Ist das Brandzeichen gerettet?

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Die Regierungskoalition stimmt für Erhalt des Schenkelbrandes, die Verabschiedung des neuen Tierschutzgesetzes ist für Mitte Dezember vorgesehen.
 
 

Das Brennen bleibt erlaubt, bis zum Jahre 2018 auch ohne Betäubung. Bis dahin soll eine wirksame Methode der örtlichen Betäubung entwickelt werden, erklärte MdB Dieter Stier (CDU), Berichterstatter Tierschutz, gegenüber st. georg online. Das beschloss der Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gestern mit den Stimmen der Regierungskoalition. Der Schenkelbrand sei ein wichtiges Kulturgut und für die deutsche Pferdezucht von elementarer Bedeutung, heißt es in einer Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wir wollen den Schenkelbrand als jahrhundertealte sichere Kennzeichnungsmethode auch in Zukunft in Deutschland erhalten.“ Dies ist wichtig, weil die Frage des Tierschutzes und der Fälschungssicherheit der Transponderkennzeichnung entgegen der Behauptungen der Gegner des Schenkelbrandes noch ungeklärt sei. Das scheinen neueste Studien an Junghengsten des Jahrganges 2010 zu bestätigen. Dennoch bleibt der Mikrochip zunächst Pflicht. Er wird von der EU vorgeschrieben, allerdings lässt die EU Ausnahmen zu. Das Argument, dass Pferde zweimal mit einer Kennzeichnungsmethode belastet werden, ist also nicht vom Tisch. Über den Gesetzesentwurf, in der auch andere Themen behandelt werden wie Tierversuche und Ferkelkastration, soll voraussichtlich am 14. Dezember im Plenum abgestimmt werden. 

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