Österreicherin Ulrike Prunthaller wegen Tierquälerei verurteilt

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Ulrike Prunthaller und ihr Trainer Freidrich Atschko wurden vor dem unabhängigen Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes verurteilt. Prunthaller wegen „Einsatzes von schmerzhaften un illegalen Trainingsmethoden“ zu neun Monate Sperre und 4000 Euro Strafe, Atschko wegen „Beihilfe und bewusster Unterstützung dieser Methoden“ zu 5000 Euro Geldbuße.

Die Vorsteherin des Bezirksgerichts Innsbruck und Vorsitzende des Schiedsgerichts, Dr. Angelika May, erklärte: „Solche Trainingsmethoden sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen, sie sind zu verabscheuen, sie haben den Pferden erhebliche Schmerzen, Leiden und große Angst zugefügt. Es ist daher eine Bestrafung aus general- und spezialpräventiven Gründen erforderlich. Ulrike Prunthaller hätte als erfolgreicher Turnierreiterin eine Vorbildwirkung zukommen sollen, die sie nicht erfüllt hat.“ May setzte fort: „Das Schiedsgericht sieht es als erwiesen an, dass die Tiere mit Strom behandelt wurden. Niemand konnte uns erklären, was dieser Elektroschocker im Reitstall verloren hatte so darf man nicht arbeiten.“ Ihr Trainer habe das Vorgehen geduldet und unterstützt.

Darüber hinaus wurde Prunthaller verdächtigt, die Pferde mit Schrauben, Nägeln, Steinen und anderen Gegenständen absichtlich verletzt zu haben. Doch von diesem Vorwurf wurden die Angeklagten „im Zweifel freigesprochen“.

Zur Höhe des Strafmaßes, das das Schiedsgericht (Vorsitzende Dr. Angelika May, die Beisitzer Dr. Katja Mayerhofer, Staatsanwältin in Innsbruck und Dr. Josef Kössler, Landesveterinärdirektor beim Amt der Tiroler Landesregierung) aussprach, merkte die Vorsitzende an: Die Straftaten wurden vorsätzlich begangen, das Schiedsgericht hat aber berücksichtigt, dass Prunthaller bislang unbescholten war und dadurch, dass sie zu internationalen Veranstaltungen seit Herbst 2011 vom OEPS mangels Abklärung der schweren Vorwürfe nicht mehr entsendet wurde, auch durch mediale Berichterstattung einem nicht unerheblichen Druck ausgesetzt war. Die Strafe von 9 Monaten, sowie die verhängte Geldstrafe, konnten daher in dieser Höhe ausgesprochen werden. Die Anwälte von Prunthaller und Atschko kündigten an, nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung, Berufung einzulegen. Dazu haben die Verteidiger 4 Wochen Zeit.

Quelle: Pressemitteilung OEPS

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