Tierquälerei in der Schweiz

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Ein in der Schweiz bekannter Military-Reiter, Reitlehrer und Tierarzt muss sich vor dem Bezirksgericht Winterthur wegen Tierquälerei zusammen mit seiner Auszubildenden veantworten. Beiden wrd zur Last gelegt, ein Polo-Pony so stark gequält zu haben, dass es an seinen Verletzungen starb.

Im Oktober 2007 hatte der Angeklagte die Auszubildende beauftragt, das Polo-Pony Karioka zu longieren. Da das Pony mit seinen elf Jahren für den Polo-Sport zu alt geworden war, sollte es zu einem Freizeitpferd umtrainiert werden. Dazu wurde das Pony mit den Zügeln am Sattelgurt eng ausgebunden, eine für Polo-Ponys unbekannte Haltung. Gegen das enge Ausbinden wehrte sich das Pony, verlor dabei mehrmals das Gleichgewicht und fiel um. Statt die Zügel zu lockern, befahl der 56-jährige Angeklagte daraufhin, die Zügel noch stärker zu verkürzen. Karioka wehrte sich weiter und stürzte immer wieder. Schließlich stieg das Pony, kippte nach hinten und blieb liegen. Mit einem Schädelbruch, einer Verletzung über dem Auge und weiteren Blessuren. Der Angeklagte, selbst Tierarzt, verabreichte dem Pony lediglich ein Schmerzmittel und ließ es liegen. Erst einige Stunden später wurde das verletzte Tier in eine Tierklinik gebracht, wo es im Laufe des Abends starb.
Für Aufsehen sorgte der Fall in der Schweiz, weil hier ein Tierschutzvergehen vor Gericht verhandelt wird, was selten der Fall ist. Meistens werden entsprechende Fälle per Strafbefehl erledigt und gelangen gar nicht erst in einen Gerichtssaal. Es sei denn, der Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst, wie offenbar im Fall Karioka. Dem 56-jährigen droht eine Geldstrafe von insgesamt etwa 28000 Franken (ca. 20900 Euro), der Auszubildenden eine Geldstrafe von 7200 Franken (ca. 5370 Euro).

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