Fliegenschutzmittel im Wettkampf erlaubt

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Wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) meldet, haben sich die Regeln für die Verwendung von Fliegenschutzmitteln bei Wettkämpfen geändert. Bislang galt, dass Fliegensprays, die ätherische Öle wie Nelken- oder
Lavendelöl enthalten, nicht verwendet
werden dürfen. Sie sind 48 Stunden nachweisbar.

Nun sind ab sofort alle Fliegenschutzmittel bei nationalen Turnieren in Deutschland erlaubt. Das Verbot wird aufgehoben, weil das zuständige Labor in Köln durch ein verbessertes Analyseverfahren jetzt feststellen kann, ob ätherische Öle äußerlich (also als Bestandteil eines Fliegenschutzmittels) oder innerlich (z.B. über eine Inhalation) angewendet wurden. Die Inhalation mit ätherischen Ölen zur Behandlung von Lungenkrankheiten führt zu einer relevanten Konzentration der Wirkstoffe im Organismus des Pferdes und ist deshalb im Wettkampf nicht erlaubt. Ätherische Öle in Fliegenschutzmitteln wirken hingegen deutlich weniger auf den Organismus und sind daher während eines Turniers zugelassen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fliegenschutzmittel ordnungsgemäß, entsprechend der Herstellerangaben, verwendet werden.

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