FN und Deutscher Bauernverband im Kampf gegen die Mehrwertsteuererhöhung

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Im Mai hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, der bislang für alle deutschen Pferde galt, anzupassen ist. Die Ermäßigung bezieht sich nur auf Pferde, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden oder die als Nahrungsmittel dienen. Für Reit- und Sportpferde sei der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu zahlen. Nun haben sich Breido Graf zu Rantzau, der Präsident der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, an die Bundesregierung gewandt, um durchzusetzen, dass die Spielräume des EuGH-Urteils ausgeschöpft werden.

Demnach sollen die Ermäßigungen auch für Zuchtpferde beibehalten werden. Der FN-Präsident: „Der ermäßigte Steuersatz kann auch für Pferde, die aktiv für Zuchtzwecke genutzt werden und dies durch Eintragung in einem Zuchtbuch einer staatlich anerkannten Zuchtorganisation nachweisbar ist, angewandt werden, da die Pferdezucht zur landwirtschaftlichen Erzeugung zählt.“

Außerdem könne die Ermäßigungsregelung auf Pferde vor der Vollendung des fünften Lebensjahres angewandt werden, da diese ausbildungsbedingt noch nicht als vollwertige Sport- oder Freizeitpferde gelten können und einen Großteil ihrer Zeit auf der Weide verbringen,“ einer typisch landwirtschaftlichen Erzeugungstätigkeit“ wie es in der FN-Pressemitteilung heißt.
Auch wenn landwirtschaftliche Betriebe Pferde kaufen, müsse der ermäßigte Steuersatz gelten, denn hier sind die Pferde meistens keine Sport- oder Freizeitkameraden, sondern dienen zur Zucht, zur Weidehaltung, zur Stutenmilcherzeugung oder sind als Arbeitspferde im Einsatz – eben bei typisch landwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Diese Aspekte haben Graf Rantzau und DBV-Präsident Sonnleitner in Briefen an die Parlamentarischen Staatssekretäre im Bundesfinanzministerium (Steffen Kampeter) und im Bundeslandwirtschaftsministerium (Peter Bleser) dargelegt. Die Briefe enthielten auch die Forderung, die Spielräume, die das Urteil des EuGH den Ländern lässt, voll auszuschöpfen, wenn es an die Umsetzung des Urteils in nationales Recht geht.
Die deutschen Verantwortlichen hatten zuvor mit ihren Kollegen aus den Niederlanden und aus Frankreich gesprochen, die ebenfalls von dem EuGH-Urteil betroffen sind. Ehe Deutschland das Urteil umsetzt, sollte man nach Ansicht des DBV und der FN die Entwicklungen in den anderen Ländern abwarten, „um nicht durch ein Vorpreschen Deutschlands massive Wettbewerbsverzerrungen für den heimischen Pferdemarkt entstehen zu lassen“, wie es bei der FN heißt.

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