Schweizer Springreiter Paul Estermann erneut vor Gericht

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Castlefield Eclipse Paul Estermann

Paul Estermann und Castlefield Eclipse beim CHIO Aachen 2012. (© v. Korff)

Erst vor wenigen Wochen war Paul Estermann wegen Tierquälerei verurteilt worden. Allerdings akzeptierte der Schweizer Springreiter das Urteil nicht. Heute wird daher erneut verhandelt.

Im Oktober 2018 veröffentlichte die Schweizer Tageszeitung Blick.ch schockierende Fotos, auf denen Paul Estermanns inzwischen verstorbenes Olympiapferd Castlefield Eclipse zu sehen sein soll. Die Bilder zeigen einen mit blutigen Striemen und Schwellungen übersäten Pferdebauch. Die Verletzungen sollen von Estermann selbst mit einer Peitsche verursacht worden sein, ein Pferdepfleger hatte den Schweizer angezeigt. Vor wenigen Wochen verurteilte die Staatsanwaltschaft Estermann wegen „mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz“ (Tierquälerei) zu einer Geldstrafe.

Da der Championatsreiter jedoch Einspruch erhob, wird der Fall heute erneut vor dem Bezirksgericht Willisau verhandelt. Darüber hinaus zeigte er den zuständigen Staatsanwalt wegen Amtsgeheimnisverletzung an. Nach einer Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft Luzern soll dieses Verfahren jedoch bereits eingestellt worden sein. Nun habe Estermann erneut eine Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht.

Weitere Pferde betroffen?

Wie Blick.ch heute berichtete, soll Estermann laut Strafbefehl eventuell nicht nur seine Spitzenpferde Castlefield Eclipse und Lord Pepsi misshandelt haben. Es bestehe der Verdacht, dass auch weitere Pferde gequält worden seien, namentlich ist die Rede von Skipper, Javelot, Velvet und Lulu. Allerdings haben die angeblichen Misshandlungen an diesen Pferden bereits vor dem 25. Mai 2011 stattgefunden, daher sind diese Fälle bereits verjährt.

Estermann selbst hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht öffentlich geäußert. Er startet weiterhin bei internationalen Turnieren, zuletzt Anfang November beim CSI4* Liège. Bei den Europameisterschaften 2019 in Rotterdam sprang er mit der Schweizer Mannschaft auf Rang sechs. Der Schweizer Pferdesportverband (SVPS) hatte sich nach der Verurteilung auf die Unschuldsvermutung berufen:„So lange Paul Estermann nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt diese. Sollte er vor Gericht schuldig gesprochen werden, wird der SVPS weitere Maßnahmen prüfen.“nike sb dunk sizing and fit guide | what are the cheapest jordan 1 lows