Schleswig-Holstein: Bislang keine weiteren Verdachtsfälle von Rotz

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Nachdem sich der Verdacht auf Rotz bei einem für den Export in die USA vorgesehenen Pferd in Niedersachsen bestätigt hatte, wurden auch die anderen Pferde untersucht, die Kontakt zu dem betroffenen Tier hatten. In Niedersachsen waren alle Tests negativ, in Schleswig-Holstein bislang ebenfalls.

Das für Tierseuchenbekämpfung zuständige Landwirtschaftsministerium in Kiel teilte am 2. Februar mit, dass zumindest bei Proben aus einem der Betriebe in denen das Pferd in Schleswig-Holstein vorübergehend gestanden hat, kein Nachweis für die Infektion gefunden wurde. Die Untersuchungen wurden vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Jena durchgeführt, dem nationalen Referenzlabor für diese anzeigepflichtige Tierseuche. Allerdings stehen noch Untersuchungen weiterer Proben aus.

Vergangene Woche war in Niedersachsen bei einem aus Schleswig-Holstein stammenden Pferd Rotz nachgewiesen worden. Daraufhin wurden in Schleswig-Holstein drei Betriebe, in denen das infizierte Tier vorübergehend gehalten worden war, vorsorglich gesperrt. Es wurden Proben aus den Pferdebeständen genommen und ans Landeslabor zur Untersuchung gegeben.

Proben eines dieser Betriebe gingen am Wochenende an das FLI, nachdem das Landeslabor in einer ersten Untersuchungsreihe Hinweise auf das Vorliegen von Antikörpern gefunden hatte. Das FLI führte weitergehende Analysen durch und kam zu dem Ergebnis, dass keine Antikörper nachgewiesen wurden. Diese negativen Befunde teilte es als amtliches Ergebnis am Montag dem MELUR mit. Als Folge dieses Ergebnisses wird die Sperrung des Betriebes im Kreis Ostholstein aufgehoben.

Insgesamt sind derzeit noch drei Betriebe vorsorglich gesperrt, bis die dort genommenen Proben abschließend untersucht sind. Darunter ist ein Betrieb, der im Zuge der Nachverfolgungsermittlungen am Wochenende hinzugekommen und ebenfalls beprobt worden war.

Hintergrund zum Untersuchungsverfahren:

Bei Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen wird in der Regel zweistufig verfahren. Ergeben die Untersuchungen im Landeslabor Ergebnisse, die einer weiteren Abklärung bedürfen, wird das FLI als nationales Referenzlabor mit der weitergehenden Untersuchung der Proben beauftragt. Dabei können sich die Hinweise bestätigen oder aber auch andere Ergebnisse ergeben. Die Ergebnisse des FLI sind abschließend und für die Behörden verbindlich. nike sb dunk sizing and fit guide | jordan 1 mid university blue release date