Reitunterricht online: Tipps zu Technik, Datenschutz und Versicherungsschutz

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Der Online-Reitunterricht kann eine gute Ergänzung zum Unterricht vor Ort sein. (© www.toffi-images.de)

Corona hat die Entwicklung beschleunigt: Immer mehr Reiter und Reitlehrer interessieren sich für Online-Reitunterricht. Was für die technische Umsetzung zu beachten ist sowie Empfehlungen für den Umgang mit Datenschutzvorgaben und Versicherungsschutz, finden Sie hier zusammengefasst.

Angeboten vom Bundesverband für Berufsreiter (BBR), gab ein umfangreiches Online-Seminar am 30. April nützliche Informationen zum Thema Online-Reitunterricht. Dieser kann eine gute Ergänzung zum Präsenzunterricht sein, gerade in Zeiten von Corona. Über ein beispielsweise bei C aufgestelltes und fixiertes Handy, das live das Bild auf den Bildschirm des Ausbilders zuhause überträgt, sowie eine parallele Tonverbindung (z.B. über das Telefon oder einen Ceecoach) können Ausbilder und Kunde so in Echtzeit zusammenarbeiten.

Auch wenn das Online-Training niemals das Training vor Ort ersetzen kann, ist es doch eine sinnvolle Ergänzung und bietet dem Reitlehrer – gerade in Corona-Zeiten – einige Vorteile. Kontakte werden reduziert, das „Training auf Distanz“ wird Corona-konform umsetzbar, außerdem erhöht „Remote“ zu unterrichten den Netto-Stundensatz, da ja die Fahrtzeit entfällt. Viele Trainer würden sich daher aber auch zu einer Vergünstigung der Online-Variante ihres Reitunterrichts entscheiden, erläuterte einer der Expertenr. Auch spreche die meist bereits vorhandene Infrastruktur für Online-Training. Wer es allerdings richtig professionell und hochwertig machen will, wird um ein paar Investitionen für die Technik nicht herumkommen.

Als Nachteil wurde hingegen die fehlende Korrekturmöglichkeit betitelt. Dass der Trainer eben nochmal aufsteigt und nachfühlt, ist bei Online-Training meist ausgeschlossen. Zudem ist eine Voraussetzung für Online-Unterricht mit Mehrwert eine intensive Kommunikation zwischen Trainer und Reiter. Nicht jeder Reiter rede aber gerne während des Unterrichts, weshalb nach der Erfahrung von Experten Online-Reitunterricht nur mit einem bestimmten Typ von Reitschüler sinnvoll ist.

Technische Umsetzung

Die einfachste Möglichkeit der Bildübertragung ist die Nutzung des Smartphones. Der Reitschüler muss dafür sein Datenvolumen nutzen, falls es vor Ort kein W-LAN gibt. Hier ist mit circa 2 bis 5 Megabyte pro Minute der Übertragung zu rechnen. Der Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter muss dafür also ausgelegt sein. Um das Smartphone bei C oder in einer Ecke zu fixieren, kann sich eine Investition in ein Dreibein, eine Klemmvorrichtung oder gleich ein Trackingsystem lohnen.

Üblicherweise wird dieses vom Reitlehrer gestellt. Trackingsysteme, also Stative oder Kameras, die mittels eines Roboters das Pferd-Reiter-Paar automatisch verfolgen sind zum Beispiel Pivo-Silver, Pixem, Pixio oder Soloshot.

Um die Übertragung des Videos so ruckelfrei wie möglich zu gestalten, steht für die Tonübertragung idealerweise ein zweites Smartphone zur Verfügung, auf dem der mit (Bluetooth-)Kopfhörern ausgestattete Reiter angerufen wird. In diesem Fall bräuchte man jedoch in beiden Telefonen eine SIM-Karte. Wenn man zwei Smartphones hat, aber nur eine SIM-Karte, kann dasjenige mit SIM-Karte aber auch einen Hotspot aufbauen, in den der Reiter das zweite Smartphone einwählt. Beide Smartphones können dann in der Konferenz eingewählt sein, wobei eines nur Ton und das andere nur Video übertragen sollte.

