Ein Hoffnungsschimmer in Sachen Schenkelbrand

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Bei einem Treffen von Vertretern der deutschen Zuchtverbände mit CDU-Bundestagsabgeordneten wurde mitgeteilt, dass ein Großteil der Fraktion für den Erhalt des Schenkelbrandes ist.

Der Zuchtleiter der Trakehner, Lars Gehrmann, der Zuchtleiter der Holsteiner, Dr. Thomas Nissen, Dr. Enno Hempel, Geschäftsführer der Pferdeland Niedersachsen GmbH sowie Dr. Klaus Miesner als Geschäftsführer der Abteilung Zucht bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) waren nach Berlin gereist. Dort trafen sie auf die CDU-Abgeordneten Sybille Pfeiffer und Andreas Mattfeldt sowie Dieter Stier und Franz-Josef Holzenkamp aus dem Agrarausschuss.

Bei seiner letzten Sitzung hatte der Agrarausschuss des Bundesrates den Tagesordnungspunkt zum Antrag auf Änderung der Viehverkehrsverordnung (ViehVerVO) vertagt. Mitte April soll dem Kabinett ein Entwurf des Tierschutzgesetzes vorgelegt werden, der auf ein Verbot des Heißbrandes abzielt. Zuvor sollen Stellungnahmen aus diversen Verbänden und Vereinigungen aufgenommen werden. Anschließend berät der Agrarausschuss im Bundestag und geht dann in zweiter und dritter Lesung voraussichtlich im Juni ins Plenum.

Aber: Die Agrarexperten Holzenkamp und Stier sowie der Abgeordnete Mattfeldt sagten unisono, sie würden den Entwurf nicht unterstützen. Und es seien „große Teile der CDU-Fraktion für den Erhalt des Schenkelbrands“. Demnach wird Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner an dieser Stelle mit Widerstand aus den eigenen Reihen zu rechnen haben.

Die Politiker meinten weiter, dass es jetzt wichtig sei, möglichst vielen Bundestags- und Ausschussmitgliedern die Gründe nahezubringen, die für die Ein-zu-Eins-Umsetzung der EU-Verordnung sprechen. Diese erlaubt neben der Markierung mittels Transponder auch die alleinige Kennzeichnung durch Schenkelbrand in Kombination mit einer DNA-Typisierung. Der Brand dürfte also bleiben. Was laut einem jüngst erstellten Gutachten auf Dauer auch die überlegene Kennzeichnungsmethode ist. Dr. Klaus Miesner: „Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen nun von den politischen Entscheidungsträgern so berücksichtigt werden, so dass es zu einem sachlich-fachlich korrekten und auf aktuellen Erkenntnissen beruhenden Abstimmungsverhalten kommt.“

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