Ausgangssperre wegen Corona: Was wird mit den Pferden?

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Corona-Virus-Pferd

Symbolbild. SARS-CoV-2 stellt Pferdebesitzer auch im kommenden Winter vor Herausforderungen. (© de.freepik.com)

Nun ist es auch bei uns so weit: Bundesweit wurden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen eingeführt. Einkaufen ja, zur Arbeit gehen nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt. Und die Pferde? Die müssen natürlich trotzdem versorgt werden! Alles, was Sie jetzt wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

In Nordrhein-Westfalen ist es mittlerweile schon zu ersten Stallsperrungen gekommen, da die Menschen auf den Betrieben sich nicht an die Isolationsregelungen der Bundesregierung gehalten haben.


Während es in Deutschland im Breitensportsegment immer noch recht unterschiedliche Umgehensweisen mit den Vorgaben der Bundesregierung bzw. den Regeln der jeweiligen Bundesländer und lokalen Ordnungsämter gibt, liegt der internationale Sport mittlerweile nahezu still. In Aachen wurde der CHIO auf einen späteren Termin im Jahr verschoben, wann genau, steht noch nicht fest. Die Olympischen Spiele werden 2021 durchgeführt.
Wer sich über den Stand der internationalen Turnierabsagen informieren möchte, kann das über diesen Link des Weltreiterverbandes FEI machen.


Bayern hat es vorgemacht, nun zieht die gesamte Republik nach. Der Umgang mit dem Coronavirus ist nicht länger Länder-, sondern Bundessache. Und der Bund hat heute beschlossen, dass es für zunächst zwei Wochen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben wird, die polizeilich durchgesetzt werden können.

Folgende Punkte wurden unter anderem festgelegt:

1. Die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes sollen auf ein Minimum reduziert werden.

2. In der Öffentlichkeit soll wenn möglich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen gehalten werden.

3. Im öffentlichen Raum darf man sich nur alleine, mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstands oder mit mehreren treffen, die aber zum eigenen Hausstand gehören. 

4. Weiterhin möglich sind aber „selbstverständlich“ der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft „sowie andere notwendige Tätigkeiten“. 

Für uns Pferdehalter ist letzteres besonders wichtig, denn es ist der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) gelungen, zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine länderübergreifende Übereinkunft zu erzielen, dass Bewegung, Pflege und Gesundheitskontrolle bzw. -vorsorge für die Pferde auch im Falle einer Ausgangsbeschränkung wegen Corona zwingend notwendig sind im Sinne des Tierschutzgesetzes. Dazu zählen eben auch der Besuch von Tierarzt und Hufschmied.

Aber: Das letzte Wort haben die Behörden vor Ort. Von Reitställen in den Gemeinden in Bayern, in denen bereits eine Ausgangsbeschränkung verhängt wurde, wissen wir, dass die Pferdebesitzer weiterhin kommen dürfen – selbstverständlich unter Beachtung unten stehender Vorgaben.

Anderenorts wird bereits gemunkelt, dass Reitställe von den Behörden bereits gewarnt wurden, dass sie ihre Höfe für jeglichen Publikumsverkehr schließen müssen, wenn es zum Shutdown kommen sollte.

Weder wir noch die FN haben dagegen eine Handhabe. Aber einen Tipp: Schreiben Sie an den Bürgermeister vor Ort. Formulieren Sie höflich und strukturiert, welche Sorgen Sie bewegen, warum es zwingend notwendig ist, dass Sie Ihr Pferd selbst versorgen und dass es Ihnen ja ebenso am Herzen liegt, eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden.

Wie verhalte ich mich bei Kontrollen?

Wer also auf dem Weg in den Stall von der Polizei angehalten wird, sollte einen Passierschein vorzeigen können, auf dem der Stallbesitzer bestätigt, dass der Inhaber des Scheines ein Pferdebesitzer ist, der auf seinem Hof ein Tier zu versorgen hat. Auch Equidenpass und Einstellervertrag (jeweils in Kopie) sind hier nützliche Dokumente. Und vergessen Sie ihren eigenen Ausweis nicht!

Ein Formular für einen Passierschein haben wir hier zum Download vorbereitet.

Passierschein Download (PDF)

Tipp: Füllt den Passierschein am besten sofort aus, druckt ihn aus und lasst ihn euch von eurem Stallbetreiber unterschreiben, damit ihr ihn im Falle des Shutdowns zur Hand habt!

 

Wie verhalte ich mich im Stall? 

  • Jeder Betrieb sollte EINE verantwortliche Person für die Koordination aller Maßnahmen abstellen. Das wird in den meisten Fällen der Stallbesitzer sein oder der Reitlehrer. Der- oder diejenige hat den Hut auf und das sollten auch alle akzeptieren! Schließlich geht es hier auch darum, Mitarbeiter zu schützen.
  • Grundsätzlich gilt: Pro Pferd und Tag soll nur ein Betreuer kommen.
  • Die verantwortliche Person erstellt einen Anwesenheitsplan für jede Stallgasse, wer wann welches Pferd versorgt, damit Kontakt der Menschen untereinander weitestmöglich vermieden werden kann.
  • Der Verantwortliche sollte eine Anwesenheitsliste führen, mithilfe derer z. B. potenzielle Kontakte besser nachvollzogen werden können und die man bei eventuellen Kontrollen auch als Beweisgegenstand vorzeigen kann.
  • Menschen mit Krankheitssymptomen – egal ob Corona-typisch, oder nicht – dürfen die Anlage nicht betreten!
  • Bei Ankunft gründlich Hände waschen und desinfizieren, ehe Putzzeug etc. angefasst werden. Nutzen Sie Einweghandtücher!
  • Vor der Abfahrt wieder: Hände waschen und desinfizieren!
  • Halten Sie immer mindestens zwei Meter Abstand voneinander, egal ob auf der Stallgasse oder in der Reithalle! In einer 20 mal 40 Meter großen Reithalle dürfen maximal vier Pferde gleichzeitig bewegt werden. Als Faustregel gilt 200 Quadratmeter pro Pferd.
  • Besuche von Hufschmied/Tierarzt koordiniert der Stallbetreiber.
  • Aufenthaltsräume bleiben geschlossen.

Was tun mit Schulpferden?

  • Da Schulpferde nicht durch die Reitschüler bewegt werden können, sollte der verantwortliche Stallbetreiber einen Bewegungsplan erstellen, auf dem genau vorgegeben wird, welcher Reiter welches Pferd wann bewegt.
  • Als Betreuer der Schulpferde kommen nur Personen infrage, die die Tiere eigenständig versorgen und reiten können.
  • Aber: Es sollte stets eine Aufsicht vor Ort sein, die dabei ist, wenn die Reiter auf dem Platz oder in der Halle die Pferde bewegen.
  • Auch hier sollten die Anwesenheitszeiten dokumentiert werden.

An wen wendet man sich in finanzieller Not?

Auch für viele Pferdebetriebe und Berufsreiter ist die derzeitige Lage existenzbedrohend. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung hat auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus unter der Frage „An wen kann ich mich in einer finanziellen Notlage wenden?“ im Bereich FAQs umfassende Informationen zum Thema zusammengestellt. Unter anderem findet man dort auch Ansprechpartner für die jeweiligen Regionen in Deutschland. Tipp: Die Bearbeitung kann dauern. Kümmern Sie sich rechtzeitig!

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