Medikationsfall Maike vor der Einstellung?

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Unter Umständen muss erneut wegen Formfehler ein vermuteter Medikationsfall des Pferdesports eingestellt werden, weil das Reglement der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) dem auch für sie verbindlichen Regeln der WADA (World Doping Agentur) in einem wichtigen Punkt widerspricht. 

Beim Pferd Maike der irischen Springreiterin Jessica Kürten fand sich in der nach dem Sieg Kürtens im Großen Preis beim CSIO La Baule (Frankreich) genommenen Probe die im Pferdesport bis dahin unbekannte Substanz Etoricoxib. Die FEI bot der Irin an, das Verfahren gegen eine Strafe von 500 Schweizer Franken und nachträglicher Disqualifikation des Pferdes zügig zu beenden, was sie jedoch ablehnte. Dieses Verfahren heißt „Fast Track“ und kann bei Medikationsfällen der Klassen A und B, allerdings nicht bei der schwerwiegenden Klasse „Doping“ angewendet werden.
Sie habe ihrem Pferd keine verbotene Substanz verabreicht, auch sei ihr Pferd nicht krank, beteuerte Jessica Kürten und beantragte die Öffnung der B-Probe. Als Zeugen schickte sie den Schweizer Pharmakologen Dr. Laurent Bigler in das FEI-Labor nach Frankreich. Der durfte sich zwar davon überzeugen, dass die Proben ordnungsgemäß verschlossen waren. Der eigentlichen Analyse durfte Bigler nicht beiwohnen, mit der Begründung, er sei kein Mitglied eines offiziellen Dopinglabors. Das Verhalten der FEI und des LCH (des Labors) ist skandalös, schickanös und willkürlich, wettert Kürtens Anwalt Ulf Walz in einem Schreiben an die FEI.
Bigler war zum ersten Mal in dem französischen FEI-Labor, hatte bei Medikations- und Dopingfällen in anderen Labors bereits als Zeuge die Analyse der B-Probe verfolgt. So etwas ist mir noch nicht passiert, so Bigler. Der Sportler hat Anspruch auf einen Zeugen, der der Öffnung und Identifikation der B-Probe beiwohnt, es ist allerdings laut FEI-Reglement nicht vorgeschrieben, dass er auch bei der Analyse zugegen ist. Damit weicht das FEI-Reglement von den Bestimmungen der WADA (World Antidoping Agency) ab, die vorsehen, dass der Athlet bzw. sein Repräsentant der Öffnung und der Analyse der Probe beiwohnen dürfen. Diese Regelung ist für jeden dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) angeschlossenen Sportverband verbindlich, ungeachtet der Möglichkeit, die WADA-Regeln bis zu einem gewissen Grad selbst ausgestalten zu können. Das bestätigte jetzt der WADA-Sprecher J.-P. Moser gegenüber Walz. Außerdem hat der Sportler das Recht auf eine genaue Dokumentation der B-Proben-Analyse. Das Ergebnis der B-Probe wurde Kürten bis heute nicht mitgeteilt. Die FEI hüllt sich in Schweigen. Ein Fall werde erst dann als Fall anerkannt und kommentiert, wenn entweder der Reiter die A-Probe aktzeptiere oder die B-Probe das Ergebnis der A-Probe bestätige, ließ der amtierende FEI-Generalsekretär Alexander McLin verlauten. Dies geschehe zum Schutz des Athleten. Im übrigen verwies er auf die Regel, dass der Zeuge nur bei Öffnen der Probe zugegen sein müsse.
Das Ergebnis der A-Probe war durch eine Indiskretion, vermutlich aus den Reihen des irischen Reiterverbandes, schon während der Europameisterschaft in Mannheim an die Öffentlichkeit gelangt. Kürten lebt im Clinch mit ihrem Verband. So wurde es ihr übel genommen, dass sie am selben Wochenende mit einem ihrer weniger routinierten Pferde den Nationenpreis in Kopenhagen für die irische Mannschaft bestritt, um zwei Tage später mit Spitzenpferd Maike in La Baule zu starten.
Etoricoxib wird in der Humanmedizin gegen Arthorose und gichtartige Beschwerden verabreicht. In den USA ist das Medikament wegen erheblicher Nebenwirkungen (Hypertonie, Ödeme, Herzinsuffizienz) nicht zugelassen.

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