Tierschutzgesetz: Brand bleibt – vorerst

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Am Ende einer Marathonsitzung hat der deutsche Bundestag gestern Abend auch das neue Tierschutzgesetz verabschiedet. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) konnte sich mit ihrer Ablehnung des Heißbrandes als Kennzeichnung von Pferden nicht durchsetzen. Ein Etappensieg für Befürworter des Brandes. Fragt sich, wie lange noch weiter gebrannt werden darf.

Die Schlappe der CSU-Ministerin, die auch aus der eigenen Fraktion für den Verbot des Brandzeichens keine hundertprozentige Rückendeckung mehr hatte, ist ein Gewinn für alle, die die Kennzeichnung von Pferden mittels Heißbrandes auch weiterhin durchgeführt sehen wollen. Damit ist das Chippen, also die Applikation eines Transponders in die Halsmuskulatur aber keineswegs vom Tisch. Diese Form der Identifikation ist nach EU-Gesetzen auch weiterhin vorgeschrieben, nur dass deutsche Fohlen ergänzend weiter gebrannt werden können. Die Bedenken gegen das Chippen der Hamburger Dermatologe Prof. Dr. Volker Steinkraus hatte vor dem Ausschuss im Bundestag aufgezeigt, wie massiv der Transponder in den Organismus eingreift wurden in keiner Weise bei der Gesetzesgebung berücksichtigt. Auch der Umstand, dass Untersuchungen an Hengsten des Körjahrgangs 2012 mehrere fehlerhafte Chips zu Tage gebracht hatten, spielte keine Rolle.
Ab dem Jahr 2019 sollen Fohlen vor dem Brennen betäubt werden. Alles immer vorausgesetzt, dass sich die politischen Mehrheiten nicht ändern. Aus der Fraktion der Grünen gab es massive Proteste gegen die Beibehaltung des Heißbrandes. Vor allem Außenminister Guido Westerwelle und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, beide ehemalige Reiter und in der Szene gut vernetzt, wurde vorgeworfen, sich vor den Lobbykarren der Pferdezüchter und „Landwirtschaft-Ayatollahs“ spannen zu lassen.nike air jordan 1 factory outlet | spider-man across the spider-verse part 1 release date