Springreiterin Kürten klagt gegen Insolvenzverfahren

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Die im Rheinland lebende irische Springreiterin Jessica Kürten hat mit einer Klage gegen das Finanzamt Dinslaken auf das gegen sie angestrebte Insolvenzverfahren reagiert. In einer Stellungnahme spricht sie von unterschiedlichen Vorstellungen betreffs des Umsatzsteuerrechts.

Hier die Stellungnahme im Wortlaut:
Es ist richtig, dass am 11. September vom Amtsgericht Duisburg ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen von Frau Jessica Kürten, Hünxe, eröffnet worden ist.  Initiator des Eröffnungsverfahrens ist das Finanzamt Dinslaken.  Frau Kürten hat gegen die Eröffnung des Verfahrens Beschwerde eingelegt.
Hintergrund der Streitigkeit sind unterschiedliche Positionen des Finanzamtes Dinslaken und der Betroffenen zum Umsatzsteuerrecht. In genau dieser Sache ist am 9. Oktober ein Termin vor dem Finanzgericht Duisburg anberaumt, bei dem eine Entscheidung in der Streitigkeit erwartet wird.
Aus diesem Grund behält sich Jessica Kürten eine Klage gegen das Finanzamt Dinslaken wegen des Tatbestands des Kreditgefährdung nach § 824 BGB vor, da das vom Finanzamt Dinslaken initiierte Insolvenzeröffnungsverfahren noch vor dem von beiden Seiten erwarteten Gerichtstermin geeignet ist, ihren Ruf und die Fortführung ihres Betriebes nachhaltig zu beschädigen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen zuständige Mitarbeiter des Finanzamtes wurde bereits eingereicht.

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