Filmverbot gilt auch für Zuschauer auf bestimmten Reitturnieren, sagt FEI

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Fans filmen Video am Abreiteplatz

Fans dürfen Videos am Abreiteplatz filmen, aber nirgends posten. Das besagt die FEI-Richtlinie für Social Media. (© sportfotos-lafrentz.de)

Das Filmverbot, beziehungsweise das Verbot Videos von bestimmten Turnieren des Weltreiterverbandes (FEI) zu posten, gilt nicht nur für alle Akkreditierten. Auch die Zuschauer sind betroffen. Bei der Auswahl von Filmmaterial einzelner Ritte kommt eine Künstliche Intelligenz (KI) der FEI zum Einsatz.

Für große FEI-Turniere gilt ein Filmverbot, beziehungsweise ein Veröffentlichungsverbot. Diese Nachricht beschäftigt aktuell nicht nur die Sozialen Medien, sondern auch viele Journalistinnen und Journalisten weltweit. Hintergrund sind die Richtlinien des Weltreiterverbandes zum korrekten Umgang mit Bewegtbildern, sprich mit der Veröffentlichung von Filmaufnahmen vom sogenannten Field of Play (FOP). Dieser Begriff umfasst weitaus mehr als nur die Arena, sprich Parcours oder Dressurviereck (Details dazu hier).

Hintergrund sind die Rechte an der Ausstrahlung von Bewegtbildern. Mit deren Verkauf hatte die FEI beispielsweise 2021 nach Medienberichten noch 24,3 Millionen Euro erzielt. Diese Vertragspartner möchte die FEI nun schützen. Deswegen hat sie ihre „Social Media Guidelines“ Mitte Februar aktualisiert.


Filmverbot der FEI gilt für folgende Events

  • Welt- und Europameisterschaften der Senioren (Springen, Dressur, Vielseitigkeit, Fahren)
  • Weltcup-Qualifikationen im Springen der Westeuropa- und der Nord Amerika-Liga
  • Weltcup-Qualifikationen in der Dressur der Westeuropa-Liga
  • Finale der Weltcups in Springen, Dressur, Vielseitigkeit, Fahren und Voltigieren
  • Nationenpreise
  • Qualifikationen und Finale zur Longines League of Nations (Nationenpreis-Serie)

Filmverbot gilt auch für Zuschauer

Im professionellen Bereich sind von den Richtlinien alle Akkreditierten betroffen. Sie sind die sogenannten Non Right Holders (NRH), Menschen, die entweder als Journalisten vor Ort sind oder als Pferdebesitzer, Pflegerinnen oder Pfleger oder Familienmitglieder und Sponsoren. Leicht zu erkennen an der sichtbar zu tragenden Akkreditierung. Sie alle dürfen keinerlei Bewegtbild mehr posten. Auch keine 15 Sekunden pro Wettkampftag, was zuvor als Regel galt.

Zuschauer haben bislang fröhlich gefilmt und genauso fröhlich gepostet. Das ist jetzt vorbei. Beziehungsweise das war nie wirklich erlaubt. Das Kleingedruckte in den AGB der Ticketverkäufer macht darauf aufmerksam. Wie auch bei Konzerten, Festivals oder Kinos steht dort der Hinweis, dass die Veröffentlichung von Filmaufnahmen verboten sind. Auch dies kein neuer Passus, sondern, wie ein FEI-Pressesprecher gegenüber St.GEORG betonte, gelebte Praxis „in der gesamten (Event-)Industrie“.

Abreiteplatzvideos? Nie wieder!

Konsequent zu Ende gedacht bedeutet das, dass es nie wieder Bewegtbilder vom Abreiten geben wird. Zumindest keine legal veröffentlichten. Selbst wenn Reiterinnen und Reiter, die an Transparenz interessiert sind, Videos von ihrem Training und der Vorbereitung auf die Prüfung mit ihren Followern teilen wollten, dürfen sie das auf den oben genannten Turnieren nicht. Zumindest für die Hallensaison heißt das de facto, dass es von den großen Turnieren keine Videos mehr aus diesem Bereich gepostet werden können, denn kaum eines der Turniere findet in Westeuropa ohne eine Qualifikationsprüfung für den Weltcup statt.

