Saudische Springreiter für London gesperrt

Von
Khaled Al Eid und Vanhoeve

Mannheim 10.05.2011 Maimarktturnier Springen: Khaled Al Eid (KSA) und Vanhoeve Foto: Julia Rau Am Schinnergraben 57 55129 Mainz Tel.: 06131-507751 Mobil: 0171-9517199 Rüsselsheimer Volksbank BLZ 500 930 00 Kto.: 6514006 Es gelten ausschliesslich meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (© Julia Rau)

Das Tribunal der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) hat Khaled als Eid und Mohammed al Sharbatly wegen verbotener Medikation für acht Monate gesperrt. Damit sind die Chancen auf eine Olympiamedaille für die Saudis drastisch gesunken.

Zu acht Monaten Sperre verurteilte das FEI-Tribunal unter Vorsitz von Jens Adolphsen (GER) die beiden saudiarabischen Springreiter Abdullah al Sharbatly und Khaled als Eid wegen verbotener Medikation ihrer Pferde Lobster und Vanhoeve. Die vorläufige Sperre, verhängt am Tag der positiven Analyse, begann am 24. Februar und reicht damitüber die Olympischen Spiele in London (27. Juli bis 12. August) hinaus. Saudi-Arabien hatte eine Mannschaft für die olympische Springprüfungen qualifiziert und konnte sich mit den oben genannten Reitern, der eine Vizeweltmeister 2010, der andere Olympiadritter 2000, eine Medaillenchance ausrechnen. Diese Chancen sind nun drastisch gesunken. Die Reiter argumentierten, die verbotenen Substanzen (Entzündungshemmer Phenylbutazon bzw. Oxyphenbutazon) seien durch Contamination, also durch Kontakt mit den Substanzen im Umfeld der Pferde, in deren Körper gelangt. Dem folgte das Tribunal nicht. Für diese Substanzen gibt es keine erlaubten Untergrenzen, jeder Fund ist also bereits ein Regelverstoß. Die Sperre für verbotene Medikation dem Verabreichen von Substanzen, die im Wettkampf verboten, aber außerhalb des Wettkampfes zur Behandlung erlaubt sind kann von einer Verwarnung bis zu zwei Jahren reichen. Wäre nur eine Substanz gefunden worden, wären die Reiter mit einem Schnellverfahren und einer Geldstrafe davongekommen, ab zwei Substanzen gibt es jedoch ein reguläres Verfahren. 

Bezüglich der Sperre über die Olympischen Spiele hinaus, verwies das Tribunal darauf, dass dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgend keine Rücksicht auf sportlich wichtige Termine genommen werden dürfe. Die Reiter hätten sich jederzeit regelkonform zu verhalten, wichtige internationale Termine stünden ständig an. Beide Reiter können innerhalb von 30 Tagen beim Internationalen Ssportgerichtshof (Court of Arbitration for the Sport, CAS) Berufung einlegen.

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