FN stellt Verfahren gegen Springreiter Ludger Beerbaum ein

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Ludger Beerbaum mit dem Hengst Zinedine (© www.toffi-images.de)

Nachdem der TV Sender RTL vor einem Jahr Videos aus dem Stall von Ludger Beerbaum veröffentlicht hat, auf denen angeblich zu sehen war, wie in seinem Stall Pferde mit verbotenen Methoden trainiert wurden, hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die FN Ermittlungen gegen den Olympiasieger aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren bereits im September eingestellt, die FN nun auch.

Die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat sich nun seit rund einem Jahr mit den Videosequenzen beschäftigt.

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte sich ebenfalls mit der Angelegenheit befasst. Hier ging es um die Frage, ob Ludger Beerbaum gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Im September 2022 kam die Antwort der Staatsanwaltschaft. Sie stellte das Verfahren gegen Beerbaum ein.

Die Frage in dem Verfahren der FN Disziplinarkommission gegen Ludger Beerbaum lautete: Handelt es sich bei den gefilmten Trainingssequenzen um das schon damals verbotene Barren, oder das zu dem Zeitpunkt erlaubte (inzwischen aber auch verbotene) Touchieren?

Beziehungsweise eigentlich sei es dann doch nicht um diese Frage gegangen, wie FN-Justiziarin Dr. Constanze Winter in ihrer Stellungnahme erklärte. Obwohl der Generalsekretär Soenke Lauterbach schon recht früh eine erste Einschätzung zur Antwort auf die Frage Barren oder Touchieren abgegeben hatte. Dazu weiter unten mehr.

Jedenfalls hat sich die FN-Disziplinarkommission nun dem Urteil der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

Begründung

In einer entsprechenden Erklärung des Verbandes heißt es: „Es liegt kein Nachweis dafür vor, dass dem Pferd in der Videosequenz, die dem Verfahren zugrunde lag, erhebliche Schmerzen zugefügt wurden. In ihrer Begründung liegt die Disziplinarkommission auf einer Linie mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Münster, die im September das dort anhängige Strafverfahren ebenfalls eingestellt hatte.“

Zwar seien der FN mehrere Videosequenzen vorgelegt worden, aber nur eine davon sei Gegenstand des Disziplinarverfahrens gewesen. Auf den anderen seien die handelnden Personen nicht zu erkennen gewesen. Oder aber aus den Bildern sei „kein Anfangsverdacht für eine Verletzung der LPO“ hervorgegangen.

Statements

FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach hatte recht bald nach Ausstrahlung des Beitrags bei RTL seine Einschätzung zu der Angelegenheit abgegeben. Er sagte damals: „In einer ersten Bewertung der Szenen kommen wir zu dem Ergebnis, dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen. Zum Beispiel ist eine Ausholbewegung zu sehen, bevor die Touchierstange die Pferdebeine berührt.“

Doch FN-Justiziarin Dr. Constanze Winter erklärte nun nach dem Urteil der Disziplinarkommission: „Hier handelte es sich um einen rechtlich sehr schwierigen Fall. Es ging allein darum, ob sich aus der Videosequenz eine Verletzung der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ergibt und nicht darum, ob die inzwischen verbotene Methode des Touchierens so angewendet wurde, wie sie in den Richtlinien beschrieben war. Diese Frage zu beantworten, hat sich die Disziplinarkommission nicht leicht gemacht.“

Ludger Beerbaum sagte zu dieser Entscheidung: „Ich werte dies als einen klaren Freispruch. Das ganze Verfahren hat viel zu lange gedauert und diese Entscheidung war absehbar.“

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Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

  1. Iska Bartels

    Da kann man nur mit dem Kopf schütteln!
    Auf frischer Tat ertappt und doch freigesprochen. Da nützt es auch nichts, wenn Herr Lauterbach die “ Sache “ gleich nach Ausstrahlung klargestellt hatte.
    Das Tierwohl, steht hier ganz klar nicht an erster Stelle.
    Um hier einen Nachweis für die Disziplinarkommission zu bringen, hätte das Pferd wohl schreien müssen und dann hätte man das wohl als Dankesbezeugung begründet.
    Schämen sollte man sich,
    dass man darüber nachdenkt ob eine jedwede Stange überhaupt in Richtung Pferdebeine von Hand geschleudert werden muss.

    Aber wie hätte auch dieser Fall ausgehen sollen:
    Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), sagte: „Wir freuen uns sehr, dass Riesenbeck International den Zuschlag für die FEI Dressur- und Para-Dressur-Europameisterschaften 2023 erhalten hat.

    Wir verlieren trotzdem nicht den Spaß am Turnier – Springreiten und haben sicherlich andere Vorbilder.

  2. Svenja K

    In meinen Augen hätte an ihm ein Exempel statuiert werden müssen.

    Aber wie immer sind die Leute die das sagen haben unfähig und gnadenlos.

    Ein Schande

  3. Rosemarie

    Ich kann mich nur anschließen. Über alles wird sich in Internet aufgeregt und geschrieben aber zu diesem Thema regt sich kaum jemand auf.


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