Petition zum Erhalt der Homöopathie in der Tierheilkunde

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(© Pferde und Leute)

Auf der Homepage des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag gibt es aktuell eine Petition, die sich auf die geplante Umsetzung einer neuen EU-Verordnung für Tierarzneimittel geht. Würde diese in Kraft treten, wäre der Einsatz von Homöopathika und Naturheilmitteln in der Tierheilkunde bedroht.

Hintergrund der Neufassung der Verordnung ist das Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin einzudämmen. Dies wird auch von den Urhebern der Petition, den Berufsverbänden der Tierheilpraktiker, der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. und dem Verband Artgerechte Tiergesundheit e.V., als löbliches Ansinnen herausgestellt. Jedoch bemängeln sie folgende Punkte:

1. Der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe wird durch zusätzliche, aufwändige Zulassungsverfahren erschwert.
2. Auch Produkte zur Tierpflege, zur ergänzenden Fütterung und natürlichen Gesunderhaltung sollen künftig als Tierarzneimittel zugelassen werden müssen, was nicht nur die Auswahl zur Gesunderhaltung verringert, sondern die Mittel durch neue Zulassungsverfahren künstlich verteuert.
3. Tiere sollen nur noch Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert sind, was ebenfalls die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel verringert und jene verteuert, welche die kostspieligen und aufwändigen Zulassungsverfahren durchlaufen haben.

All dies, so befürchten die Tierheilkundler, würde den Einsatz von zur Zeit noch erhältlichen, naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung, wie z. B. Kräutern, faktisch unmöglich machen. Die Verordnung könne dazu führen, dass Medikamente pflanzlichen Ursprungs, homöopathische Arzneimittel und handelsübliche Pflegemittel und Nahrungsergänzer vom Markt verschwinden und die wenigen verbleibenden allein auf Verschreibung des Tierarztes erhältlich sind.

Dies würde bedeuten, dass nicht nur die Kosten für den Tierhalter und immens steigen würden, sondern auch, dass ein ganzer Berufszweig, nämlich der der Tierheilpraktiker, der sich mit der alternativen Behandlung von Tieren in Deutschland traditionell schon seit vielen Jahrhunderten beschäftigt, vernichtet werden würde. Wirtschaftlich betroffen wären auch Hersteller von naturheilkundlichen Arzneimitteln, die für jede Tierart speziell eine Zulassung beantragen müssten.

Bio-Landwirte wären laut den Petitionsverfassern besonders hart betroffen, da die neue Verordnung im krassen Widerspruch zur EU-Bio-Verordnung 834/2007 stehe, wonach die Behandlung mit alternativmedizinischen Arzneimitteln Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln.

Zur Petition

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  1. Tierarzt

    In keinem anderen europäische Staat dürfen selbsternannte „Tierheilpraktiker“ Behandlungen an Tieren vornehmen. Im Gegensatz zu den Heilpraktikern ist der Tierjheilpraktiker keine geschützte Berufsbezeichnung und schon gar kein Ausbildungsberuf. Jeder Klemptner, Schneider oder jede Hausfrau (Hausmann) kann ein solches Gewerbe anmelden und „tätig“ werden. Es ist höchste Zeit, dass diesem Vorgehen ein Riege vorgeschoben wird. Alternative Heimmethoden mit entsprechend zugelassenen Präparaten werden auch von diversen Tierärzten angeboten, die können idR auch unterscheiden ob diese oder eine schulmedizinische Behandlung notwendig ist.

    • Anna

      TIERARZT – warum versucht man eigentlich immer das Pferd von hinten aufzuzäumen.

      Ja, der THP ist noch nicht geschützt – also wird es Zeit, dass dies endlich geschieht und der Standart vom HP eingeführt wird.

      Es gibt viele hervorragende THP, die vielen bescheidenen Tierärzten schon lange den Rang abgerungen haben!

      Diese ungerechtfertigt eingeforderte Behandlungshoheit vieler Tierärzte ist veraltet, wenig zielführend für Patienten und haben doch nur was mit Geld verdienen und Ego zu tun.

      Tierarzt und THP – Hand in Hand FÜR den Patienten, jeder in seinem Metier, ist die beste Lösung!

      Ja, es gibt auch viele bescheidene THPs!

      Die Naturheilkunde aber derart zu beschneiden ist – wie eingangs erwähnt – das Pferd von hinten aufzäumen!

