elfjährigen Rheinländer El Santo v. Ehrentusch ein im Wettkampf verbotenes Medikament gegen Magengeschwüre, der Wirkstoff Cimetidin, gefunden worden. Cimetidin, das in der Humanmedizin bei Menschen mit erhöhter Magensäureproduktion (Sodbrennen, Refluxmagen, Speiseröhrenentzündung) zum Einsatz kommt, steht nur auf der nationalen, nicht auf der internationalen Verbotsliste (siehe unten), es ist für Pferde nicht explizit zugelassen. Die B-Probe bestätigte das Ergebnis der A-Probe.

Seitdem hat die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) mehrfach getagt, einmal bei einer Ortsbesichtigung im Stall der Reiterin in Rheinberg. Da noch mehrere Gutachten eingeholt werden sollen, wurde bisher kein Urteil gefällt. Der nächste Termin ist für Mitte März anberaumt.

Isabell Werth ist sich keiner Schuld bewusst und muss nun nachweisen, auf welchem Weg die Substanz in die Dopingprobe von El Santo gekommen ist.  Sie führt das positive Ergebnis auf eine Verkettung unglücklicher Umstände zurück. Werth sagte dazu gegenüber St. GEORG: Ich habe ein völlig reines Gewissen, El Santo hat noch nie ein Mittel gegen Magengeschwüre bekommen. Sie habe seit den Rheinischen Meisterschaften wie verrückt recherchiert, um zu klären, wie die verbotene Substanz in den Körper von El Santo gekommen sei. Sie kann sich den Befund nur durch Kontamination erklären, also durch den unbeabsichtigte Kontakt des Pferdes mit der verbotenen Substanz.

Fakt ist: Das Präparat, das den Wirkstoff enthält, war im Stall Werth im beschriebenen Zeitraum vorhanden. Warum Nicht bekam nach seinen Hüftbruch Cimetidin als Magenprophylaxe, weil er auch den Schmerzstiller Phenylbutazon erhielt. Isabell Werth macht das Tränkwasser, das durch Unterdruck von der Tränke des einen Pferdes, Warum Nicht, in die des benachbarten Pferdes, El Santo, gelangt sei, für den positiven Befund verantwortlich. Warum Nicht sei das Medikament per Maulspritze verabreicht worden, er habe es nur sehr ungern genommen. Die Pfleger hätten den Rest dann in die Tränke gespritzt und die Spritze auch darin ausgewaschen. Durch Stromausfall sei vorübergehend auch die Wasserpumpe ausgefallen, dadurch sei Unterdruck entstanden und das Wasser von Warum Nichts Tränke in die von El Santo gepumpt worden. Während Warum Nicht das medikamenthaltige Wasser verschmähte, hat es El Santo offenbar vorzüglich geschmeckt. Zur Zeit werden zwei Gutachten erstellt, ein Techniker soll klären, ob diese Version möglich ist, außerdem soll ein Pharmakologe feststellen, ob auf diesem Wege eine nachweisbare Menge in den Körper von El Santo gelangen konnte.

Verboten oder nicht? National oder international?

Für  Deutschlands erfolgreichste Dressurreiterin steht viel auf dem Spiel. Bereits im Jahre 2009 wurde sie wegen Dopings mit dem Psychopharmakon Fluphenazin beim CDI Wiesbaden von der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) für sechs Monate gesperrt. Sie gilt deswegen womöglich als Wiederholungstäterin auch wenn es sich im neuesten Fall nur um verbotene Medikation handelt und müsste in diesem Fall  laut nationalem Reglement mit einer Sperre von mindestens einem Jahr bestraft werden. Allerdings ist die Sachlage hier komplexer: Erstens waren die Rheinischen Meisterschaften in Langenfeld lediglich ein nationaler Wettbewerb und zweitens ist der Wirkstoff Cimetidin beim Weltreiterverband nicht verboten. Er zählt bei der FEI zu den generell zulässigen Präparaten, für deren Verabreichung aber bestimmte Regeln eingehalten werden müssen. So darf dem Pferd immer vorausgesetzt es handelt sich um ein Pferd in einem internationalen Wettkampf – zwar das Präparat verabreicht werden, allerdings nicht während des Wettkampfes (also beispielsweise während der Ruhepause mit tierärztlicher Kontrolle im Rahmen einer Distanzprüfung). Außerdem muss die Verabreichung des Medikaments nach den FEI-Regeln dokumentiert worden sein.

Für den Fall El Santo gilt aber das nationale Regelwerk der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Cimetidin ist dort in den FN Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport“ (ADMR) im Anhang II gelistet. Hier sind die verbotenen Substanzen/unerlaubte Medikationen (im Wettkampf verboten) aufgeführt. Doping hingegen betrifft nur die unter Anhang III verzeichneten Wirkstoffe.

Es hat im deutschen Turniersport schon einmal eine Sperre aufgrund des Nachweises von Cimetidin gegeben. Im Frühjahr 2012 war eine Reiterin von der 1. Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) für fünf Monate gesperrt worden, da bei ihrem Pferd 2011 in einer Dopingprobe auf einem Turnier in Riesenbeck Cimetidin nachgewiesen worden war.

Isabell Werth beruft sich darauf, dass es mit dem Präparat Gastrogard ein zugelassenes Mittel gebe, dass sie im Zweifelsfall El Santo hätte verabreichen können. Der verletzte Warum Nicht habe das für Pferde explizit nicht zugelassene Mittel Cimetidin über einen längeren Zeitraum bekommen, da es bedeutend billiger sei. Außerdem habe sie sich selbst in Langenfeld um die Dopingprobe kümmern müssen, sie sei vor ihrem Start davon informiert worden, aber nach dem Ritt sei niemand zu Stelle gewesen. Wenn ich  befürchtet hätte , dass die Probe positiv ist, hätte ich doch aufgeladen und wäre nach Hause gefahren, sagt sie.

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