Klage der ehemaligen NRW Landgestütsleiterin vor Arbeitsgericht Münster abgewiesen

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Landgestüt Warendorf (© Pia Kemper)

Das Arbeitsgericht in Münster hat am Donnerstag die Klage der einstigen Leiterin des Nordrhein-Westfälischen Landgestütes in Warendorf, Susanne Schmitt-Rimkus, auf Berücksichtigung ihrer Bewerbung bei der Neubesetzung der Gestütsleitung abgewiesen.

Susanne Schmitt-Rimkus war 2017 von ihrem Arbeitgeber, dem NRW-Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, zusammen mit dem damaligen Verwaltungsleiter und dem ersten Hauptberittmeister unter anderem wegen Vorteilsannahme im Amt fristlos entlassen worden. Unter anderem hatten die drei mit ihren Ehepartnern mehrere Reisen nach Katar getätigt, die ihnen von dortigen Stellen bezahlt worden waren. Zudem hatten sie gegen den Willen des Ministeriums eine Firma gegründet, um Pferde von Deutschland nach Katar zu verkaufen.

Gegen ihre fristlose Kündigung hatte Schmitt-Rimkus geklagt, war aber sowohl vor dem Arbeitsgericht in Münster als auch anschließend vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm gescheitert. Im anschließenden Strafprozess vor dem Landgericht in Münster Anfang 2020 war das Verfahren gegen das Führungstrio im Rahmen der sogenannten Prozessökonomie gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt worden.

Nachdem nun auch Ihre Nachfolgerin Kristina Ankerhold als Gestütsleiterin Mitte 2021 im Rahmen der sogenannten Video-Affäre, bei der zwei Hengste in im Beisein der Leiterin tierschutzrelevant behandelt wurden, von ihrer Position zurückgetreten war, hatte sich Schmitt-Rimkus auf die erneut vakant gewordene Stelle der Gestütsleitung beworben, war allerdings nicht berücksichtigt worden. Dagegen war sie mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht in Münster vorgegangen.

Verlauf des Verfahrens

Während der Verhandlung am Donnerstag stellte sich heraus, dass sich das Ministerium bereits für einen anderen Bewerber entscheiden hat, weshalb Schmitt-Rimkus mit Hilfe ihres Anwaltes die Klage dahingehend abwandelte, dass diese Entscheidung aufzuschieben sei und ihre erneute Bewerbung zuzulassen sei. Schmitt-Rimkus vertrat vor Gericht die Meinung, dass das Ministerium doch eigentlich ein Interesse daran haben müsste, eine so qualifizierte Person wie sie es sei, im Bewerbungsverfahren zu berücksichtigen.

Dass sah Michael Bogati, Rechtsvertreter des Ministeriums, etwas anders. Mit dem Satz, „bei der Klägerin scheinen Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung sehr weit auseinander zu liegen“, beendete er seine Ausführungen.

Nach kurzer Beratung mit den Geschworen verkündete Julia Kastner, vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht, dass die Klage abzuweisen sei, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Schmitt-Rimkus und dem Ministerium gravierend und nachhaltig zerstört sei.

So habe das Landesarbeitsgericht Hamm bereits 2019 in seinem rechtskräftigen Urteil festgestellt, dass die fristlose Kündigung aus einem Verdachts- sowie drei Tatgründen erfolgt sei. Deshalb sei die Klage auf Zulassung einer erneuten Bewerbung abzuweisen.

Die Verfahrenskosten hat die Klägerin zu tragen. Der Streitwert wurde auf 10.000 Euro festgesetzt. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich. Bei Urteilsverkündung hatten Schmitt-Rimkus und ihr Rechtsanwalt das Arbeitsgericht bereits verlassen.

Thomas Hartwigcheap air jordan 1 low | cheapest air jordan 1 high colorways

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