OLG Wien lehnt Berufung von Ulrike Prunthaller gegen Tierquälerei-Urteil ab

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Dressur

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Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der österreichischen Dressurreiterin Ulrike Prunthaller und den zuständigen Verbänden in Österreich befindet sich nun im sechsten Jahr. Prunthaller war unter anderem wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden, ging aber immer wieder gegen die Beschlüsse vor.

2011 hatten zwei Zeugen dem Oberösterreichischen Pferdesportverband ihre Stellungnahmen übermittelt, nach denen Ulrike Prunthaller schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen hat. Unter anderem war die Rede vom Einsatz von Elektroschockern beim Training der Pferde.

Nachdem er die eidesstattlichen Versicherungen der Zeugen erhalten hatte, forderte der österreichische Dachverband (OEPS) seinen Unterverband auf, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Doch der Oberösterreichische Pferdesportverband erklärte sich für befangen. Darum nahm sich der Tiroler Verband der Sache an.

Im Februar 2013 wurde Ulrike Prunthaller vom unabhängigen Schiedsgericht des Tiroler Verbandes wegen „Einsatzes schmerzhafter und illegaler Trainingsmethoden“ verurteilt. Die Anwälte der Reiterin und des Trainers legten Berufung ein. Aber damit scheiterten sie. Die nächste Instanz, der oberste Berufungs- und Strafausschuss des Österreichischen Pferdesportverbandes, bestätigte das Urteil des Tiroler Verbandes.

Prunthaller holte zum Gegenschlag aus und verklagte ihrerseits die Verbände vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Sie forderte die Aufhebung der Urteile.

Im Januar dieses Jahres wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen die Klagein allen Punkten ab. Zudem musste die Reiterin die Verfahrenskosten in Höhe von 36.238,84 Euro tragen. In der Begründung hieß es unter anderem, es habe keine Verfahrensmängel bei den Schiedsgerichten gegeben und die verhängten Strafen seien nicht unverhältnismäßig gewesen. Wieder legten Prunthaller und ihre Anwälte Berufung ein.

Und wieder scheiterten sie. Das ist vorerst letzte Akt. Auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) wies die Berufung ab. Dabei folgte es der Argumentation der ersten Instanz.

Prunthaller hat nun vier Wochen Zeit, eine außerordentliche Revision gegen das Urteil einzulegen.cheap air jordan 11 | what is the next jordan 1 release

  1. Katja K.

    Danke für die Berichterstattung, liebes St.Georg Team.
    Wisst ihr ob die Dame und ihr Trainer auch ein Haltungsverbot oder ähnliches bekommen haben?

    • Vroni

      Nein, in Österreich wird die Dame manchmal eher als Opfer ungerechter Behandlung vom Verband hingestellt.
      Sie reitet erfolgreich auf vielen nationalen Turnieren.

      • Katja K.

        Danke für die Antwort, Vroni. Auch wenn mich deine Antwort echt schockiert… Ich dachte nach so einem Urteil wird da auch auf der Präventionsebene was gemacht.


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