Der Bundesrat hat bereits am 8. Juli dieses Jahres die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeitete Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beschlossen. Am 22. November wird diese nun in Kraft treten und bringt für Pferdebesitzer einige Preissteigerungen mit sich.
Zuletzt war die GOT im Jahr 1999 umfassend überarbeitet worden. Seitdem hat sich im tiermedizinischen Bereich viel getan, sowohl in Sachen Diagnostik, als auch bei den therapeutischen Möglichkeiten. Auslöser für die in diesem Jahr beschlossene Anpassung der GOT war somit die Notwendigkeit, auch die Gebühren für neuere medizinische Verfahren abbilden zu können.
Grundlage für die Novellierung biette dabei eine vom BMEL im Jahr 2020 in Auftrag gegebene Studie. Darin wurde wissenschaftlich das Leistungsspektrum tierärztlicher Leistungen bewertet. In vielen Fällen kamen die Befragten darauf, dass die bis dato geltenden Preise der GOT nicht mehr kostendeckend seien. Dabei betont die Bundestierärztekammer in ihrem Informationsblatt für Pferdebesitzer, dass die gestiegenen Kosten aufgrund von Inflation und Energiekrise in der Gebührenanpassung nicht einmal Berücksichtigung gefunden hätten. Grundlage war einzig und allein die Studie.
Eine große Zahl von Tierärzten gab in der Studie bei einigen Leistungen allerdings auch an, diese seien bisher zu teuer. Es gibt also auch einige Vergünstigungen. Der Großteil der Leistungen jedoch verteuert sich. Eine weitere Änderung der GOT ist zum Beispiel die Verpflichtung der Tierärzte, Wegegeld zu berechnen (Ausnahmen müssten vorab schriftlich vereinbart werden). Interessant zu wissen: Laut Paragraph 5 der neuen GOT ist „eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig“. Jede Praxis muss der GOT also folgen.
Beispiele für Preise
Mehr kostet ab dem 22. November zum Beispiel eine allgemeine Untersuchung des Pferdes inklusive Beratung. Die kostete bisher im einfachen Satz 19,24 Euro und wird dann 30,78 Euro kosten. Auch Impfungen werden teurer. Die Kosten für die reine Injektion beliefen sich bisher auf 5,77 Euro im einfachen Satz und werden demnächst mit 11,50 Euro beinahe das Doppelte kosten. Günstiger wird hingegen das Röntgen (bisher 32,07 Euro für die erste und zweite Aufnahme im 1-fachen Satz, ab 22. November 26,53 Euro für die gleiche Leistung) oder die Gastro, Duodeno-, Ileo-, Kolo-, Rekto-, Broncho- und Laparoskopie (bisher 192,42 Euro im 1-fachen Satz, ab 22. November zahlt man dafür 153,94 Euro).
Über die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Wozu braucht es überhaupt eine Gebührenordnung? Sinn dahinter ist ein transparentes Preisgefüge, das letztlich den Tieren und ihren Haltern zugute kommen soll. Der Wettbewerb zwischen Tierärzten soll auch dank der GOT in erster Linie über die Leistung stattfinden, statt über ein Preisgefälle. Außerdem stelle diese gesetzliche Vergütung eine hohe Qualität der Behandlung sicher, weil Tierärzten so ermöglicht werde, Fortbildungen zu besuchen und Investitionen in ihre Gewerbe vorzunehmen.
Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie hier.
Diese Berichterstattung zum Thema neue GOT ist ja sehr dünn. Warum? Wird gerade den reitsportlichen Verantwortungsträgern bewusst, dass für die Pferde, die den kleinen Hobby-Pferdehaltern gehören, und die ja bekanntermaßen meist im Stall untersucht werden, aber keine Nutztiere sind, keine kostenbegrenzenden Ausnahmen möglich sind?
Für den normalen Hobby-Pferdehalter steigen die Kosten tatsächlich dramatisch.
Einfaches Beispiel:
Eine Impfung kostet ab sofort nicht wie oben dargestellt 11,50€, sondern alleine 91,31€ Grundgebühr:
Allgemeine Untersuchung 30,75 €, allgemeine Besuchsgebühr 34,50€ (Verpflichtend), verpflichtendes Wegegeld min. 13€, Injektion 11,50 €., alles 1-facher Satz. Darin enthalten ist natürlich noch nicht der Preis für den Impfstoff und etwaige Verbrauchsmaterialien.
Und natürlich alles zzgl. Mehrwertsteuer. Kann ja jeder mal eben ausrechnen, wo man da landet.
Und als Hobby-Pferdehaare besteht keine Möglichkeit, eine besondere Bestandsbetreuung auszuhandeln.
Und auch Sammel-Termine lässt die GOT nicht zu. Es nützt also nichts, sich mit mehreren Pferdehaltern am Stall zusammen zu tun für Impfungen, Zahnbehandlungen etc.
Da kostet eine einzelne Impfung schnell 140 €. Und wer ein Pferd hat, was separat z.B. gegen Herpes geimpft werden müsste, weil es auf Kombi-Impfstoffe unverträglich reagiert, soll alleine das 4x im Jahr bezahlen.
Diese Kosten-Explosion dürfte vielen Hobby-Pferdehaltern noch gar nicht bewusst sein.
Ich prognostiziere mal: Spätestens jetzt werden die Zahlen der Hobby-Turnierreiter den Bach runtergehen, denn diese Mehrkosten, Z.B. aufgrund der neuen Herpes-Impfpflicht, werden viele ganz erheblich belasten. Und dann muss ja irgendwo gespart werden.
Natürlich müssen gute Tierärzte gut bezahlt werden, das steht außer Frage. Aber ich finde, hier ist man im Bereich der Kostensteigerung für den normalen Hobby-Pferdehalter einfach zu weit gegangen.