Hobbyreiterin wegen Tierquälerei verurteilt

Von

Das Amtsgericht Starnberg hat im April eine 44-jährige Hausfrau und Hobbyreiterin wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 150 Euro verurteilt, also insgesamt 27.000 Euro.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagte ihre drei Pferde nicht artgerecht gehalten hat, ihnen also nie freien Auslauf und Sozialkontakte gewährte, und ihnen beim Training mittels Hyperflexion und ständigem unsachgemäßem Sporeneinsatz dauerhafte psychische und psychische Leiden zugefügt hat.

Die Reiterin habe die Pferde beim Training so eng beigezäumt, dass sie sich praktisch in die Brust beißen mussten. Zugleich hätte sie sie dabei mit dem Sporen so sehr traktiert, dass die Pferde offene Wunden an den Bauchseiten hatten. Diese offenen Wunden, wie auch die Muskelverspannungen, Genickschleimbeutelentzündungen und Rückenprobleme, unter denen die Pferde leiden, seien auf die von der Angklagten praktizierten Trainingsmethoden zurückzuführen. Dadurch, dass die Pferde keine Chance hatten, sich den unangenehmen und schmerzhaften Situationen zu entziehen, hätten sie „erhebliches psychisches Leid“ erdulden müssen.

Das Gericht stützt sich dabei auf die Geständnisse der Angeklagten, auf mehrere glaubwürdige Zeugenaussagen, auf die gutachterlichen Feststellungen von vier Sachverständigen sowie auf Fotos und Videoaufnahmen.

Es gab aber auch Stimmen, die die Frau verteidigten. Beispielsweise einer ihrer Tierärzte, der behauptete, die Verletzungen durch den Sporeneinsatz wären für ein Pferd nicht spürbar, „Bluten tue nicht weh.“ Die Haut eines Pferdes sei „viel härter als Menschenhaut und einen Zentimeter dick“. Zu blutenden Wunden komme es schon, wenn die Haut einen Millimeter tief „angeratscht“ sei. Das Gericht stellte daraufhin fest, dass es wissenschaftlich erwiesen sei, dass die Strukturen der Weiterleitung und Verabreitung von Schmerzen bei Menschen und Säugetieren grundsätzlich gleich sind. Außerdem widerspricht die Aussage des Zeugen den Aussagen der Gutachter, denen zufolge auch das Unterhautfettgewebe durchtrennt werden muss, ehe eine Wunde zu bluten beginnt.

Das vollständige Urteil finden Sie hier.

men’s jordan retro release dates | cheap air jordan 1s for sale