Staatsanwaltschaft Koblenz stellt Ermittlungsverfahren gegen jungen Springreiter ein

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Symbolbild (© www.st-georg.de)

Das Vermittlungsverfahren gegen einen 20-jährigen Springreiter aus dem Kreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) ist eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz heute mit.

Bei dem Verfahren handelt es sich allerdings nicht um den Fall, von dem das Nachrichtenmagazin Der Spiegel vor knapp zwei Wochen berichtet hatte. Noch am Tag der Veröffentlichung beraumte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) eine Pressekonferenz ein. Dort hieß es, dass eine 18-monatige Sperre gegen einen jungen Springreiter aufgrund mutmaßlicher sexueller Übergriffe verhängt worden sei. Der Fall müsse allerdings noch vor dem Großen Schiedgericht der FN verhandelt werden, da der Betroffene in Berufung gegangen ist. Parallel hatte man den Fall an die Staatsanwaltschaft Münster weitergegeben.

Weiterer Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz vor

Bei dem Verfahren, in welchem die Staatsanwaltchaft Koblenz ermittelte, ging es um „strafrechtlich relevante Handlungen zum Nachteil von alkoholisierten Mädchen“ von einem 20-jährigen Springreiter aus Rheinland-Pfalz. Die Vermutungen hätten sich allerdings nicht bestätigt, teilte die Behörde heute mit. Ein angeblicher Zeuge hatte bei der Vernehmung die ihm zugeschriebenen Äußerungen bestritten, so die Begründung. Der Zeige könne nicht beurteilen, „ob, wie und durch wen es auf den Sportveranstaltungen zu sexuellen Handlungen gekommen sei und ob diese freiwillig erfolgt seien“, ließ die Staatsanwaltschaft Koblenz verlauten.

 

Quelle: Focus

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