  2. Charlotte

    Lieber Tierarzt,

    gut ausgebildete Tierheilpraktiker wissen sehr wohl, wo ihre Grenzen sind und wann es sie, den Tierarzt, braucht. Natürlich gibt es bei den Tierheilpraktikern schwarze Schafe, aber die gibt es unter den Tierärzten auch. Ich kenne genügend Tierärzte für die Weiterbildung ein Fremdwort ist und vielleicht Weiterbildungen besuchen aber nicht anwenden. Gerade was bspw. moderne Schmerztherapie beim Tier angeht kenne ich Tierärzte die immer noch im letzten Jahrtausend hängen geblieben sind. Dafür kenne ich Tierheilpraktiker die eine Top Ausbildung genossen haben und sehr gute Arbeit leisten und sich entsprechend weiterbilden und ihr Wissen auch anwenden. Ich gebe Ihnen allerdings recht, die Tatsache, dass der Beruf des Tierheilpraktikers nicht anerkannt ist, ist eine Tatsache die endlich behoben werden sollte. Deshalb bin ich für eine analoge Anerkennung wie bei den Humanheilpraktikern. Dann kann sich nämlich nicht mehr, um bei Ihren Worten zu bleiben, jeder „Klemptner, Schneider oder jede Hausfrau“ so nennen. Und ansonsten sehe ich es wie Anna und würde mir wünschen statt einem Gegeneinander ein Miteinander von Tierarzt und Tierheilpraktiker, zum Wohle des Tieres. Das das geht zeigen viele Beispiele aus der Praxis. In diesem Sinne schönen Abend.

  3. Ulrike Eckert

    Diese EU-Verordnung soll – laut Begründung – den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin verringern. Das ist extrem sinnvoll. Allerdings ist der Weg, um das zu erreichen, eher auf die Verdrändung von unliebsamer Konkurrenz ausgelegt. Und wie das den Antibiotikaeinsatz verringern soll, weiß nicht nur ich nicht.

    – Tiere sollen nur noch zugelassene Arzneimittel erhalten können – jede einzelne Tierart und jede Indikation muss zugelassen sein. Umwidmen eines Medikamentes soll nicht mehr erlaubt werden, auch für Tierärzte nicht. Wenn ich mir ansehe, wie teuer die schulmedizinische Therapie eines Cushing-Pferdes geworden ist, weil das Human-Präparat nicht mehr verwendet werden darf (!), sondern ein spezielles Tierarzneimittel mit der Indikation Cushing gegeben werden muss (und das ist eine rechtliche und für diesen Hersteller sehr lukrative Vorgabe), dann graut mir.
    – Viele Tierarzneimittel sind bereits jetzt sehr viel teuer als die entsprechenden, wirkstoffgleichen Humanpräparate. Omeprazol bekomme ich in der Apotheke wirklich billig. Gastro-Guard für ein Pferd? da geht ein Monat schnell in die Hunderte. Dass es anders formuliert wurde, um dem Pferd angepasst zu sein – das rechtfertigt diesen Preis nicht.
    – Die Zulassung soll auch für traditionelle Arzneimittel gelten. Seit Jahrhunderten bewährte Heilpflanzen können aber nicht so einfach patentiert werden wie ein chemischer Stoff. Kaum eine Firma wird es sich leisten können, die zulassung dafür zu bezahlen, wenn es nicht einmal einen Patentschutz geben wird.
    – Der Arzneimittelbegrifft ist in der geplanten EU-Verordnung dermaßen schwammig definiert, dass sämtliche Ergänzungsfutter und Hygieneartikel darunter fallen können, wenn sie vor Krankheiten schützen oder Krankheiten vermeiden helfen sollen – z.B. Hautsalben tun das bereits. Was ist mit dem Spezielfutter für Rehe-Patienten zum Beispiel? nach dieser Defintion ist es ein Arzneimittel …

    Diese Eu-Verordnung ist ein Problem für jeden Tierbesitzer, nicht nur für die wenigen Tierheilpraktiker in Deutschland. Dass sich die Tierheilpraktiker-Verbände bemühen, diese geplante Arzneimittelverordnung zu verhindern, ist kein Grund, dagegen zu sein.

    Nur zu Erinnerung: Antibiotika waren schon immer rezeptpflichtig. Kein Heilpraktiker kann sie verschreiben.