Auf diesen Turnieren finden zwar auch andere Prüfungen statt, Nachwuchspferde, die in Youngster-Springen am Start sind, Dressurpferde, die in der Kleinen Tour gehen oder eine zweite Dressur-Tour, die mit dem Grand Prix Special abschließt. Selbst wenn alle diese Prüfungen nichts mit dem Weltcup (der hier als Beispiel für die oben genannten Turnierserien herangezogen wird) zu tun haben, sind Aufnahmen vom Training am Morgen oder dem Abreiten dennoch verboten. „Der Abreiteplatz gilt als FOP, daher gelten die Einschränkungen“, bestätigt die FEI. Einzig der Stall gilt nicht als FOP, Einflecht-, Chill-, Futter- und Yogavorbereitungs-Videos dürfen also auch weiterhin auf Social Media erscheinen. Sie unterliegen nicht dem Filmverbot der FEI.

KI entscheidet, was Reiter posten können

Reiterinnen und Reiter dürfen weiterhin den eigenen Ritt auf ihren Social Media-Kanälen posten. Allerdings nicht mit selbst erstellten Bildern, sondern mit Material, dass die FEI ihnen zur Verfügung stellt. Dafür gibt es die FEI Socialie Plattform, „von der mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) Videomaterial direkt an die Athleten gesendet wird, so dass niemand mehr filmen muss“, heißt es von Seiten der FEI.

Diskussionswürdiges Videomaterial darf nicht verwendet werden

Wenn ein Zuschauer widerrechtlich Filmmaterial postet, das aus journalistischer Sicht veröffentlichungswürdig ist, darf es dennoch nicht als Video gezeigt werden. Lediglich Einzelbilder aus den Videos dürften zur Berichterstattung herangezogen werden. Schon bei einer Verlinkung beispielsweise auf ein YouTube-Video oder einen Instagram-Post riskiert ein Medienunternehmen wegen Regelverstoßes von der FEI sanktioniert zu werden.

Freie Presse oder Filmverbot?

Immer wieder taucht in der Diskussion der Begriff „Einschränkung der Pressefreiheit“ auf. Diesen Vorwurf kann die FEI nicht nachvollziehen. Bei den Guidenlines gehe es nicht um die Beschneidung der Presserechte, sondern um die Wahrung der den Broadcastern (TV-Stationen …) vertraglich zugesprochenen Rechte am Bewegtbild. „Diese Richtlinien sind branchenüblich und dazu da, die Rechte der Rechteinhaber zu schützen. Der akkreditierten Presse steht es nach wie vor frei, Inhalte zu sammeln und über die Veranstaltungen zu berichten, wie sie es normalerweise tun würde“.

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Jan TönjesChefredakteur

Chefredakteur ab 2012, seit 2003 beim St.GEORG. Pferdejournalist seit 1988. Nach Germanistik/Anglistik-Studium acht Jahre tätig bei öffentlich rechtlichem Rundfunk, ARD, SFB, RBB in Berlin. Familienvater, Radiofan, TV-erfahren, Moderator, Pferdezüchter, Podcasthost, Preise: Silbernes Pferd, Alltech Media Award. Präsident Internationale Vereinigung der Pferdesportjournalisten (IAEJ).

  1. Ellen

    Man(n) oder Frau könnte nun denken, dass mit dieser sehr weitreichenden Einschränkung die FEI alles versucht, um die Veröffentlichung unschöner Bilder künftig zu vermeiden. Hier waren gute Anwälte am Werk. Wir werden in Zukunft also nur noch schöne bewegte Bilder von zufriedenen Pferden zu sehen bekommen. Ein Hoch auf die Verantwortlichen, die den Tierschutz untergraben, wo es nur geht. Ach ja, es geht um viel Geld, da muss man sich natürlich etwas einfallen lassen. Wir sollten alle die Konsequenzen ziehen und diese Turniere künftig weder besuchen, noch ansehen.

  2. Marlis

    Im Februar war ich auf den VR Classics. Dort findet bekanntlich ein World Cup Qualifier in der Dressur statt. Aber nicht im Springen. Darf man dort also auch bei den Springprüfungen nicht mehr filmen? Von dem Turnier wird jedes Jahr auch im NDR übertragen, ist das nun auch verboten? Wie sieht es generell mit Fernsehübertragungen aus?


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