Wenn bei einem Kauf eines Pferdes nicht beide Parteien (Käufer und Verkäufer) reine Privatpersonen sind, handelt es sich um gewerblichem Pferdehandel. Der unterliegt besonderen Bedingungen, die vertraglich gefasst werden sollten.
Wenn bei einem Kauf eines Pferdes nicht beide Parteien (Käufer und Verkäufer) reine Privatpersonen sind, handelt es sich um gewerblichem Pferdehandel. Der unterliegt besonderen Bedingungen, die vertraglich gefasst werden sollten.
Neueste Kommentare
Liebe Renate, für Invenstoren ist die Tiermedizin so interessant, weil die Preise noch so niedrig und damit das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht ist. […]
SO ein Schwachsinn!!! Genau das ist das Problem! Schöne 3 min Insta Bilder und Videos und das im Verborgenen sieht man nicht......
Also wenn das wirklich für so wenig Leistung so viel berechnet wird dann würde ich das sofort ansprechen und zugleich […]
Mit Ihrem Beitrag haben Sie sich geoutet, dass Sie in Pkto. TÄ keine Ahnung haben und vermutlich noch nie ein eigenes Pferd besessen haben.