FN führt Kutschenführerschein ein

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(© Toffi)

Ab dem 1. Juni 2017 soll jeder Fahrer, der sich mit seinem Gespann im Straßenverkehr bewegen will, einen Kutschenführerschein vorweisen können. Der Breitensportbeauftragte der FN, Thomas Ungruhe, erklärt, was es damit auf sich hat.

Dass der Kutschenführerschein kommen soll, wurde vom Beirat Sport der FN im Rahmen seiner Dezembersitzung besprochen. Es wird unterschieden werden zwischen Kutschenführerschein A Privatperson und Kutschenführerschein B Gewerbe.

In dem Interview mit den Kollegen bei der FN erklärt Thomas Ungruhe, Leiter der Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe:

FN-press: Herr Ungruhe, die FN führt zum Juni 2017 einen Kutschenführerschein ein. Warum?

Thomas Ungruhe: Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Straßenverkehr unterwegs. Leider gibt es aber immer noch Fahrer, die über keinerlei Qualifikation verfügen. Mit Blick auf ihre eigene Sicherheit und zur Unfallprophylaxe führen wir den Kutschenführerschein ein. Er soll die verantwortlichen Personen auf dem Kutschbock dazu befähigen, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und Straßen zu führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang vermittelt.

FN-press: An wen richtet sich der Kutschenführerschein?

Ungruhe: Der Kutschenführerschein richtet sich an jeden, der sich mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Hierbei unterscheiden wir zwischen Privatpersonen und gewerblichen Fahrern. Für Privatpersonen gibt es den Kutschenführerschein A, für gewerbliche Fahrer den Kutschenführerschein B. Als gewerblicher Fahrer gilt jeder, der mit seiner Kutsche Personen oder Lasten gegen ein Entgelt bewegt. Entsprechend werden beim Kutschenführerschein B auch Themen wie Personenbeförderung, Ladungssicherheit oder das Fahren mit schwerem Zug geschult.

FN-press: Jetzt gibt es Fahrer, die bereits ein FN-Fahrabzeichen haben oder die eines ablegen möchten, um an Turnieren teilnehmen zu können. Benötigen diese Fahrer zusätzlich einen Kutschenführerschein?

Ungruhe: Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen 5 oder höher abgelegt haben, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson auf Antrag per Formblatt und Nachweis der bestandenen Prüfung ausstellen lassen. Für Fahrer mit turniersportlichen Ambitionen besteht weiterhin die Möglichkeit, an Stelle des Kutschenführerscheins das Fahrabzeichen 5 abzulegen. Dieses wird zukünftig um ein Sicherheitsmodul erweitert, sodass jeder, der das Fahrabzeichen ablegt, automatisch auch den Kutschenführerschein erwirbt.

FN-press: Bis zur Einführung des Kutschenführerscheins bleibt noch ein knappes halbes Jahr. Was geschieht nun bis Juni 2017?

Ungruhe: Wir haben bereits gut vorgearbeitet und sind jetzt natürlich intensiv damit beschäftigt, die entsprechenden Lehrgangsstrukturen zu schaffen, damit auch ab dem 1. Juni 2017 entsprechende Lehrgänge angeboten werden. Beispielsweise müssen unsere Lehrgangsleiter und Prüfer entsprechend geschult und Lehrmaterialien für die Teilnehmer erstellt werden.

Weitere Informationen, häufig gestellte Fragen und Antworten rund um den Kutschenführerschein gibt es unter www.pferd-aktuell.de/kutschenfuehrerschein.Nike Jordan Jumpman hoodie in grey – release dates & sneakers., Jordans – Yeezys, Urlfreeze News | adidas yeezy boost 350 v2 citrin fw3042

  1. Leser

    Da haben Sie etwas falsch verstanden: Niemand „muss“. Die FN „fordert, dass jeder Fahrer, der sich mit einem Gespann im Straßenverkehr bewegt, über den Kutschenführerschein A Privatperson nachweist, dass er über das nötige Wissen rund um sicheres Fahren in Gelände und Straßenverkehr verfügt. Bisher ist der Kutschenführerschein nicht bundesweit gesetzlich verankert. Im Falle eines Unfalls und/oder Versicherungsfalles ist der Besitz des Kutschenführerscheins jedoch wichtig, um besondere Sachkunde nachzuweisen.“ Sie können das so in der von Ihnen verlinkten Pressemitteilung nachlesen.


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