Pferdekaufvertrag gewerblich

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Ohne Vetrag, kein Verkauf! Gerade im gewerblichen Bereich ist ein schriftliches Übereinkommen wichtig.

Wenn bei einem Kauf eines Pferdes nicht beide Parteien (Käufer und Verkäufer) reine Privatpersonen sind, handelt es sich um gewerblichem Pferdehandel. Der unterliegt besonderen Bedingungen, die vertraglich gefasst werden sollten.

Traumpferd gefunden, aber Achtung – das Augenmerk auf den richtigen Pferdekaufvertrag (gewerblich oder privat) sollte dabei nicht zu kurz kommen. Hier finden Sie einen beispielhaften Pferdekaufvertrag gewerblich. Mit diesem Vertrag können sich sowohl Käufer als auch Verkäufer absichern, sollte es nach dem Kauf bei dem Pferd beispielsweise zu gesundheitlichen Problemen kommen.

Vertragsformen

Es gibt zwei verschiedene Formen von Kaufverträgen.

  1. Kaufvertrag für Privatpersonen: Dieser gilt, wenn Privatpersonen untereinander einen Kauf abwickeln oder auch, wenn der Verkäufer eine Privatperson und der Käufer Unternehmer ist. Auch Unternehmen untereinander können auf den Vertrag für Privatpersonen zurückgreifen. Den privaten Vertrag finden Sie hier.
  2. Pferdekaufvertrag gewerblich: Gilt, wenn ein Unternehmer an eine Privatperson verkauft. Im unten beigefügten Dokument finden Sie den gewerblichen Vertrag.

Was gilt es zu beachten?

Egal wie sehr man sich in das Pferd, das man kaufen möchte, verliebt hat, eine Ankaufsuntersuchung durch den Tierarzt sollte immer erfolgen. Auch wenn die Besitzer betonen, dass es kerngesund sei und sie nie Probleme gehabt hätten. Die Kosten der Untersuchung trägt in der Regel der Käufer, wenn das Pferd problemlos durch den sogenannten „TÜV“ gekommen ist. Tauchen Probleme auf und es kommt nicht zum Vertrag, trägt der Verkäufer die Kosten.

Die Ankaufsuntersuchung

Es gibt zwei Formen der Ankaufsuntersuchung. Einmal den „kleinen TÜV“ und darauf aufbauend den großen. Auf den kleinen TÜV sollte niemand verzichten, denn Vertrauen ist gut, Kontrolle besser.

  • kleiner TÜV: Untersuchung des Allgemeinzustands mit Abhören von Herz und Lunge, Temperatur, Puls und Atemfrequenz messen. Beine und Rücken werden abgetastet, das Pferd muss auf hartem Untergrund eine enge Wendung vortraben, Beugen der Vorder- und Hinterbeine.
  • großer TÜV: Basis bildet der kleine TÜV, hinzu kommen noch Röntgenbilder der Beine, Hufe und Fessel. Auch von den Sprunggelenken werden Bilder gemacht. Je nach dem ob das Pferd als Freizeitpferd gedacht ist, oder aber der Einsatz im großen Sport angestrebt wird, können die Untersuchungen ausgeweitet werden.
  • Um sicher zu gehen, dass das Pferd während der Untersuchungen keine Schmerzmittel intus hat, sollte auch das Blut darauf untersucht werden. Sonst kommt es einwandfrei durch den TÜV und später tauchen Probleme auf, die man unter Umständen hätte vorher erkennen können.

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle angemerkt, dass der Röntgenleitfaden von 2018 bei der Beurteilung zugrunde gelegt wird.

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