Anklage gegen Kieler Staatsanwältin: Hat sie unrechtmäßig Tiere notverkauft?

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Featurebild Justiz und Pferd, Gericht, Recht, Urteil

Symbolbild (© www.st-georg.de)

Vor dem Kieler Landgericht wird seit heute ein Prozess verhandelt, der durchaus ungewöhnlich ist – denn die Angeklagte kommt quasi aus den eigenen Reihen. Einer Kieler Staatsanwältin, die in der Vergangenheit für Tierschutzfälle verantwortlich war, wird „Rechtsbeugung in Tateinheit mit Diebstahl“ vorgeworfen.

Die inzwischen suspendierte Juristin war bei der Kieler Staatsanwaltschaft für das Tierwohl zuständig. Zwischen 2011 und 2014 soll sie möglicherweise gequälte oder falsch gehaltene Tiere beschlagnahmt und verkauft haben. Das Problem dabei: Die Staatsanwältin hielt sich nicht an die Vorschriften und Gesetze. So solle sie die Notveräußerungen der beschlagnahmten Tiere – darunter Pferde, Hunde, Schafe und Rinder – unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften durchgeführt haben. Ganz konkret habe sie den betroffenen Tierhaltern nicht die Möglichkeit gegeben, vor Gericht Widerspruch gegen die Beschlagnahmung einzureichen. Außerdem haben sie die Tiere so schnell wie möglich weiterverkauft, ohne die Besitzer über das Vorgehen zur informieren – so, wie es rechtlich korrekt gewesen wäre.

Der Fall „Reitverein Brekendorf“

Ein konkreter Fall ereignete sich beispielsweise Anfang 2014 im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Dort beschlagnahmte die Kieler Staatsanwältin beim Reit- und Fahrverein Brekendorf 57 Pferde und ließ diese an einen geheimen Ort bringen. Dabei wurde nicht unterschieden, wem diese Pferde gehörten und infolgedessen auch die Privatpferde der Einsteller abgeholt – ohne, dass diese sich irgendwie hätten dagegen wehren konnten.

Es habe der „Verdacht auf Vergehen nach dem Tierschutzgesetz“ bestanden, in deren Zentrum der damalige stellvertretende Vorsitzende Johannes Kahlke stand. Diesem gehörte jedoch kein einziges der beschlagnahmten Pferde. Schlussendlich habe der Verein nur elf der Tiere vor der Notveräußerung retten können. „Die Tiere sind für 200 bis 500 Euro zwangsveräußert worden. Ohne Papiere. Das waren ausgebildete Ponys, die im Schnitt 5.000 bis 6.000 Euro Wert waren“, wird Kahlke beim NDR zitiert.

XXL-Prozess

Die Ermittlungen in zehn Fällen führt nun die Staatsanwaltschaft Itzehoe. Vorerst sind 36 Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Bis Ende März sollen Zeugen und Sachverständige befragt werden, erst dann könnte ein erstes Urteil gefällt werden. Laut Anklage habe sich die Kieler Staatsanwältin „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt, als sie das Tierschutzrecht mit Nachdruck durchsetzen wollte.“ Die Tierbesitzer sollen jeweils erst nach der Notveräußerung von dem Verkauf erfahren haben und damit keinerlei rechtliche Handhabe mehr gehabt haben, um ihre Tiere wiederzubekommen. Das Strafgesetzbuch sieht bei Rechtsbeugung Freiheitsstrafen zwischen ein und fünf Jahren vor. Außerdem rechnet das Land mit hohen Schadensersatzforderungen.

Beim gestrigen Prozessauftakt äußerte sich die Angeklagte zwei Stunden lang zu den Vorwürfen. Sie räumte zwar Fehler ein, habe das Recht aber nicht bewusst gebeugt. Zudem wirft sie ihrer ehemaligen Vorgesetzten, der leitenden Staatsanwältin, vor, sie habe sie „nicht richtig eingearbeitet“ und zudem darauf hingewiesen, dass beschlagnahmte Tiere hohe Kosten verursachen würden und sie diese daher schnell weiterverkaufen solle. Die Juristin räumte auch ein, dass Sie Gesetzestexte teilweise nur überflogen und fahrlässig gehandelt habe.

Quellen: www.ndr.de, www.shz.de

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  1. w.grathwol

    Das ganze rechtsgefüge ist alles nur Lug und Betrug. Es wird mit einem nächtigen Tierschutzgesetz das keine Rechtsgültigkeit besitzt, da es nie in Kraft getreten ist. Es verwundert mich sehr dass hier ein kleines Lichtchen angeklagt wird. Bin gespannt was hier noch so alles aufgedeckt wird. Ich denke hier wird nur eine Schau abgezogen. In diesem Land gehört alles was sich amtlich nennt vor ein ordentliches souverenes amtliches Deutsches Gericht gestellt mit samt der Politik. Wenn die dann bis März fertig sind dann können die hier in Baden-Württemberg bei den Veterinärämtern zuallererst TUTTLINGEN,ROTTWEIL,BALINGEN weitermachen.

  2. w.grathwol

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