Zuchtverbandsordnung: Das ändert sich in 2021

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Symbolbild (© www.toffi-images.de)

Die Zuchtverbandsordnung, kurz ZVO, ist die Rahmenrichtlinie für die deutsche Pferdezucht. Ab 2021 gibt es einige Änderungen zu beachten.

Regelmäßig wird die Zuchtverbandsordnung (ZVO) vom Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) überarbeitet. Allerdings sind ab 2021 nur kleinere Anpassungen vorgesehen.

Neu ist unter anderem, dass alle Hengste der Rassen Rheinisches Kaltblut und Freiberger auf die Erbkrankheit Polysaccarid Speicher Myopathie (PSSM) Typ 1 getestet sein müssen, wenn sie im Hengstbuch I eingetragen sind oder dort eingetragen werden sollen. Die Glykogenspeicherkrankheit, bei der die Insulinproduktion der betroffenen Pferde quasi außer Kontrolle gerät, kann mittel eines Gentests nachgewiesen werden. Das Ergebnis wird auf der Webseite der FN veröffentlicht, hat aber keinen Einfluss auf den Eintragungsstatus.

Der Gentest auf das Warmblood Fragile Foal Syndrome (WFFS) war bisher Pflicht für Reitpferde-Hengste, damit sie ins Hengstbuch I oder II eingetragen werden können. Laut der neuen ZVO entfällt dieser Test, wenn für beide Eltern ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden kann. Zur Begründung heißt es von der FN: „Die Krankheit WFFS kann nur auftreten, wenn beide Eltern Anlagenträger sind. Bei Anpaarung eines Anlagenträgers mit einer WFFS-freien Stute (oder umgekehrt), besteht die 50-prozentige Wahrscheinlichkeit, wieder einen Anlagenträger zu züchten. In solchen Fällen ist der Gentest daher weiterhin erforderlich.“

Neue Namen

Zukünftig erhalten auch Hengste, die ins Hengstbuch II eingetragen werden sollen, einen offiziellen Zuchtnamen. Diese Regelung galt bisher nur für das Hengstbuch I. Dafür muss der Name über den jeweils verantwortlichen Zuchtverband mit dem FN-Bereich Zucht abgestimmt werden.

Von dieser Änderung sind auch Hengste betroffen, die schon im Hengstbuch II eingetragen sind und bereits registrierte Nachkommen haben. Das bedeutet im Klartext: „Sollte der bislang genutzte Zuchtname nicht den ZVO-Bestimmungen entsprechen, ist ein neuer Zuchtname mit dem FN-Bereich Zucht abzustimmen. Der bisherige alte Zuchtname wird dann in Klammern hinter dem neuen Zuchtnamen mitgeführt.“

Eine Finalteilnahme am Moritzburger Fahrponychampionat wird ab dem Zuchtjahr 2021 für alle Ponyrassen als alternative Leistungsprüfung anerkannt, bei denen dies bisher schon für Turniersportprüfungen in der Disziplin Fahren galt.

Die ZVO steht hier kostenlos als Download zur Verfügung.New Air Jordans 1 release dates | Cra-wallonieShops , Online Shopping for the Latest Clothes & Fashion