  4. Kaspar

    Den Pendeltussys-denn vom Pendeln ist keine der – zumeist Globulistinnen weit entfernt würde
    vielleicht eine Verdienstmöglichkeit genommen.
    Natürlich stinkt das den selbsternannten Heilsbringerinnen,müßten sie sich doch neue
    Einnahmequellen erschließen.
    In der Cavallo z.B. gibt es da heiße Vorschläge zu kopieren-klicke auf Partnersuche/weiblich,
    da findet man Meisterinnen des Fachbereiches :Wie finanziere ich meine Pferdehaltung
    wenn ich nichts Ordentliches gelernt habe !
    Ansonsten kann ich nur jeder Esotherikerin/Homöopathin (Der Unterschiede gibt es da kaum!) wie auch jedem männlichen Exemplar dieser besonderen Spezies ein Buch empfehlen-Homöopathie-der Glaube an die Kügelchen
    von Professor Norbert Schmacke.
    Einfach als Hilfe -zu verstehen,warum man sich komplett von der Logik und
    Wissenschaft entfernt hat.
    Und vielleicht zu begreifen,das man Aufrechter durchs Leben gehen kannn,wenn man nicht
    sich und Andere bescheißt.

    • Ulrike Eckert

      Dieser Kommentar ist jedenfalls weit von Logik und Sachlichkeit entfernt. Es würde vielleicht helfen, einmal den Text der geplanten EU-Verordnung zu lesen. Denn die betrifft keineswegs nur die Homöopathie, sondern alles, das Krankheiten heilen, verhindern, lindern kann – das ist extrem schwammig formuliert.

      zur Homöopathie: eine neue Meta-Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass Homöopathie sich signifikant von Placebo unterschiedet. (Mathie, R. T., Lloyd, S. M., Legg, L. A., Clausen, J., Moss, S., Davidson, J. R., et al. (2014). Randomised placebo-controlled trials of individualised homoeopathic treatment: sytematic review and meta-analysis. Systematic Reviews, 3(142). doi:10.1186/2046-4053-3-142.)
      Hier wurden nur randomisierte und doppelt verblindete Studien ausgewertet – also dass was man derzeit als Goldstandard der Medizinichen Forschung bezeichnet. Das Ergebnis ist statistisch signfikant.

      Und Prof. Norbert Schmacke et al. kam in einer Arbeit 2010, für die er verantworlich zeichnete, zum Ergebnis, dass es Indikationen gibt, für die Homöopathie wirksam ist … „Für einige wenige Erkrankungen konnten Wirksamkeitsnachweise erbracht werden: Nach dem derzeitigen Stand der Forschung liegt für die Indikationen Heuschnupfen, Durchfall bei Kindern, Weichteilrheuma, Darmlähmung nach Operation und Atemwegsinfektionen ein Wirksamkeitsnachweis vor.“ (Stamer M, Müller VE, Berger B, Schmacke N. Perspektiven von Patientinnen und Patienten auf ihre Versorgung durch homöopathisch tätige Ärzte und Ärztinnen – Eine qualitative Studie. Abschlussbericht. Bremen 2010. S.12. …“

      Recherche ist eine gute Hilfe, damit man sich nicht von Logik und Wissenschaft entfernt. Und um aufrecht zu bleiben und andere nicht zu verleumden.

  5. kaspar

    Meine uneingeschränkte Hochachtung gilt den Werbestrategen
    der Homöopathielobby.
    Homöopathie ist nach wie vor unglaublich wichtig-
    aber nur-wirklich nur für das ,was in den Köpfen vorgeht,
    für Leute halt die mit Logik nicht umgehen können-
    und für diejenigen ,welche ihr Geld damit verdienen müssen.
    Ich bewundere den Mut einer Natalie Grams (siehe Google),
    auch die Verfasser der Marburger Erklärung von 1992 sollten
    uns allen Vorbilder sein.
    …und-Verleumden ? Naja,getroffene Hunde bellen.
    Die sogenannten Argumente der Homöopathen lassen sich exakt
    vorhersagen,ich möchte mich da Herrn Norbert Aust (web) an-
    schließen,der nach Gründung seines Homöopathiekritischen Blogs
    auch schon wu0te,was an Angriffen des Ho.verbandes auf ihn
    zukam (einfach mal reingoogeln).
    In vereinfachter Form findet der interessierte Leser aber auch
    die …Argumente… im web unter ´Homöopathiebingo´.


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