In der Causa Landgestüt: Landesregierung NRW gibt Antworten

Von
Die altehrwürdigen Gemäuer des Landgestüts Warendorf.

Die altehrwürdigen Gemäuer des Landgestüts Warendorf. (© Toffi)

Es ist nun ein Jahr her, dass die Büroräume des Landgestüt Warendorfs auf Veranlassung des Amtsgerichtes Münster hin durchsucht und die dreiköpfige Führungsriege entlassen wurde. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Warum das so ist, das wollten auch Landtagsabgeordnete wissen.

Die CDU-Abgeordnete Christina Schulze Föcking stellte am 13. Dezember 2016 eine sogenannte „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung. Hintergrund sind die Vorwürfe der Vorteilsnahme, die den Führungspersönlichkeiten des Landgestüts Warendorf gemacht werden. Seitdem sind Susanne Schmitt-Rimkus sowie ihr Verwaltungsleiter Bernd G. und Rittmeister Peter G. vom Dienst freigestellt. In erster Linie geht es bei den Vorwürfen um Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit Dienstreisen nach Katar. Im Visier der Ermittler stand zwischenzeitlich aber auch ein Hengstaufzüchter aus Menslage, mit dem das Landgestüt Warendorf enge Geschäftskontakte pflegte.

Die CDU Landtags-Abgeordnete Christina Schulze Föcking wandte sich mit drei Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann ist voraussichtlich mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?
  2. Warum wurden die drei freigesetzten Mitarbeiter des Landgestüts nicht anderweitig im Landesdienst beschäftigt?
  3. Wie viele Mitarbeiter wurden im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz seit Februar 2016 neu eingestellt?

Am 13. Januar 2017 beantwortete die Landesregierung die Anfrage wie folgt:

1. Wann ist voraussichtlich mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Münster hat dem Justizministerium berichtet, dass nach dem bisherigem Erkenntnisstand voraussichtlich nicht vor Ablauf des ersten Quartals 2017 mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen sei.

2. Warum wurden die drei freigesetzten Mitarbeiter des Landgestüts nicht anderweitig im Landesdienst beschäftigt?

Eine (auch vorübergehende) anderweitige Beschäftigung der freigestellten Personen wurde eingehend geprüft. Unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, der speziellen Qualifikationen und der den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zugrundeliegen- den Vorwürfen besteht keine anderweitige Einsatzmöglichkeit.

3. Wie viele Mitarbeiter wurden im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Natur- schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz seit Februar 2016 neu eingestellt?

Zwischen dem 01.02. und dem 14.12.2016 wurden im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 48 Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte befristet und unbefristet eingestellt. Ein Zusammenhang mit den Vorfällen im Landgestüt be- steht in keinem dieser Fälle.

4. In welcher Höhe hat das Land seit der Freistellung der 3 Mitarbeiter je Mitarbeiter und insgesamt bis heute Zahlungen geleistet (Lohn, Sozialleistungen, Zulagen etc.)?

Das Bruttoentgelt der drei freigestellten Beschäftigten betrug für die Zahlungsmonate Februar bis einschließlich November 2016 insgesamt 165.385,48 €. Eine Aufschlüsselung auf einzelne Beschäftigte erfolgt aus Datenschutzgründen nicht.

5. Welche weiteren organisatorischen und inhaltlichen Konsequenzen hat das Land aus dem Fall bislang gezogen, bzw. beabsichtigt zu ziehen?

Für die durch die Freistellung derzeit vakanten Funktionen der Gestütsleitung und der Verwaltungsleitung sind Beschäftigte aus dem Ressort kommissarisch bestellt worden, um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz erfolgt im Hinblick auf die besondere Situation eine um- fassende fachliche und rechtliche Beratung und Begleitung des Landgestüts in allen bedeut- samen Vorgängen. Geschäftsbeziehungen nach Katar bestehen nicht mehr. Im Übrigen bleibt der Abschluss bzw. der weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens abzuwarten.

Agrarminister wird ungeduldig

In einem Online-Bericht der Westfälischen Nachrichten heißt es, das Landwirtschaftsministerium habe einen Rechtsanwalt beauftragt, dem nun Akteneinsicht in die bisherigen Erkenntnisse der ermittelnden Staatsanwaltschaft Münster gewährt wurde. Agrarminister Johannes Remmel, der die Freistellung von Schmitt-Rimkus & Co. veranlasst hatte, habe dies in einem Bericht für den Unterausschuss Personal des Landtags dargelegt. Dort heißt es auch: „Die arbeitsrechtliche Beurteilung steht in enger Abhängigkeit mit den Erkenntnissen aus den staatsanwaltlichen Akten.“

Agrarminister habe auch vorgerechnet, welche Summen in den vergangenen zwölf Monaten an Gehältern für die drei freigestellten Mitarbeiter gezahlt wurden. Es sollen exakt 193.351,58 Euro sein. Hinzu kommen 12.682,08 Euro an Reisekosten und Trennungszulagen für die Mitarbeiter des Ministeriums, die derzeit interimsweise den Betrieb in Warendorf aufrecht erhalten.

Das Misstrauen wächst

Die Westfälischen Nachrichten haben auch mit dem FDP-Abgeordneten Henning Höne gesprochen, Agrarexperte seiner Fraktion. Der sagte: „Zum ersten Jahrestag der Freistellung drängt sich der Eindruck auf, als verfolge niemand ein nachdrückliches Interesse, den Fall aufzuklären.“ Auch halte er es in Hinblick auf die Zukunft für bedenklich, dass es dem Landgestüt Warendorf derzeit an einer fachlichen kompetenten Führung fehle: „Mehr denn je geht es um die Frage, wie das Landgestüt zukunftsfest aufgestellt werden kann.“

men’s new jordans release dates | is the air jordan outlet store legit