Gesundheitsuntersuchungen vor Körungen standardisiert

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Für Reitpferdehengste, die gekört werden sollen, gelten nun einheitliche Vorgaben hinsichtlich der veterinärmedizinischen Körungsuntersuchungen im Vorfeld. Die meisten Zuchtverbände werden die neuen Untersuchungsstandards schon bei den kommenden Körungen umsetzen.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Verbandstierärzten, Zuchtleitern, Verkaufsleitern und Hengsthaltern, hatte im Laufe des Jahres die Anforderungen für die tierärztlichen Voruntersuchungen der Reitpferdehengste vor Körungen überarbeitet. Das Ziel: die „Harmonisierung der veterinärmedizinischen Körungsuntersuchungen“ sowie ein Standard für die Untersuchungen. Dr. Alexander Merz, Tierarzt in der Klinik Telgte erklärt: „Diese Harmonisierung der tierärztlichen Untersuchung hinsichtlich der Hengstkörungen ist sicher als äußerst positiv zu sehen. Der Umfang der Untersuchung sowie die Bewertung der Ergebnisse wurden angeglichen, so dass die Aussteller der Hengste nahezu gleiche Beurteilungen bei den Verbänden vorfinden werden. Dies wird durch ein einheitliches Untersuchungsprotokoll und gleiche Röntgenanforderungen gewährleistet. Eine Anerkennung der Hengste bei verschiedenen deutschen Zuchtverbänden wird dadurch ebenfalls deutlich vereinfacht.“

Folgendes sind die konkreten Beschlüsse der Arbeitsgruppe:

  • Es soll ein einheitliches Formular geben, auf dem der Besitzer des Körkandidaten im Vorfeld über eventuelle Operationen oder Athroskopien informiert (Chip-OP, Kolik-OP, Kopper-OP, Kehlkopf-OP sowie Huf- oder Schweif-Korrekturen etc.). Mit seiner Unterschrift versichert er zugleich, dass sein Hengst keine Anzeichen von Weben oder Koppen zeigt.
  • Zudem gibt es nun ein einheitliches Protokoll für die klinische Voruntersuchung der Pferde nach der Vorauswahl zur Körung geben. Die untersuchenden Tierärzte haben dieses Protokoll auszufüllen. Damit ist auch festgesetzt, was alles abzuchecken ist, ehe ein Hengst zur Körung zugelassen wird. Bislang gab er diesbezüglich nur Empfehlungen.
  • Auch für die röntgenologischen Untersuchungen gibt es nun genaue Vorgaben, was wie zu röntgen ist. Ein Merkblatt dient des Tierärzten als Leitfaden.

„Die nun für die Zuchtverbände allgemein gültigen Empfehlungen bezüglich der Anzahl der Röntgenaufnahmen und der Ausschlusskriterien sollen zu mehr Transparenz führen. Im Ergebnis bedeutet dies, neben einer vereinheitlichten und gerechteren Beurteilung der Hengste, auch eine Aufwertung der gesundheitlichen Aspekte in der Zucht und eine bessere Absicherung der Käufer im Rahmen der Auktionen“, erklärt Tierarzt Dr. Werner Jahn von der Klinik Bargteheide, ebenfalls Mitglied der Arbeitsgruppe.

Von den Reitpferdezuchtverbänden will der überwiegende Teil diese Maßnahmen sofort umsetzen. Die Araberzuchtverbände prüfen die Neuerungen derzeit noch.

Interessierte Hengsthalter und Züchter sollen sich an ihren jeweiligen Zuchtverband und den zuständigen Tierarzt der Körung wenden, um die entsprechenden Dokumente und Unterlagen zu erhalten. Ziel ist es, dass auf dieser Grundlage der einheitlichen veterinärmedizinischen Körungsuntersuchungen dann im nächsten Schritt gleiche Zulassungskriterien für die Körungen aller Verbände geschaffen werden.

Diese Maßnahmen könnten Schule machen. Theo Leuchten, Vorsitzender des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), sagt. „Das ist ein sehr guter Anfang, und wir hoffen bereits im Dezember erste Erfahrungen in der nächsten Sitzungen aller Reitpferdezuchtverbände austauschen zu können. Mein Dank gilt allen an der Erarbeitung Beteiligten. Darüber hinaus erhoffe ich mir auch noch weitere Aufklärung im Bereich der Einordnung und Bewertung der Röntgenklassen, insbesondere auch bei den Auktions- und Verkaufspferden. Dies sollte ein weiteres gemeinsames Ziel der FN, der Zuchtverbände sowie der Hengsthalter und Stutenbesitzer sein, um für noch mehr Transparenz und Vertrauen bei zukünftigen Pferdeverkäufen zu sorgen.“

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