Cosmo-Klage: Um wie viel Geld geht es wirklich?

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Reitsport, Pferdesport, Grand Prix, 1.Qualifikation Deutsche Meisterschaft

Sönke Rothenberger und Cosmo in Balve, Deutsche Meisterschaften 2017 (© Ludwiga von Korff)

Vergangenen Donnerstag wurde erstmals über die „Cosmo-Klage“ verhandelt. Unter anderen Gonnelien Rothenberger hatte die behandelnde Tierärztin verklagt. Es geht um das Mittel Tildren und Schadensersatzforderungen von acht Millionen Euro.

Vor dem Landgericht in Frankfurt kam es zum ersten Verhandlungstag in der Cosmo-Klage. Der 13-jährige KWPN-Wallach, der anteilig im Besitz der Familie Rothenberger steht, soll durch die Behandlung mit dem Präparat Tildren gesundheitliche Probleme haben. Diese hätten den Wert des Dressurpferdes Cosmo gemindert, argumentieren die Anwälte der Rothenbergers.

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In diesem ersten Verhandlungstag ging es zunächst darum festzustellen, wie hoch der Wert des amtierenden Mannschafts-Olympiasiegers, Team-Welt- und Europameisters ist. Die Rechtsanwälte des Klägers meinten, Cosmo sei zehn Millionen Euro Wert. Weniger als die Hälfte hingegen schätzte eine Gutachterin: vier bis fünf Millionen Euro. Der Streitwert der Cosmo-Klage wurde daraufhin auf acht Millionen Euro festgesetzt.

Die beklagte Tierklinik aus Dülmen wird durch die Kanzlei Dr. Klimke und Kollegen vertreten. Rechtsanwalt Christopher Boening wollte zunächst die Frage beantwortet wissen, ob Familie Rothenberger überhaupt noch Besitzer des Van Gogh-Sohns seien. Er brachte vor, dass seit 2017 nicht nur Ralph-Uwe Westhoff Anteile an Cosmo halte. Der Unternehmer hatte 2017 einen Anteil von 50 Prozent an dem Dressurpferd gekauft, um es für Deutschland zu sichern. Boening zu Folge habe darüberhinaus eine Investorin drei Millionen Euro für Anteile an Cosmo bezahlt. Die Rechtsvertreter der Rothenbergers bestritten dies.


Was ist Tildren?

Tildren ist ein Medikament mit dem Wirkstoff Tiludronat. Es ist ein gängiges Präparat bei der Behandlung von Podotrochlose (Hufrollenentzündung). Auch bei Spat, oder wenn Knochenabbau (Osteolyse) vermieden werden soll, kommt es zu Einsatz, auch bei Knochenzysten. Bei Gleichbeinlahmheiten ist es häufig das Mittel der Wahl. Zu einer der Nebenwirkungen, auf die der Hersteller Ceva Santé Animale mehrfach in seinen Produktinformationen hinweist, zählt die Gefahr von Niereninsuffizienzen: „Bei gleichzeitiger Verabreichung potenziell nephrotoxischer (Anm. d. Red.: nierenschädlicher) Substanzen wie z. B. NSAIDs (Anm. d. Red.: Nichtsteroidale Antiphlogistika, schmerzstillende oder schmerzlindernde Medikamente) ist besondere Vorsicht geboten und eine Überwachung der Nierenfunktion erforderlich.

Zwar wurde die positive Wirkung von Tilundronat bei Hufrollenpatienten 2003 in einer Studie (Denoix, Thibaud, Riccio) nachgewiesen, Tildren ist in Deutschland aber nicht am Markt zugelassen, wohl aber in der EU. Möchten Tierärzte das Präparat einführen, müssen sie dies für einen speziellen Fall beim zuständigen Amtsveterinär beantragen.

Zehn Tage Infusionen in Folge

Es gibt seit 2016 eine Alternative, die auch in Deutschland zugelassen ist: das Tierarzneimittel Osphos mit dem Inhaltsstoff Clodronsäure. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2016 definiert die Anwendung klar: „Nur wenn das Tierarzneimittel Osphos zur Erreichung des Behandlungsziels nicht geeignet sein sollte, was der Tierarzt in eigener Verantwortung im Einzelfall zu entscheiden hat, ist die Voraussetzung für das Verbringen von Tildren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach § 56a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AMG gegeben.“

Häufige Praxis ist es, Tildren nicht an zehn Tagen in Folge per Infusion zu verabreichen, sondern die Gesamtmenge an einem Tag. Das entspricht nicht der vom Hersteller empfohlenen Verabreichung. Dann muss die Nierenfunktion beobachtet werden.


Aufgrund der Umstände, die zu der Cosmo-Klage führten, hatte der Exekutivausschuss des Deutschen Olympiade Komitees für Reiterei (DOKR) ein Gespräch mit Sönke Rothenberger 2019 anberaumt und mehr Transparenz gegenüber dem DOKR und seinen Vertretern erbeten.

Der Prozess wird im April fortgesetzt. Dann ist ein Verkündungstermin angesetzt, was nicht heißen muss, dass dann schon über die Cosmo-Klage entschieden wird.

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Jan TönjesChefredakteur

Chefredakteur ab 2012, seit 2003 beim St.GEORG. Pferdejournalist seit 1988. Nach Germanistik/Anglistik-Studium acht Jahre tätig bei öffentlich rechtlichem Rundfunk, ARD, SFB, RBB in Berlin. Familienvater, Radiofan, TV-erfahren, Moderator, Pferdezüchter, Podcasthost, Preise: Silbernes Pferd, Alltech Media Award. Präsident Internationale Vereinigung der Pferdesportjournalisten (IAEJ).