FEI will Kampf gegen die Global Champions League fortsetzen

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Scott Brash und Hello Sanctos beim Training im Stadion von Al Shaqab, Doha, wo dieses Wochenende das Finale der Global Champions Tour 2015 stattfindet.

Die Pferde, die an der Global Champions Tour in Doha teilgenommen haben, sind vorerst von der FEI gesperrt worden. (© Stefano Grasso/GCT)

Der Weltreiterverband FEI weigert sich, die von den Global Champions Tour-Machern geplante Global Champions League (GCL), eine Art Team-Wettkampf, anzuerkennen. In der Folge kam es zu einem Rechtsstreit, der zugunsten der GCL entschieden wurde. Aber die FEI gibt nicht auf.

Die GCL hatte Klage gegen die FEI beim belgischen Wettbewerbsverband eingereicht, weil sie gegen das Europäische Wettbewerbsgesetz verstößt. Stein des Anstoßes ist die Exklusivitätsklausel der FEI, die es den Reitern de facto verbietet an Turnieren teilzunehmen, die nicht durch die FEI organisiert werden. Genauer gesagt fordert die FEI, dass Reiter, Pferde und Offizielle im Zeitraum von sechs Monaten vor ihrem Start auf einem FEI-Turnier auf keinem nicht vom Weltreiterverband abgesegneten Turnier aktiv sein dürfen. Was zumindest in der Disziplin Springen bedeutet, dass es den Reitern unmöglich ist, an anderen Turnieren außer denen der FEI teilzunehmen, weil sie quasi das ganze Jahr über unterwegs sind.

Außerdem greift die Klage die Tatsache auf, dass die FEI einerseits die Regeln des Sports macht, sie aber andererseits auch selbst als Veranstalter kommerzieller Springturniere auftritt, der in Wettbewerb zu anderen Organisationen steht, die er gleichzeitig steuert und regelt.

Bereits in erster Instanz hatte man der GCL Recht gegeben, und auch das Berufungsgericht in Brüssel entschied zu Gunsten der von Jan Tops und Team initiierten Serie.

Von Seiten der FEI heißt es nun, dass die FEI diesen Beschluss angefochten und die Aussetzung der Entscheidung gefordert hat. Der Antrag war abgewiesen worden. Die FEI ist allerdings der Ansicht, dass die Entscheidung des Brüsseler Berufungsgerichtes außerhalb Belgiens nicht gelten sollte und strebt daher eine Annullierung an.

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