„Atypische Funde (ATF)“: Keine Strafe bei Dopingsubstanzen im Futter

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Featurebild Dopingprobe

Symbolbild (© Julia Rau)

Durch die Regelungen der „Atypischen Funde“ ab dem 1. Januar 2021 könnten weniger Fälle von positiven Doping- bzw. Medikationsfällen bestraft werden. Kann der Reiter seine Unschuld beweisen, drohen ihm keine Konsequenzen mehr.

Führen verbotene Substanzen über verunreinigtes Futter zu positiven Doping/Medikationsfällen, braucht der Reiter unter bestimmten Umständen keine Konsequenzen mehr zu fürchten. Ab 1. Januar 2021 gilt die neue „ATF-Policy“ (Atypical Findings-Politik) der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI).  Kann der Reiter beweisen, dass er an dem positiven Ergebnis unschuldig ist, drohen ihm keine Konsequenzen, weder eine Strafe, noch Verlust des Preisgeldes oder der Platzierung. Der Fall gilt als abgeschlossen und wird nur mit Zustimmung der verantwortlichen Person, in der Regel des Reiters, öffentlich gemacht.  Die Beweislast liegt beim Reiter: Er muss erklären können, wie die Substanz in sein Pferd kam und darüber hinaus darlegen, was er getan hat, um eine positive Probe zu vermeiden. Erkennt die AFT-Jury das Analyseergebnis nicht als „Atypical Finding“ an, wird der Fall an das FEI-Tribunal weitergeleitet und dort wie ein Doping-/Medikationsfall behandelt. Einspruch ist nicht möglich.

In den vergangenen Monaten war es wiederholt zu positiven Proben aufgrund von verunreinigtem Pferdemischfutter, meist durch Melasse oder Apfeltrester gekommen, die verbotene Substanzen enthielten, etwa das Muskelaufbaupräparat Zilpaterol, Coffein oder Theophyllin (siehe auch im Dossier der St.GEORG-Ausgabe 11/2020). Die FEI folgte damit den Argumenten des Internationalen Springreiterclubs (IJRC), der seit Jahren fordert, positive Analysen durch verunreinigtes Futter und andere vom Reiter nicht zu verantwortende Ursachen, nicht länger zu sanktionieren. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt IJRC –Generalsekretärin Eleonore Ottaviani. Andere Wünsche des Reiterclubs blieben unerfüllt, etwa die Rückkehr zu der Regel, dass in Teamwettbewerben nicht automatisch das ganze Team disqualifiziert wird, falls ein Pferd positiv getestet wird, sondern nur der betroffene Reiter. Auch der Vorschlag, dass das Vorhandensein einer Substanz nur dann bestraft werden soll, wenn die nachgewiesene Menge die Leistung beeinflusst hat, fand kein Gehör.

Ab 1. Januar 2021 gelten für einige verbotene Substanzen Schwellenwerte, bis zu denen ein positiver Befund nicht weiter verfolgt wird: Estranediol, Prednisolone und Testosterone. Dabei handelt es sich um Substanzen, die in geringen Mengen auch natürlicherweise im Körper des Pferdes vorhanden sein können.Air Jordan 1 Outlet Store | air jordan outlet reviews

Gabriele PochhammerHerausgeberin

Herausgeberin des St.GEORG, den sie als Chefredakteurin von 1995-2012 als erste Frau auf dieser Position verantwortet hat. Als Berichterstatterin auf elf Olympischen Spielen und unzähligen Welt- und Europameisterschaften. Erfolgreiche Pferdezüchterin: Der von ihr gezogene Wallach Leonidas II war eines der besten Vielseitigkeitspferde seiner Zeit. Eines der Fachgebiete: internationale Sportpolitik, schreibt für die Süddeutsche Zeitung.