Allerdings ist die Audio- und Videoübertragung auch nicht ganz unproblematisch, vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Rechtliche Vorschriften

Datenschutz gilt es sowohl innerbetrieblich, als auch außerbetrieblich zu realisieren, erklärt Rechtsanwalt Christian Weiß. Von seinem Kunden benötigt der Reitlehrer beispielsweise die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, mitunter auch der Gesundheitsdaten. Was den innerbetrieblichen Datenschutz angeht, sollten sich Reitlehrer, die Online-Unterricht geben möchten, unter anderem Gedanken machen über die Software, die für den Online-Reitunterricht verwendet werden soll. Hier kann es hilfreich sein, mit einem Datenschutzberater zu sprechen. Denn Rechtsanwalt Christian Weiß betonte: „Sie können nicht von sich selbst verlangen, dass Sie den Datenschutz selbst zu 100 Prozent umsetzen.“ Aber man solle sich eben informieren und den Online-Reitunterricht datenschutzrechtlich soweit es möglich ist, absichern.

Auch ein nicht zu unterschätzender Faktor ist das Recht am eigenen Bild. Kommt beispielsweise während der Trainingseinheit ein zweiter Reiter mit seinem Pferd in die Halle und möchte nicht gefilmt werden, müsse die Reitstunde in der Regel abgebrochen werden. Der Reitlehrer hat seinerseits darauf zu achten, dass keine unbeteiligten und unbefugten Personen Einblick in die Videoübertragung haben. Auch die Vermischung dienstlicher und privater Daten muss bedacht werden, sofern der Reitlehrer kein Diensthandy oder -laptop besitzt. Tipp: Im Zweifel die jeweilig zuständige Landesdatenschutzbehörde kontaktieren.

Welches Programm für die Videokonferenz genutzt wird, ist ebenfalls genau abzuwägen. Wenn möglich, so Christian Weiß, sollten Reitlehrer auf einen europäischen Anbieter zurückgreifen, der möglichst wenige Daten nutzt, also beispielsweise nicht mithört. Tipp: Informieren Sie sich auch über die sogenannte Auftragsverarbeitungsvereinbarung bei den unterschiedlichen Anbietern für Videokonferenzen.

Versicherungsschutz

Ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in der Regel nicht von der Vermögenshaftpflichtversicherung des Betreibers gedeckt, gibt Rechtsanwalt Christian Weiß zu bedenken. Versicherungskaufmann Jens Schütz empfiehlt dafür, einen genaueren Blick auf die Konditionen der individuellen Reitlehrer-Haftpflichtversicherung zu werfen.

Bei Unklarheit darüber, ob in der Reitlehrer-Haftpflichtversicherung ebenfalls Online-Reitunterricht mitversichert ist, sollte sich der Reitlehrer direkt bei seinem Versicherer erkundigen. Für Drittschäden, also bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Datenschutzgesetzen, kann das Abschließen einer Cyberversicherung sinnvoll sein. Hierfür müsse man ungefähr mit Kosten in Höhe von 300 Euro pro Jahr kalkulieren, so Jens Schütz.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der BBR sowie unter www.berufsreiter-versicherungen.denike air jordan 1 outlet | cheapest jordan 1 low colorways

Gloria Lucie AlterRedakteurin

Hat sich parallel zum Volontariat beim St.GEORG im Studium mit „Digital Journalism“ an der Hamburg Media School befasst. Als Redakteurin liefert sie Beiträge aus den unterschiedlichsten Bereichen, von Reitlehre bis zu Produktneuheiten. Ihre Erfahrungen aus Tätigkeiten bei privaten TV-Sendern in Köln ergänzen sich mit ihrer Kompetenz in Social Media und Videocontent.