Fusion Rheinland-Hannover: ein Schreiben der Züchter

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Am Montag stimmen die rheinischen Pferdezüchter im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung darüber ab, ob sie sich mit dem Hannoveraner Verband zusammenschließen. Doch schon im Vorfeld der zweiten Abstimmung (nachdem die erste nicht die erforderliche Mehrheit brachte), gibt es wieder Unstimmigkeiten zwischen Züchtern und Vorstand.

Der Vorstand hatte in einem Schreiben, das im Internet öffentlich einsehbar ist, bekannt gegeben, dass er in seiner Sitzung am 19. November beschlossen hat, die geplante Satzungsänderung von der Tagesordnung der Sitzung am 1. Dezember zu nehmen. Als Begründung wurde angegeben, dass es seitens der Züchterschaft noch Anregungen gegeben habe, die bei der Diskussion um die Anpassung der Satzung im Zusammenhang mit der Fusion mit dem Hannoveraner Verband berücksichtigt werden sollten. Im Januar werde sich eine Satzungskommission, bestehend aus Mitgliedern des Vorstandes und des Verbandsausschusses, „eingehend mit der Satzungsänderung und allen Anregungen befassen.“

St.GEORG online hatte diese Mitteilung gestern auf seiner Homepage veröffentlicht. Heute erreicht uns ein Schreiben des Düsseldorfer Rechtsanwalts Michael Dyhr, das einen Brief an den Vorstand des rheinischen Pferdestammbuchs beinhaltet. Diesen sollen laut Dyhr „mehrere Züchter unabhängig voneinander an das Rheinische Pferdestammbuch verschickt haben.“ Darin fordern werden der Vorstand und die Geschäftsführung des Pferdestammbuchs aufgefordert, den in Bezug auf die Fusion mit dem Hannoveraner Verband gefassten Beschluss so lange nicht umzusetzen, bis über die Satzungsänderungen abgestimmt wurde.

Als Begründung wird angegeben, dass die geplante Satzungsänderung, für die es einer drei Viertel Mehrheit bedarf, sich in erster Linie mit den Änderungen aufgrund der Fusion befasst. Wenn diese nicht die erforderliche Mehrheit findet, würde der zuvor gefasste Beschluss zur Fusion hinfällig.

Der genaue Worlaut des Schreibens liest sich wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Leuchten,
sehr geehrter Herr Spoo,

nachdem mir soeben die vorgesehene Änderung der Tagesordnung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 01. Dezember 2014 zur Kenntnis gelangt ist beantrage ich, die Tagesordnung um einen weiteren Punkt zu ergänzen, und zwar mit der Maßgabe, dass zunächst über den nachfolgend formulierten Beschlussvorschlag abgestimmt wird. Der Beschlussvorschlag lautet:

Vorstand und Geschäftsführung des rheinischen Pferdestammbuches werden durch die Mitgliederversammlung angewiesen, die unter Ziffer 3 gefassten Beschluss nicht umzusetzen, bis über die unter Ziff. 4 vorgeschlagene, bzw. neu vorzuschlagende Satzungsänderung entschieden ist.

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung befasst sich vorrangig mit den sich aus der Abspaltung der Abteilung A auf den Hannoveraner Verband ergebenden Konsequenzen. Sollte die vorgeschlagene Satzungsänderung wie dies bereits geschehen ist keine hinreichende Mehrheit finden würde der unter Ziff. 3. Gefassten Beschluss obsolet. Andererseits kann – nicht zuletzt mit Blick auf die Ausführungen des Vorsitzenden nach der letzten, gescheiterten Abstimmung über die Abspaltung – nicht ausgeschlossen werden, dass Vorstand und Geschäftsführung bis zu einer Beschlussfassung über die vorgesehene Satzungsänderung Fakten schaffen, welche die unter Ziff. 3 beschlossene Abspaltung unumkehrbar machen.

Unberührt von diesen Darlegungen bleibt meine Auffassung, dass auch die Annahme des unter Ziff. 3. zu fassenden Beschlusses einer Vier Fünftel Mehrheit ( § 16 ), jedenfalls aber einer drei Viertel Mehrheit ( § 8 Ziff. 4 ) bedarf.

Indes würde die Annahme des unter Ziff. 3 vorgeschlagenen Beschlusses ohne den zuvor gefassten, oben vorgeschlagenen Beschluss zu einer nicht hinnehmbaren Beschneidung, ja Aushebelung, der in der Satzung unter § 8 Ziff. 4 beschriebenen Regelung führen.

Angesichts dessen ist die vorgesehene Beschlussfassung unumgänglich. Sie kann selbstverständlich auch durch eine entsprechende, rechtsverbindliche Erklärung von Vorstand und Geschäftsführung ersetzt werden.

Meinen Beschlussvorschlag bitte ich höflich auf gleiche Weise zu veröffentlichen, wie dies mit der Änderung der Tagesordnung geschehen ist.men’s jordan upcoming releases | air jordan release dates kicks on fire uk