Pferdekaufvertrag privat

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Ein Vertrag sichert beide Seiten ab, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt.

Wer als Privatperson ein Pferd kaufen oder an eine Privatperson verkaufen möchte, ist mit diesem Vertrag auf der sicheren Seite.

Es kann mitunter emotional werden beim Pferdeverkauf. Vor allem zwischen Privatpersonen und deshalb sollten sich beide Seiten vertraglich gut absichern. Mit dem Pferdekaufvertrag privat, machen Sie nichts falsch und zusätzlich kann noch ein Schutzvertrag abgeschlossen werden.

Doppelt hält besser

Als Privatperson sein Pferd abgeben zu müssen, kann verschiedene Gründe haben. Manchmal zwingt einen eine berufliche Veränderung dazu, oder aber die Chemie zwischen Reiter und Pferd stimmt nicht mehr. Im Falle eines privaten Verkaufs ist es deswegen häufig beiden Seiten, Käufer und Verkäufer, wichtig zu wissen, woher das Pferd kommt bzw. wohin es wechselt. Dabei gibt es ein paar Möglichkeiten, sich innerhalb des Vertrages abzusichern.

  • Schutzvertrag: Keines Falls muss man sich als Verkäufer dafür schämen, einen Schutzvertrag an den Kaufvertrag anzuhängen. Ein Käufer, der glaubt, das Pferd artgerecht zu behandeln, unterzubringen, zu versorgen und auch zu reiten, der hat keinerlei Probleme mit einem solchen Vertrag. Als Verkäufer können Sie sich absichern, dass die Unterbringung nach ihren Vorstellungen und Wünschen vollzogen wird, sie können festlegen, wie das Pferd genutzt werden darf, also ob als reines Beistellpferd mit keiner oder leichter Arbeit oder als weiterhin als Sportpferd.
  • Verstoß: Hält sich der Käufer nicht an die Abmachungen, können Sie eine Strafe im Vorfeld im Schutzvertrag festhalten und/oder das Rücktrittsrecht vom Vertrag. Bedeutet, der Verkäufer bekommt das Pferd zurück und der Käufer das Geld.
  • Weiterverkauf: Ebenso können Sie sich absichern, dass das Pferd nicht weiterverkauft werden darf, ohne Ihr Einverständnis, bzw. können Sie sich ein Vorkaufsrecht mit sichern. Den Schutzvertrag finden Sie hier.

Pferdekaufvertrag gewerblich

Einen Unterschied im Kauf bzw. Verkauf gibt es, wenn eine Seite Unternehmer, Händler oder Züchter, ist. Dann sollten Sie auf den gewerblichen Vertrag zurückgreifen. Den finden Sie hier. Dort haben wir auch nochmal ausführlich erklärt, warum eine Ankaufsuntersuchung unerlässlich ist. Das gilt nicht nur für gewerbliche An- und Verkäufe sondern genauso für den privaten Pferdekaufvertrag.

 

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  1. lario

    Darlehen zwischen Einzelpersonen und Krediten

    Wenn wir ein Finanzierungsprojekt haben, beziehen wir uns sofort auf den Familienkreis und das Wissen, wenn wir nicht auf konventionelle Kredite von Banken zugreifen können.
    Andere Lösungen wie Darlehen zwischen Personen, die anderweitig bezeichnet werden, Gemeinschaftskredite, Kredite oder P2P P2 (Peer-to-Peer-Darlehen), existieren ebenfalls und können zu geringeren Kosten von kleinen und schweren Investitionen finanzieren, ohne über Finanzinstitute und Banken zu gehen .
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    Bitte schreiben Sie uns für Ihre persönlichen Darlehen: [email protected]
    Um Ihr Projekt zu verwirklichen, erfahren Sie mehr über den schnellen Privatkredit für Privatpersonen.

  2. Selina Oberholzer

    Ein ausgezeichneter Beitrag, herzlichen Dank! Da es sich bei Pferden um Lebewesen handelt – und zudem noch um kostspielige Tiere –, halte ich es für ratsam, sich vor dem Verkauf eingehend darüber zu informieren, wie ein rechtsgültiger Kaufvertrag aussehen sollte. Insbesondere bei hochpreisigen Rassen könnte es sogar angebracht sein, einen Rechtsexperten hinzuzuziehen, um den Kaufvertrag professionell zu gestalten.

  3. Angelika Wismuth

    Der Artikel und Vertrag sind bald 9 Jahre alt!

    Man sollte diesen Vetrag nicht mehr verwenden, er enthält schon gleich zum Anfang einen Fehler!

    St.-Georg, könnte man das einmal aktualisieren?

    • Dominique Wehrmann

      Sehr geehrte Frau Wismuth, der Vertrag wurde 2015 hochgeladen, aber Texte und Verträge werden auf Aktualität geprüft. Beste Grüße vom St.GEORG Team


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