Schenkelbrand bleibt vorerst erhalten

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Freude bei Deutschlands Pferdezüchtern: Zumindest vorerst dürfen die Fohlen hierzulande weiterhin auch mit dem Schenkelbrand gekennzeichnet werden.

Das meldete der Bundestag auf der Internetseite „Das Parlament“. Demnach bleibt das Brennen erstmal erlaubt und der Antrag auf Verbot durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt. Wie so oft war die Politik sich uneins: Die Opposition unterstützte den Antrag, die Koalition stand mehrheitlich auf Seiten der Pferdezüchter.

Laut Unions- und FDP-Fraktion wird die Regierung demnächst einen Vorschlag zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorlegen, der die EU-Regelung zur Kennzeichnung von Tieren berücksichtigt. Derzeit ist nach EU-Recht eine alternative Kennzeichnung von Pferden erlaubt. Im Gegensatz zum EU-Recht, nach dem Pferde wahlweise mittels Transponder oder Schenkelbrand gekennzeichnet werden dürfen, ist in Deutschland das Chippen Pflicht. Der Brand ist zusätzlich erlaubt. „Unser Ziel ist es, dass die EU-Regelung eins zu eins auch in Deutschland gilt. Die deutschen Pferdezüchter sollen selbst entscheiden können, wie sie ihre Pferde kennzeichnen“, sagte Breido Graf zu Rantzau, Präsident der Deutschen Reiterlichen Vereingung (FN). „Das war ein wichtiger Etappensieg. Wir werden für den dauerhaften Erhalt des Schenkelbrandes weiterkämpfen. Genau das haben wir in der vergangenen Woche bei einer Präsentation der Kennzeichnngssysteme für Pferde vor Bundestagsabgeordneten in Berlin verdeutlicht.“

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