Zur Kasse bitte! EuGH hat entschieden: Keine Steuerermäßigung für Pferde

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Bislang galt in Deutschland für die „Lieferung von lebenden Pferden“, wie die Juristen es nennen, ein ermäßigter Steuersatz vom sieben Prozent. Das soll sich nun ändern, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat.

Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass für die Lieferungen lebender Tiere der Normalsatz von 19 Prozent gelten sollte. Dem hat Deutschland nun Folge zu leisten. Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), sagt: „Die Folgen für die Pferdezucht und Pferdesport sind noch nicht absehbar, aber dieses Urteil wird sich auf jeden Fall nachteilig auswirken. Dass in der momentanen schwierigen wirtschaftlichen Situation zwölf Prozent mehr Belastung an den Endverbraucher weitergegeben werden, das wird gravierende Folgen für unsere Züchter und die Pferdehalter haben.“ Nicht nur Deutschland ist betroffen. Im März traf das Urteil die Niederlande. Noch geben sich die FN, die Zuchtverbände und der Deutsche Bauernverband jedoch nicht geschlagen. Man wolle das Urteil genau prüfen, heißt es aus Warendorf. Dafür sollen die Gerichtsentscheidungen gegen Holland und Deutschland und in Kürze sehr wahrscheinlich auch gegen Frankreich und Luxemburg verglichen werden. „Ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedsstaaten erscheint äußerst sinnvoll“, erklärt Theodor Leuchten, Vorsitzender des FN-Bereichs Zucht.

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