Gerichtsbeschluss bezüglich der Entnahme von „Problemwölfen“ in Niedersachsen

Von
Wolf

(© www.st-georg.de)

Das Niedersächsische Umweltministerium meldet, dass nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg die „rechtssichere Entnahme von Problemwölfen“ nun möglich ist.

Umweltminister Olaf Lies erklärte in einem Statement, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sei seinem Ministerium in fast allen Punkten gefolgt. Darum können Wölfe nun in „begründeten Einzelfällen“ getötet werden.

„Wölfe, die die Herdenschutzmaßnahmen überwinden, müssen nicht geduldet werden. Weidetierhalter müssen ihre Tiere schützen, aber sie müssen sich nicht auf einen von Wolfsschützern geforderten Rüstungswettlauf einlassen“, so Lies. „Das Oberverwaltungsgericht hat also bereits zum zweiten Mal festgestellt: Eine rechtssichere Entnahme von Problemwölfen ist in Einzelfällen möglich und richtig.“

Konkret war die Frage zu klären, ob vor der Tötung auf eine zweifelsfreie „Individualisierung“ des betreffenden Tieres verzichtet werden dürfe. Denn selbst wenn bekannt ist, welcher Wolf wiederholt Weidetiere reißt, ist er seinen Rudelmitgliedern doch recht ähnlich. Der NABU forderte, dass vor dem Abschuss sichergestellt werden müsste, dass man auf jeden Fall das richtige Tier trifft. Zudem müsste es eine „zehn- bis zwölfmonatige“ Schonfrist pro Jahr geben, in der die Wölfe ihre Jungen aufziehen.

Das Verwaltungsgericht stellte nun jedoch klar, dass auch in Fällen, bei denen die DNA keinen klaren Aufschluss gibt, die Beteiligung der örtlichen Problemwölfe angenommen werden kann. Zudem gefährde die Entnahme einzelner Wölfe nicht den Erhalt der Art, da die Population nach aktuellem Stand jährlich um etwa ein Drittel wachse. Das verschafft nun den mit der Tötung beauftragten Jägern Rechtssicherheit.

Ferner hielt das Gericht fest, dass eine Erhöhung der Einzäunung nicht „grundsätzlich erforderlich“ sei. Es sei den Weidetierhaltern nicht zuzumuten, „absehbar aussichtslose Maßnahmen wie die Erhöhung des Zauns oder der elektrischen Spannung zu ergreifen, wenn die Wölfe das Überwinden vergleichbarer Herdenschutzmaßnahmen bereits erlernt haben“. Auch Herdenschutzhunde seien keine Alternative zum Abschuss von Problemwölfen, befand das Gericht.

„Sukzessive Entnahme“ zulässig

Ein weiteres Thema, um das es in diesem Fall ging, war die sogenannte „sukzessive Entnahme“ der Wölfe, also das Töten einzelner Tiere, bis es keine weiteren Vorfälle mehr gibt.

Gestern veröffentlichte das Umweltministerium Niedersachsen eine weitere Mitteilung, in der es diesen Passus konkretisiert: „Treten nach einer Entnahme weitere Übergriffe auf, kann jeweils ein weiteres Mitglied des Rudels bis zum Ausbleiben von Schäden entnommen werden. Gegebenenfalls ist hierfür eine weitere Ausnahmegenehmigung erforderlich.“

In der Pressemitteilung wird konkret noch einmal auf den Vorfall im Landkreis Nienburg eingegangen, wo Mitte Juni eine zehnköpfige Pferdeherde von einem Rudel Wölfe attackiert und zwei Jährlinge getötet wurden.

Wie die DNA-Analyse gezeigt hat, besteht ein Zusammenhang mit dem „Rodewalder Rudel„, das schon mehrfach durch Übergriffe auf Pferde aufgefallen war. Ein Rüde dieses Rudels mit dem amtlichen Namen GW717m war schon mehrfach zur Tötung vorgesehen gewesen, doch das ist bis jetzt nicht erfolgt. Nach dem jüngsten Vorfall, bei dem zweifelsfrei erkennbar war, dass der Rüde seine Jagdtechniken tatsächlich weitergibt, bereite man nun eine neue Ausnahmegenehmigung zu seiner Entnahme vor, so Olaf Lies.

Da es sich bei Wölfen um eine geschützte Art handelt, sind diese Ausnahmegenehmigungen immer erforderlich, unabhängig vom oben genannten Urteil des Oberverwaltungsgerichts.cheap air jordan 1 mid | 1576 nike air jordan 1 grises y negras

Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.