Juristisches Gutachten erklärt Hausbesuchsgebühr für Pferde in der neuen GOT für rechtswidrig

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Ataxie-pferd-Tierarzt

Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sorgt seit Monaten für Diskussionsstoff. (© www.slawik.com)

Der Rennsportverband „Deutscher Galopp“ hat sich ebenfalls eingehend mit der neuen Gebührenordnung für Tierärzte beschäftigt und unter anderem ein Rechtsgutachten zur Hausbesuchsgebühr in Auftrag gegeben.

Auf der Homepage von Deutscher Galopp erklärt Verbandspräsident Dr. Michael Vesper, welche Maßnahmen der Verband in Sachen neue GOT unternommen hat.

So habe er zum einen an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir geschrieben. Ihm ging es unter anderem darum, dass der Galoppverband nicht involviert war, als es an die Novellierung der GOT ging. In einem Antwortschreiben der parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick habe diese ihm in diesem Punkt Recht gegeben und auch eine „Überprüfung der Hausbesuchsgebühr“ angekündigt.

Gutachten eines Rechtsanwalts

Eine solche Überprüfung hatte Deutscher Galopp bei dem Rechtsanwalt Kai Bemmann aus Verden in Auftrag gegeben. Der hat nun ein Gutachten erstellt, in dem es unter anderem maßgeblich um die Ziffer 40 der GOT geht, in der die Hausbesuchsgebühr geregelt ist.

In seinem Gutachten führt Bemmann zunächst grundsätzlich aus, dass der Gesetzgeber bei der Novellierung der GOT seiner Ansicht nach verschiedene Pflichtverletzungen begangen hat, nach denen ein „unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechendes Verordnungsgebungsverfahren gar nicht stattgefunden“ hätte haben dürfen.

Konkret auf die Hausbesuchsgebühr bezogen führt Bemmann aus, dabei handele es sich gar nicht um eine Gebühr, denn diese sei „die Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer bestimmten berufsspezifischen Dienstleistung“. Demnach gelte es also zu prüfen, ob der Hausbesuch in der durch die GOT geregelten Form eine tierärztliche Leistung darstelle. Das ist nach Bemmanns Auffassung nicht der Fall:

„Dies ist nicht festzustellen; denn die Hausbesuchsgebühr soll allein dafür geschuldet sein, dass der Tierarzt von seiner Wohnung oder seinem Praxissitz zum Haus des Auftraggebers gelangt. Das Wandern oder Fahren ist ebenso wenig wie das Packen des Autos oder des Rucksacks eine berufsspezifische Tierarztleistung, sondern ein allgemeiner Aufwand, der unter dem Tatbestand der Entschädigungen oder 7 der Auslagen zu regeln gewesen wäre.“

Bemmann ist auch der Ansicht, dass es „vom Gesetzgeber nicht gewollt“ sein könne, wenn der Tierarzt beim Besuch von Pferden mehrerer Besitzer in einem Stall jedem die Hausbesuchsgebühr in Rechnung stellen muss. Dies sei aber der Fall, da es sich eben um eine Gebühr handelt, die nicht aufgeteilt werden kann.

In einem weiteren Punkt verweist Bemmann auf das Tierzuchtgesetz und die Viehverkehrsordnung, nach denen das Hauspferd zu den landwirtschaftlichen Nutztierarten zählt. Da Ziff. 40 der GOT die Gebühr für den tierärztlichen „Hausbesuch außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren“ regelt, dürfte sie für Pferde nicht erhoben werden:

„Da der Tatbestand der Hausbesuchsgebühr aber tierartbezogen und nicht verwendungsabhängig geregelt ist, hätte der Tierarzt selbst dann, wenn die Hausbesuchsgebühr nicht per se rechtswidrig wäre, beim Besuch von Hauspferden keinen Anspruch auf Zahlung einer Hausbesuchsgebühr.“

Das Gutachten in Gänze hat der Verband inzwischen wieder von seiner Homepage entfernt. Es sei nicht zur allgemeinen Veröffentlichung vorgesehen gewesen.

