Nutzungsüberlassung fürs Pferd

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Eine Nutzungsüberlassung des Pferdes kann viele Gründe haben. Die Hauptsache ist ein Vertrag, der alles regelt. (© Schupp)

Was muss in einem Vertrag stehen, der die Überlassung des eigenen Pferdes an Dritte so regeln soll, dass es nicht zu Problemen kommen kann?

Der Eigentümer hat nicht genug Zeit für sein Pferd, fällt krankheitsbedingt für einen längeren Zeitraum aus und widmet sich lieber anderen Interessen. Das Pferd möchte er aber trotzdem nicht verkaufen, er überlässt es aber einem anderen Reiter, der es nutzen darf. Hier empfiehlt es sich für beide Seiten eine sogenannte Nutzungsüberlassung fürs Pferd zu verhandeln. Dieser Vertrag regelt die Pflege, die Aufteilung der Kosten und die Art, wie und in welchem Umfang das Pferd genutzt werden darf.

Unterschied zur Reitbeteiligung

Die Beweggründe für einen Pferdehalter, das Pferd für eine Weile jemandem anderes zu überlassen, könnten vielfältiger nicht sein. Oft schwebt man in der Entscheidungsphase zwischen Reitbeteiligung und Nutzungsüberlassung. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Formen ist, dass Sie sich selbst nicht kümmern. Schon der Name Nutzungsüberlassung verrät, dass man als Besitzer dem Anderen wesentlich mehr Rechte zukommen lässt. Man kann sagen, für eine bestimmte oder auch unbestimmte Zeit, werden die Besitzverhältnisse verschoben. Dennoch bleibt der eigentliche Pferdebesitzer weiterhin Eigentümer.

In dem Vertrag zur Nutzungsüberlassung sollte nicht nur geklärt werden, welche Kosten beide Parteien zu tragen haben. Auch sollte bestimmt werden, inwiefern sich der Eigentümer bei bestimmten Situationen zu verhalten hat. Entscheidet der Eigentümer über den Beschlag oder derjenige, dem das Pferd überlassen wurde? Wer hat welche Entscheidungsgewalten? Diese Fragen sollten unbedingt vorher geklärt werden, damit es hinterher nicht zu Ärger kommt.

Beide Parteien sollten sich aufschreiben, welche Rechten und Pflichten sie sich wünschten und dann sollte das entsprechend ausdiskutiert werden. Und jede Entscheidung unbedingt später in den Vertrag aufnehmen! Am Ende zählt nicht das gesprochene sondern ausschließlich das geschriebene Wort.

Nutzungsüberlassung fürs Pferd

Besser auf der sicheren Seite sein und einen entsprechenden Vertrag abschließen! Eine Musterversion finden Sie unter dem Download-Button. Sollten Sie sich später doch dazu entscheiden, das Pferd verkaufen zu wollen, können Sie hier auch einen Pferdekaufvertrag für privat und gewerblich herunterladen.

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