Tierquälerei-Fall: Springreiter Paul Estermann bestreitet erneut Tatvorwürfe vor Gericht

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Paul Estermann und der Oldenburger Lord Pepsi (© von Korff)

Er wurde wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt und fechtet dieses Urteil bis heute an: Der Schweizer Springreiter Paul Estermann wehrte sich gestern in einer Berufungsverhandlung am Kantonsgericht Luzern in der Schweiz erneut gegen die Vorwürfe.

Dabei kann die Beweislast für den Angeklagten als erdrückend bezeichnet werden. Laut der Schweizer „PferdeWoche“ gab es mehr als sechs Zeugen, die gegen Estermann aussagten. Darüber hinaus belasten den Schweizer auch ein Tierarztbericht sowie Beweisfotos von zwei unterschiedlichen Quellen. Dennoch hatte sich Estermann dazu entschieden, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das war bereits im Januar dieses Jahres.

Nach der Berufungsverhandlung in Luzern sagte der Staatsanwalt: „Es wurde von Seiten der Verteidigung mit harten Bandagen gefochten. Es wurde alles versucht, um Herrn Estermann ‘herauszuboxen’.“ Auf Seiten des Angeklagten und seines Verteidigers wurden alle Register gezogen.

Erneut sei Paul Estermann, der nach dem Urteil im November 2019 aus dem Nationalkader ausgetreten war, auf den Gebrauch der Gerte angesprochen worden. Er soll damit im April 2016 die Stute Castlefields Eclipse blutig geschlagen haben. Auch bei Lord Pezi, der mittlerweile unter brasilianischer Flagge springt, sei die Gerte in tierquälerischer Weise zum Einsatz gekommen. Laut der PferdeWoche verharmloste Estermann den Gerteneinsatz zum wiederholten Male in der Berufungsverhandlung.

Estermanns Verteidiger will Freispruch

Paul Estermanns Verteidiger plädierte erneut auf Freispruch. Er hatte unterdessen mehrere Klagen gegen die Untersuchungsbehörde erhoben. Auch legte der Verteidiger einen neuen Bericht eines Tierarztes vor. Diesen wertete der Staatsanwalt als Freifahrtschein für tierquälerische Praktiken. Der Verteidiger habe außerdem versucht, diverse Beweisverwertungsverbote geltend zu machen und Zeugen als unglaubwürdig darzustellen.

All das sei nur ein Anzeichen dafür, dass „sich der Angeklagte in keiner Weise einsichtig oder reuig zeigt und ein solches Verhalten Konsequenz habe muss“, so der Staatsanwalt. Neben einer Bestätigung des Urteils vom November 2019 fordere er daher auch eine Erhöhung des Strafmaßes. Das Urteil werde im Januar 2021 erwartet. Bis dahin gilt weiter die Unschuldsvermutung für Paul Estermann.cheap air jordan 1 mid | ACADEMIE-AGRICULTURE ᐈ Одяг, Взуття, Аксесуари, вигідні ціни в Києві у Україні

Gloria Lucie AlterRedakteurin

Hat sich parallel zum Volontariat beim St.GEORG im Studium mit „Digital Journalism“ an der Hamburg Media School befasst. Als Redakteurin liefert sie Beiträge aus den unterschiedlichsten Bereichen, von Reitlehre bis zu Produktneuheiten. Ihre Erfahrungen aus Tätigkeiten bei privaten TV-Sendern in Köln ergänzen sich mit ihrer Kompetenz in Social Media und Videocontent.