Dr. Michael Vesper erklärte, er werde die Stellungnahme Bemmans auch der Bundestierärztekammer zukommen lassen.Cheap air jordan 1 low womens | 1576 nike air jordan 1 grises y negras

Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

  1. Bernd Podesta

    Die überwiegende Zahl der Pferde in Deutschland werden als „Freizeittiere“ genutzt und sind daher keine landwirtschaftlichen Nutztiere. Auch im Kleintiersektor gibt es eine Allgemeine Besuchsgebühr obschon die Tiere in die Praxen verbracht werden… und diese Gebühr wird nicht unter den am gleichen Tag erscheinenden Klienten aufgeteilt…der Pferdepraktiker fährt anders als der Landtierarzt der überwiegend Landwirte betreut oft pro Tag sehr weite Strecken in unterschiedliche Richtungen und und muss häufig neu „aufrüsten“
    d.h. wieder zur Praxisstelle zurückfahren etc.daher ist eine Aufteilung der Gebühren nicht praktikabel.
    Mein Vorort ansässiger Dachdecker verlangte für die Beteitstellung seiner Dienste und das Verbringen seiner Werkzeuge und Materialien 200.- Euro Pauschale… man fragt sich auch in diesem Zusammenhang warum Tierhalter die überwiegend zum privilegierten Teil der Tierhalter gehören dürften
    solch ein Spektakel veranstalten als ginge die Welt unter ich wäre sogar dafür eine Pferdehaltungdsteuer für Hobbypferde einzuführen…
    vergleichbar mit der Hundesteuer,

    • Doris

      Ich höre immer wieder Pferdebesitzer = privilegierter/über überdurchschnittliches Einkommen verfügender Mensch. Das trifft zweifelsohne auf einen Teil der Pferdebesitzer zu ABER es gibt auch sehr viele, die Normalverdiener sind und auf sehr viel zu Gunsten Ihres Pferdes verzichten (müssen). In meinem Umfeld merke ich jedenfalls, dass immer mehr Besitzer, deren Pferd stirbt, sich kein neues mehr anschaffen, da die laufenden Kosten für sie nicht mehr zu finanzieren sind. Und zwei Pferdebesitzerinnen sind gerade dabei, ihren geliebten Vierbeiner schweren Herzens zu verkaufen – aus finanziellen Gründen. Das gehört auch zur Wahrheit! Die Haltung eines Pferdes ist für die Mittelschicht mittlerweile kaum noch zu stemmen.

    • Rita Morricone

      1. …wenn ein Tierarzt in ein und demselben Stall in 60 Minuten 6 Pferde impft fällt für alle sechs Pferde die Besuchsgebühr an…so einen Stundenlohn hätte ich auch mal gern!
      2. Und zum Thema „Hundesteuer“ – darf ich mit meinem Pferd dann auch durch den öffentlichen Park galoppieren und muss nicht mehr nur die genehmigten, für Pferde frei gegebenen Wege nutzen?
      3. Sie haben recht damit, dass die überwiegende Zahl der Pferde in Deutschland „Freizeittiere“ sind, trotzdem müssen sie in der landwirtschaftlichen Tierseuchenkasse angemeldet und die dafür fällige Gebühr gezahlt werden. Wie ist das zu vereinbaren, Herr Schlaumeier?
      4. Schon mal vom Dunning-Krüger-Effekt gehört?

      • KE

        zu 1.: Das von Ihnen genannte Beispiel mag vorkommen, stellt aber bei den allermeisten Tierärzten nur eine eher selten vorkommende Ausnahme vor. Viel häufiger ist der oben genannte Tagesablauf mit vielen verschiedenen Besuchen in weit entfernt liegenden Ställen. Und da ist die Hausbesuchsgebühr ein Baustein, um das ganze irgendwie kostendeckend zu gestalten. Alternative: Kostendeckende Fahrtkosten in Höhe von (mind.) 8 Euro pro Doppel-km statt der derzeitigen 3,50 Euro. Vielleicht gefällt Ihnen das ja besser…

        zu 3.: Zum Beispiel muss Ihr Tier in der Tierseuchenkasse angemeldet sein, damit Sie im Fall seines Todes keine Scherereien mit der doch recht unhandlichen Leiche habe. Denn nicht jeder Pferdebesitzer ist „privilegiert“ genug, um sich eine Einäscherung für weit über 1000 Euro zu leisten.

