Warendorf: FN-Tierschutztagung

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(© Feature Tierschutz)

Pferdegerechtes Reiten, artgerechte Haltung und fairer Umgang mit dem Partner Pferd sind Grundsätze, welche die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) sich selbst auf die Fahnen geschrieben hat. Nun wurde in Warendorf mit 130 Vertretern der FN sowie ihrer Anschlussverbände getagt, um unter anderem über Wunsch und Wirklichkeit zu diskutieren.

Im Rahmen der Versammlung hat man festgestellt, dass das Thema Pferdeschutz im Prinzip in allen Regelwerken, Leitlinien usw. der FN gut verankert und präsent ist. Allerdings stellte Generalsekretär Soenke Lauterbach fest: „Die Tagung hat aber auch gezeigt, dass Anspruch und Wirklichkeit nicht immer übereinstimmen und es manchmal auch an der Akzeptanz unserer eigenen Regeln mangelt. Wir müssen aber den Mut haben, genau hinzuschauen und Missstände offen anzusprechen, denn wir sind die Vorbilder, wenn es um die Umsetzung unserer Reitlehre und die richtlinienkonforme Pferdehaltung geht.“

Dr. Peter Kunzmann, Professor für angewandte Ethik in der Tiermedizin an der Tierärztlichen Hochschule in Hannover, referierte zur Stellung des Tieres in der Gesellschaft: „Das Thema Tier unterliegt einem kolossalen Wandel in der Gesellschaft“, berichtete er. Das Verhältnis zum Tier ist heute von hoher Emotionalität geprägt. „Es gibt gute Gründe, Tieren einen hohen moralischen Stellenwert einzuräumen.“ Eine Entwicklung, die keine „vorüberziehende Wolke“ ist, sondern eine gesellschaftliche Haltung, die von erhöhten Anforderungen an den Tierschutz bis hin zur Ablehnung von Tiernutzung reicht – eine Position, die von Tierrechtlern vertreten wird. „Tierschutz setzt Nutzung von Tieren voraus“, sagte Kunzmann. Allerdings mit dem Anspruch, übermäßige oder nicht zu rechtfertigende Belastungen zu verhindern, denn Pferde haben Bedürfnisse und erleben damit auch Emotionen wie Angst, Schmerz und Mangel. „Alle, die heute mit Tieren agieren, können sich schlechten Umgang nicht leisten. Die Gesellschaft akzeptiert Tierschutzvergehen nicht. Halten Sie Ihre Weste sauber. Ahnden Sie schwarze Schafe konsequent. Man wird sie dafür nicht loben, wenn Sie es tun, aber Sie haben einen ganz schlechten Stand, wenn Sie es nicht tun“, machte der Tierethiker die Konsequenzen klar. „Ich bin positiv überrascht, wie gut die Tagung besucht ist. Die Tagung ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Zeigt sie doch, dass der Verband sich offensiv mit dem Thema Tierschutz auseinandersetzt und dass auch der Bedarf da ist“, sagte Dr. Esther Müller, Vertreterin des Deutschen Tierschutzbundes im FN-Fachbeirat Tierschutz.

Wie sich das konkret im Tierschutzgesetz widerspiegelt, erläuterte Dr. Nicole Schertl als Vertreterin des Referats Tierschutz im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL). Sie zeigte die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen auf. „Das Tierschutzgesetz schützt das Leben und Wohlbefinden der Pferde. Der Mensch muss aber für angemessene Ernährung, Unterbringung, Pflege und Bewegung sorgen. Dies erfordert eine hohe Kompetenz und Sachkenntnis“, sagte sie.

Auf dem Tierschutzgesetz beruhen zum einen die Leitlinien Tierschutz im Pferdesport, die 1992 niedergeschrieben und vom BMEL herausgegeben wurden. Erarbeitet hat sie die Gruppe Tierschutz und Pferdesport. Zum anderen aber auch die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten, die von der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Pferdehaltung verfasst wurden. Die jeweiligen Arbeitsgruppen bestanden aus Vertretern von Ministerien, Veterinär-, Pferdesport- und Tierschutzverbänden. „Die Leitlinien zur Pferdehaltung gibt es seit 20 Jahren, weil man schon damals den Bedarf erkannt hat, gemeinsam einen Maßstab für die Haltung und Nutzung von Pferden zu erarbeiten“, sagte Dr. Christiane Müller, Mitglied im FN-Präsidium und dort zuständig für das Thema Tierschutz. „Mit den Leitlinien können wir zeigen, dass wir Pferdefreunde sind und das Wissen und die Expertise haben. Durch deren Einhaltung sollten wir dafür Sorge tragen, dass wir der Öffentlichkeit keine Angriffsfläche bieten.“

Über die Folgen mangelhafter Pferdehaltung berichtete Dr. Margit Zeitler-Feicht, Dozentin unter anderem für Tierschutz und Tierhaltung am Wissenschaftszentrum Weihenstephan und der TU München, wo sie über Tiergerechtheit von Haltungssystemen forscht. Sie sprach unter anderem über die Folgen mangelnder Raufuttergaben „Die Aufgabe der Leitlinien ist es, die Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu unterstützen“, sagte Dr. Zeitler-Feicht. „Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich, haben vor Gericht aber einen hohen Stellenwert und werden im Zweifelsfall auch von Gutachtern herangezogen.“

„Wir wollten mit dieser Tagung Wissen schaffen und die Sensibilität für das Thema Tierschutz erhöhen“, sagte Soenke Lauterbach. Der nächste Schritt sei nun die Verarbeitung der Erkenntnisse zum Abschluss. „Die Tagung war richtig. Es wurde zwei Tage lang sachlich und offen diskutiert. Der mehrheitliche Wunsch der Teilnehmer ist, diese Veranstaltung 2016 zu wiederholen. Jetzt müssen wir die genannten Dinge aber auch angehen und umsetzen, auf Experten zugehen und die Erkenntnisse in unsere Arbeitsgruppen und Gremien einbinden.“

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