Update: Statement der Deutschen Reiterlichen Vereinigung zu den neuen Corona-Verordnungen

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Corona-Virus-Pferd

Symbolbild. SARS-CoV-2 stellt Pferdebesitzer auch im kommenden Winter vor Herausforderungen. (© de.freepik.com)

Das Coronavirus selbst, die Folgen eines erneuten Lockdowns – die Sorgen sind derzeit groß, auch in Pferdebetrieben. Ebenso groß ist die Unsicherheit, wie die neuesten Ansagen der Bundesregierung umzusetzen sind. Dazu hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) nun ein zweites Statement verfasst.

Eines ist klar: Reiter müssen ihre Pferde weiter versorgen können. Das steht derzeit auch nicht zur Debatte. Schon deshalb, weil Reiten zu den Individualsportarten zählt, die ja weiterhin erlaubt sind. Aber was ist mit Reitunterricht? Für viele Betriebe ist der überlebenswichtig. Dazu gibt es derzeit noch kein klares Statement, weil es Ländersache ist, die Vorgaben der Bundesregierung in Verordnungen umzuwandeln. Das regelt jedes Bundesland individuell.

Die FN bemüht sich nun, in den einzelnen Ministerien das Bestmögliche für die Pferdebranche herauszuholen. Wie FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach sagt: „Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Vereine und Betriebe weiter existieren können, und das können sie nur, wenn weiterhin Reitunterricht stattfindet. Dafür kämpfen wir.“

Damit der Kampf nicht aussichtslos ist, appelliert Lauterbach auch an die „gesellschaftliche Verantwortung“ der Pferdeleute – denn unabhängig davon, was im einzelnen in den Bundesländern beschlossen wird, ist eines klar: Die Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren, Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten.

Corona: FN-Argumente

Die Argumentation, mit der die FN sich an die Ministerien wendet, sieht folgende Punkte vor:

  • Der Pferdesport ist kein Kontaktsport und findet in der Regel an der frischen Luft statt. Es liegt in der Natur der Sache, dass beim Umgang mit Pferden und beim Reiten ein Sicherheitsabstand gewahrt wird. Pferdesportlerinnen und Pferdesportler wissen, wie wichtig Disziplin und die Einhaltung von Regeln sind. Sie können sich gut organisieren und nehmen Rücksicht auf andere Menschen. Das haben sie in den vergangenen Monaten bewiesen.
  • Im Pferdesport gibt es mit Reithallen und Reitplätzen große Bewegungsflächen. Schon im Rahmen des Lockdowns im März/April durfte in den meisten Bundesländern mindestens ein Pferd pro 200 Quadratmeter bewegt werden. Mindestens das muss weiter gelten, auch wenn dies im Einzelfall bedeuten kann, dass mehr als zwei Reiter in einer Halle oder auf einem Platz reiten. Da die örtlichen Gegebenheiten auf den Pferdesportanlagen unterschiedlich sind (Größe der Halle/des Platzes, Belüftung), sind keine pauschalen Zahlenvorgaben nötig. Bei Bedarf kann eine Bewegungsfläche auch in mehrere Flächen unterteilt werden.
  • Die Pferdebewegung in der Halle/auf dem Platz bedarf einer fachkundigen Aufsicht, die die Sicherheit gewährt. Diese Aufgabe übernimmt im besten Fall ein/e Trainer/in oder ein/e Reitlehrer/in. Somit ist nach Auffassung der FN auch Unterricht erlaubt, der weniger Training als vielmehr eine Beaufsichtigung und Sicherheitsbegleitung bei der Bewegung von Pferden ist.
  • Die Pferdesportverbände wollen ihre gesellschaftliche Verantwortung weiterhin wahrnehmen und die Maßnahmen der Behörden unterstützen. Daher wird den Vereinen und Betrieben empfohlen, wieder bzw. weiterhin die Anwesenheit der Menschen auf der Anlage zu dokumentieren. Wenn es aufgrund des Platzangebotes auf der Reitanlage erforderlich ist, wird zudem empfohlen, Zeitfenster zu vergeben, um die Zahl der Menschen auf der Reitanlage zu regulieren.
  • Die Verbände haben den Vereinen und Betrieben seit dem Frühjahr umfassende Leitfäden zur Verfügung gestellt, die konsequent angewandt werden, auf den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln beruhen und stetig aktualisiert werden.

Lauterbach weiter: „Wir dürfen den Behörden keinen Anlass für die Schließung von Anlagen geben. Wir müssen immer damit rechnen, dass einzelne Länder, Kommunen oder Ämter die Beschlüsse so konkret auslegen, dass tatsächlich nur maximal zwei Personen oder ein Haushalt gleichzeitig Sport treiben dürfen.“

Es gehe nun erneut darum, die Zeiten im Stall so aufzuteilen, dass jeder die Möglichkeit hat, sein(e) Pferd(e) zu versorgen und trotzdem der Mindesabstand stets gewahrt werden kann. „Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die von uns allen einen immensen Verzicht auf den gewohnten Lebensalltag bedeutet. Diese Situation darf nicht ausgenutzt werden, um persönliche Konflikte auszutragen“, so Lauterbach.

Neben den sogenannten AHA-Regeln zu Abstand und Hygiene aller Beteiligten sollten die Stallbesitzer Hygienekonzepte aufstellen und die Anwesenheiten sowohl der Einsteller als auch von Hufschmied, Tierarzt & Co. dokumentieren und so koordinieren, dass es nicht zu Stoßzeiten kommt.men’s jordan upcoming releases | best nike basketball shoes

Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.