FEI: Neue Regeln in der Vielseitigkeit

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Michael Jung und Sam in gewohnter Form

Wer künftig neben der Flagge herspringt, scheidet nach neuem FEI-Reglement nicht mehr aus, sondern bekommt 50 Strafpunkte. (© Julia Rau)

Der Weltreiterverband FEI hat sein Regelwerk für die Vielseitigkeit überarbeitet und einige signifikante Änderungen vorgenommen, unter anderem beim Niveau der Weltmeisterschaftsvielseitigkeit.

Die Geländeprüfung der Weltmeisterschaften wird künftig nicht mehr auf Vier-, sondern auf Drei-Sterne-Niveau ausgetragen. Dressur und Springen sollen aber weiterhin Vier-Sterne-Status haben. Die Maßnahme tritt bereits ab 2018 in Kraft.

Darüber hinaus sind künftig nur noch fünf Reiter pro Nation erlaubt statt wie bislang sechs. Die Teams hingegen werden sich weiterhin aus drei oder vier Reitern zusammensetzen, so dass ein Streichergebnis möglich ist. Bei Olympischen Spielen sind ab 2020 nur noch drei Reiter je Nation erlaubt.

Formfehler

Auch neu: Bislang musste ein Reiter, der außerhalb der Einflaggung gesprungen ist, disqualifiziert werden. Nun erhält er 50 Strafpunkte, bleibt aber im Turnier. Die Organisatoren geben dem Reiter damit die Wahl an die Hand: Er kann den Sprung wiederholen und kassiert „nur“ 20 Strafpunkte, wenn er diesmal gelingt, oder er reitet weiter und akzeptiert damit die 50 Strafpukte.

Gleich geblieben ist die Definition eines Vorbeiläufers. Die Reiter können jedoch Entscheidungen der Hindernisrichter nicht länger anfechten.

Strengere Qualifikationsregeln

Um sich für die nächsthöhere Klasse zu qualifizieren, müssen die Reiter Mindestleistungen vorweisen können, sogenannte Minimum Eligibility Results (MER). Das bedeutet, sie müssen in der Dressur wenigstens 67 Minuspunkte erreicht haben statt bislang 75.

Im Gelände wurde die Mindestzeit herabgesetzt. Um ein MER zu erzielen, dürfen die Paaren nicht mehr als 75 Sekunden über der erlaubten Zeit in Ein-, Zwei- und Drei-Sterne-Prüfungen geblieben sein (vorher 90). Auf Vier-Sterne-Niveau dürfen es nicht mehr als 100 Sekunden sein (vorher 120).

Indoor-Vielseitigkeiten

Nach neuem Reglement sollen Indoor-Vielseitigkeiten auf Zwei-Sterne-Niveau ausgetragen werden. Teilnahmeberechtigt sind Reiter der Kategorien A und B (also die Weltspitze) sowie jene, die in den beiden Jahren mindestens drei MERs in Drei-Sterne-Prüfungen erreicht haben.

Schutzwesten müssen nun auch im Training von Geländesprüngen getragen werden. Das Dressurviereck muss anders als vorher nun nicht mehr vollständig geschlossen sein. Bewegliche Elemente an den Sporen sind weder in vertikaler, noch in horizontaler Richtung erlaubt. Wenn bei CIC Veranstaltungen keine erste Verfassungsprüfung angesetzt ist, muss die Untersuchung der eintreffenden Pferde durch den zuständigen FEI-Tierarzt künftig auch ein kurzes Vortraben beinhalten.

Die Regeln im Original finden Sie hier.Men’s Air Jordans 1 release dates | is outlet store legit