        Solche Kommentare zeugen wieder mal von völliger Unkenntnis der Materie.

        • Barbara

          Ich frage mich gerade, wer von der Materie keine Ahnung hat …

          zu 1.) Ich kenne das so (aus mehreren Ställen), dass die meisten Pferdebesitzer denselben TA haben. In unserem Stall ist es die Ausnahme (!!!), dass er nur zu einem Pferdebesitzer kommt. Bei allem, was nicht unbedingt dringend an einem bestimmten Tag stattfinden muss (Impfen, Blutbild, Nachkontrolle, Zähne machen…), haben wir schon immer Termine zusammen gelegt. Unser SB bietet auch einen Sammeltermin fürs Impfen an (da geht die Rechnung an jeden einzelnen Besitzer) – da kamen schon mal 10 verschiedene Leute zusammen.

          Weiterhin zahlte ich auch schon vor der Neufassung der GOT Kilometergeld. Das kommt jetzt ja zu der Hausbesuchsgebühr noch oben drauf.

  2. E.Cramm

    Leider ist es bei Freizeitpferden eher so, dass die Besitzer rein aus Liebe zum Pferd dieses halten und nicht zu den Grossverdienern gehören. Ein Tierarzt macht Termine und weiss in etwa um was es geht. Der muss nicht zwischendurch wieder in die Praxis. Es ist völlig unverständlich, warum die Gebühr von jedem voll verlangt wird. Reine Abzocke…

    • Tatra

      Bzgl. „Ein Tierarzt macht Termine und weiss in etwa um was es geht. Der muss nicht zwischendurch wieder in die Praxis.“ … schreibt ein weiteres Beispiel des Dunning-Krüger-Effekts. Aber Hauptsache Abzocke unterstellen…

  3. Barbara

    Meine Stute testet auch gerade die neue Gebührenverordnung. 🙁 Und ich gehöre zu denjenigen, die sich als „privilegiert“ betrachten können.
    Aber: Mein TA hat von sich aus angesprochen, dass er diese Hausbesuchsgebühr für Schwachsinn hält und dass so die TÄ in ein schlechtes Licht gerückt werden. Stichwort Abzocke ….
    Er ist auch in einer Kommission, die eine Überarbeitung der GOT fordert.

  4. Markus

    Stellunngnahme der BTK:

    https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/

    Hausbesuchsgebühr:
    Die Hausbesuchsgebühr dient dagegen dazu, u. a. für die folgenden Tätigkeiten zu kompensieren:
    1. Terminkoordination (Telefon-/Terminanfragenannahme, Rückruf, Terminbestätigung oder
    Terminänderung, (da vorher gewünschter Termin dann doch nicht geht), Umplanen
    (Diese Terminierungen sind deutlich schwieriger zu koordinieren als Termin in Praxis oder
    Klinik. Trotzdem entstehen sehr schnell auch Leerlaufzeiten, die in der Klinik/Praxis leicht
    anders genutzt werden können.)
    2. Routenplanung und Organisation der benötigten Gerätschaften (Der Anspruch der
    Tierbesitzer:innen ist heute so, dass ein mobiles Röntgen, Ultraschall etc. erwartet und
    vorausgesetzt wird – welche/r Tierärztin/Tierarzt braucht was, wann muss er welche
    Gerätschaften im Auto haben?)
    3. Bevorratungsplanung der mobilen Apotheke laut Hausapothekenverordnung – Tagesbedarf
    4. Organisation von Terminaufhebung, Terminverschiebung und Umplanung der
    vorgegebenen und geplanten Routen
    5. Risiko bzw. Unwägbarkeiten wie Stau, Panne, Unfall, etc. (ist nicht mit einer Entschädigung
    pauschal (Wegegeld) abgeglichen)
    6. Mobile Datenerfassung und Dateneinsicht (z.B. Cloudsystem) zusätzlich zum stationären
    Verwaltungssystem (Einsicht in Historie wie Behandlungen, Diagnosen, Aussagen der
    vorbehandelnden Kolleg:innen der gleichen Praxis)
    7. Auffinden von Auftraggeber, Hilfspersonal und Patienten vor Ort sowie
    Sicherstellung/Herstellung geeigneter Bedingungen für die tierärztlichen Verrichtungen.
    8. Erschwernis der Umsetzung von Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen (Personal u.
    Instrumente) unter den jeweiligen, örtlichen Bedingungen.

