FN und Bundes-Innenministerium einigen sich über Gelderrückzahlungen

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Weil die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) im Jahre 2008 zu wenige Dopingkontrollen bei Reitern durchgeführt habe, hatte das Bundes-Innenministerium 17.100 Euro Fördergelder zurückverlangt. Dagegen ist die FN gerichtlich vorgegangen. Nun haben die Parteien eine Einigung erzielt.

Hintergrund des Streits war der Vorwurf, dass die FN nicht so viele Dopingkontrollen bei Reitern durchgeführt hat, wie von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) vorgeschrieben. Inzwischen sollen nicht mehr nur die Pferde im Wettkampf kontrolliert werden, sondern auch die Reiter. Im Pferdesport war es jedoch „gängige Praxis, die Reiter nur im Training zu kontrollieren“, wie FN-Generalsekretär Sönke Lauterbach Anfang Oktober erklärte. 17.100 Euro Fördergelder zurückzahlen zu müssen, das sah die FN nicht ein und klagte gegen die Forderung. Inzwischen werden die Reiter wie vorgeschrieben auch im Wettkampf kontrolliert, erstmalig bei den Deutschen Meisterschaften in Münster.
 
Das mag zur Schlichtung des Streits beigetragen haben. Man hat sich darauf geeinigt, dass die FN die Klage zurückzieht und 7600 Euro zurückzahlt, wie ein Sprecher des Bundes-Innenministeriums der Deutschen Presseagentur (dpa) mitteilte. Unklar ist noch, ob die Zuwendungen für das Jahr 2009 zurückgezahlt werden müssen.

De facto stehen die Reiter nach den neuen Regeln nun unter schärferer Überwachung als die Pferde. Die Diskussion, ob Trainingskontrollen bei den Pferden nun durchgeführt werden sollen, ode nicht, dauern weiter an.

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