Verfahren gegen Max Kühner eingestellt

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Nach Sichtung von Videoaufzeichungen hat die Disziplinarkommission des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes das Ermittlungsverfahren gegen den Springreiter Max Kühner wegen geringer Schuld eingestellt.

In einem anonymen Brief war der Springreiter unter anderem bezichtigt worden, mittels eines Drahts sein Pferd zu vorsichtigerem Springen zu veranlassen. Die enstprechende Trainingseinheit war auf einer dem Schreiben beiliegenden DVD mit Handyvideos dokumentiert. Dabei ist Kühner zu sehen, wie er an einem Wasserhindernis über einen Draht springt.
Als Urheber der Aufnahmen vermutet Kühner seine ehemalige Lebensgefährtin, gegen die er gerichtlich vorgehen will. Die bayerische Disziplinarkommission, die den Fall zu beurteilen hatte, kritisierte diese Trainingsmethode, konnte aber kein tierschutzwidriges Verhalten darin sehen. 

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