Neuer Leiter im Landgestüt Warendorf

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Dr. Felix Austermann (© Hartwig)

Der „Flurfunk“ hatte es bereits seit Wochen vermutet, dass NRW-Umweltministerium in Düsseldorf gab es jetzt offiziell bekannt. Das Nordrhein-Westfälische Landgestüt in Warendorf hat einen neuen Leiter. Dr. Felix Austermann wurde heute in Anwesenheit von Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann, der das Landgestüt seit Mitte vergangenen Jahres kommissarisch leitete, den Mitarbeitern in Warendorf vorgestellt.

Die Neubesetzung der Gestütsleitung wurde erforderlich, nachdem die bisherige Leiterin des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts, Kristina Ankerhold, im Mai 2021 um Versetzung gebeten hatte, nachdem bekannt geworden war, dass sie bei einer tierschutzrelevanten Situation mit zwei Hengsten des Gestütes, die auch gegen die Ausbildungsprinzipien der Richtlinien für Reiten und Fahren verstieß, persönlich anwesend war. Die daraufhin erfolgte Anzeige bei der Kreisveterinärbehörde Warendorf endete mit einem Bußgeldverfahren für die Leiterin.

Der in Bonn promovierte Agrarwissenschaftler Dr. Felix Austermann ist seit vielen Jahren beruflich und privat eng mit der Tier- und Pferdezucht in Nordrhein-Westfalen verbunden. Er leitete unter anderem mehrere Jahre den Bereich Tierzucht und Tierhaltung in der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Den westfälischen Züchtern ist er von mancher Elitestutenschau und Körung bekannt. Austermann selbst ist Reiter und Pferdebesitzer mit profunden Kenntnissen in der Pferdezucht. Die offizielle Begrüßung und Vorstellung der neuen Gestütsleitung soll in Anwesenheit von NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser und Staatssekretär Bottermann am 27. März 2022 im Rahmen des Züchtersonntags im Landgestüt in Warendorf erfolgen.

Klage Susanne Schmitt

Susanne Schmitt (ehemals Schmitt-Rimkus), die Vorgängerin von Ankerhold als Leiterin des Landgestüts, klagt zurzeit in zweiter Instanz vor dem NRW-Landesarbeitsgericht in Hamm darauf, dass ihre erneute Bewerbung auf den Posten als Leiterin der 196 Jahre alten Pferdezuchtinstitution vom Umweltministerium hätte berücksichtigt werden müssen. Im Februar war ihre Klage vor dem Arbeitsgericht in Münster bereits abgewiesen worden.

Schmitt war 2017 nach einer Durchsuchungsaktion des NRW-Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Münster wegen des Verdachts der Vorteilsannahme im Amt fristlos gekündigt worden. Das daraufhin eingeleitete Strafverfahren gegen sie und zwei weitere damalige Führungskräfte war in zweiter Instanz vor dem Landgericht in Münster gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt worden. Mit ihrer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Münster und dem Landesarbeitsgericht Hamm war sie gescheitert.

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