Pachtvertrag Reitanlage Privat

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Symbolbild Reitstall

Nicht kaufen, sondern pachten. Ein Traum vieler selbstständiger Reiter. Juristisch gibt es dabei ein paar Dinge zu beachten.

Verliebte sehen gerne alles durch die rosarote Brille. So besteht auch die Gefahr fahrlässig zu werden, wenn man sich in eine Reitanlage verliebt hat, die man pachten möchte. Damit aus dem Traum kein Albtraum wird, sollte der Vertrag zwischen Pächter und Verpächter bis ins kleinste Detail durchgesprochen werden. So ist im Fall der Fälle alles schriftlich geregelt und Pächter und Verpächter wissen, was in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Ein Musterbeispiel finden Sie am Ende des Beitrags als PDF- Dokument.

Verpächtereigenes Inventar

Der Verpächter übergibt das Inventar an den Pächter und dieser hat die Reitanlage in Stand zu halten. Damit ist der Pächter verpflichtet, Schäden an der Anlage auszubessern und kaputtes durch neues zu ersetzen. Am Ende der Vertragslaufzeit übernimmt der Verpächter die vom Pächter angeschafften Dinge, es sei denn, er lehnt es ausdrücklich ab. Wichtig ist, der Wert der Anlage muss vor Vertragsabschluss geschätzt werden. So kann man sich sowohl als Pächter als auch als Verpächter auf den Wert der Anlage beziehen, wenn diese später einen höheren oder minderen Wert hat. In beiden Fällen muss auf den Wert zum Vertragsabschluss ausgeglichen werden. Ist die Anlage mehr Wert, zahlt der Verpächter, ist sie weniger Wert, zahlt der Pächter.

Instandhaltung

Immer wieder ein Thema: die Instandhaltung der Anlage. Bei dem Thema kommt es des Öfteren zu Missverständnissen, mit einer Klausel im Vertrag, können diese schon vorab ausgeräumt werden. Geregelt wird unter anderem: Innenanstrich der Ställe und Gebäude, Streichen der Fenster, Auswechseln von Dachplatten, Beheben von Frostschäden an Leitungen, Ersatz von Zaunlatten sowie diverse Reparaturen. Das sollte alles im Detail festgehalten werden. Bei Arbeiten, die über die Vereinbarung hinaus gehen, trägt der Verpächter zwei Drittel der Kosten, den Rest übernimmt der Pächter. Gebäude oder bauliche Anlagen hat der Verpächter zu ersetzen.

Weiteres

Genauso sollte über die Verbesserungen, die Lasten, Abgaben, Versicherungen sowie eine Unterverpachtung gesprochen werden. Auch über den Ablauf des Reitbetriebs, sprich Reitunterricht, sollte eine Einigung getroffen werden. In unserem unten stehenden Musterbeispiel, sind alle genannten Punkte aufgeführt.

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