    In der allgemeinen Wirtschaft wird so etwas als unternehmerisches Risiko bezeichnet. Zumal bieten viele Tierärzte für Pferde nur die Fahrpraxis an. Damit wäre mir nicht mal die Möglichkeit geboten meine Pferde zum TA zu verbringen. Aber auch das Problem lässt sich lösen in dem man sich Tierärzte sucht, die eine Praxis haben und damit die Fahrpraxen „austrocknen“. Das ist ganz sicher im Sinne der BTK.

    • KE

      Wenn es für Sie, Markus, günstiger als 34,50 Euro ist, Ihre Pferde zu verladen, zur Tierarztpraxis und zurück zu fahren, dann machen Sie das doch so. Kein Tierarzt wird Sie davon abhalten.
      Viel Erfolg, wenn Ihr Pferd vor Kolik tobt oder festliegt… *Ironie wieder aus* Dann werden vermutlich auch Sie froh sein, dass es Pferdetierärzte gibt, die das unternehmerische Risiko einer Fahrpraxis eingehen.
      Auch anderswo in der Wirtschaft wird ein höheres unternehmerisches Risiko irgendwie eingepreist und ist letztlich von den Kunden zu tragen. Das gegen die Pferdepraktiker zu verwenden, ist wirklich absurd.

  5. UBO

    Wenn die neue Hausbesuchsgebühr so bleibt, ist es das „AUS“ für viele Pferdetierärzte, die eine mobile Praxis haben.
    Wir haben nicht die Möglichkeit, unsere Tierärztin in Ihrer Praxis zu besuchen. Also muss sie in den Stall kommen. Oder ich besuche sie an ihrer Wohnadresse. Da ist es aber schwierig, wenn da ein Pferdeanhänger nach dem anderen vorfährt.
    Die nächste Tierarztpraxis, die auch Pferde behandeln, ist mind. 15 – 20 km zu fahren. Da ich berufstätig bin und das ganze nach Feierabend stattfinden muss, ist das schon eine Herausforderung und ein unnützer Aufwand, wegen z.B einer Impfung, dieses auf uns zu nehmen.

    Oder die Verantwortlichen wollen, dass nur die Oberschicht sich noch ein Pferd leisten kann.

  6. SAL

    Ich muss gestehen, auch mir erschließt sich der Sinn einer Hausbesuchsgebühr bei Pferden nicht, v.a. wenn man die deutlich erhöhten Fahrtkosten berücksichtigt.
    Allerdings wäre ich jederzeit bereit diese zu zahlen, wenn alle Tierärzt*innen, Termine wirklich planen, koordinieren und rechtzeitig freundlich absagen oder verschieben würden, um den Pferden und der Umwelt unsinniges Herumgefahre zu ersparen, und wenn TÄ, die Pferdebesitzer nicht bei der Wahrnehmung ihrer Arbeitnehmer- oder Unternehmerpflichten behindern würden.
    Ich kenne häufig stundenlanges Warten ohne Information, ausgefallenen Termine ohne Absagen, gar keine Zusage einer Behandlung oder Euthanasie vor Ort etc. etc..
    Das macht einfach nur traurig.


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