Coronavirus: Beispiel Drei-Personen-Haushalt mit einem Pferd – Wie verhalten in häuslicher Isolation?

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(© www.slawik.com)

Wie kann die Versorgung des Pferdes sichergestellt werden, wenn sich beispielsweise ein Familienmitglied einer dreiköpfigen Familie mit einer Person in Kontakt befunden hat, die positiv auf Corona getestet wurde? Hier die Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut.

BEISPIEL 1: Haushalt mit einer Kontaktperson

In einer dreiköpfigen Familie, die sich zusammen um ein Pferd kümmert, ist eines der drei Familienmitglieder eine direkte Kontaktperson zu einem bestätigten COVID-19-Fall. Nun kommt es darauf an, soweit wie möglich Abstand zu der Kontaktperson zu halten sowie ausreichende Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen unterscheiden sich je nach dem, wie nah die Kontaktperson der nachgewiesen infizierten Person gekommen ist.

Das Robert-Koch-Institut unterteilt die Hinweise für das „Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen“ in die Kategorien I, II und III. Alle Hinweise können im Einzelfall jedoch durch das zuständige Gesundheitsamt angepasst werden.

Als die Kontaktpersonen der Kategorie I werden Personen „mit engem Kontakt“ bezeichnet. Das sind Personen, bei denen das Risiko höher ist, dass sie sich infiziert haben könnten. Folgende Beispiele von Kontakten fallen unter die Kategorie I:

  • Personen mit  häufigerem, mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs.
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu Sekreten aus den Atemwegen eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
  • Personen, die im medizinischen Bereich arbeiten und Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (unter 2m Abstand) hatten und dabei keinerlei Schutzausrüstung verwendet haben.
  • Kontaktpersonen eines bestätigten COVID-19-Falles im Flugzeug, darunter:
  • Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte COVID-19-Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen haben, ungeachtet von der Flugdauer.
  • Crew-Mitglieder oder andere Passagiere, sofern eines der anderen Kriterien zutrifft (z.B. längeres Gespräch; o.ä.).
Verhalten im Haushalt

Kontaktpersonen eines bestätigten COVID-19-Falls sollten sich häuslich bzw. wenigstens räumlich von den anderen Haushaltsangehörigen absondern und insgesamt ihre Kontakte zu anderen Personen soweit wie möglich einstellen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt folgende Maßnahmen in Haushalten, in denen eine Person mit Kontakt zu einem Covid-19-Fall lebt:

Auf eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume achten!

Haushaltsgegenstände wie Geschirr und Wäsche nicht ungewaschen mit anderen teilen!

Die Kontaktperson sollte möglichst ein eigenes Badezimmer benutzen!

Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden!

Die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich wie üblich gewaschen werden!

Oberflächen, mit denen die betroffene Person in Berührung kommt, wie zum Beispiel Tische oder Türklinken, regelmäßig mit Haushaltsreiniger säubern!

Haushaltsmitglieder und die Kontaktperson sollten sich zeitlich und räumlich voneinander trennen. Beispielsweise sollten Mahlzeiten mit zeitlichem Abstand eingenommen werden.

Die Kontaktperson sollte sich bestenfalls in einem anderen Raum aufhalten als die anderen Bewohner.

Selbstverständlich gelten auch im häuslichen Umfeld weiterhin die drei essenziellen Maßnahmen, um sich vor einer gegenseitigen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen:

  • Das Einhalten der Husten- und Niesenetikette,
  • Die Benutzung von Einwegtaschentüchern für das Naseputzen sowie
  • Die gründliche und regelmäßige Händehygiene

können eine unnötige Ausbreitung des Virus im Falle einer Ansteckung verhindern.

Die Gesundheit im Auge behalten!

Die Kontaktperson muss ihre Gesundheit innerhalb der 14 Tage nach dem letzten Kontakt zum bestätigten Fall gründlich überwachen. Eine Dokumentation in Form eines Tagebuchs eignet sich dafür. Es werden die Körpertemperatur (zweimal täglich, durch die Kontaktperson selbst zu messen), das Allgemeinbefinden und die Symptome, die allgemeinen Aktivitäten sowie die Kontakte zu anderen Personen erfasst (siehe Beispiel dafür hier).

Wird all das eingehalten, können die zwei weiteren Bewohner des Haushalts nach wie vor in den Stall gehen, um das Pferd zu bewegen und zu versorgen. Worauf bei Stallbesuchen nun zu achten ist, haben wir hier zusammengefasst.

Weniger wahrscheinlich ist eine Infektion der Kontaktperson, wenn diese sich der Kategorie II oder III zuordnet (Kategorien siehe hier). Die Maßnahmen für Kontaktpersonen der Kategorie I sind die umfangreichsten und damit diejenigen, die einer Infektion am „gründlichsten“ vorbeugen können! Gehen Sie also auf Nummer sicher und orientieren Sie sich an diesen Empfehlungen.

FAZIT

Bei gegenseitiger Rücksichtnahme und Einhaltung der genannten Hygienevorschriften kann das Zusammenleben einer Kontaktperson der Kategorie I mit zwei weiteren, gesunden Familienmitgliedern fortgeführt werden. Diese können dann auch weiterhin das Pferd versorgen.

Auf die Nutzung von Mund- und Nasenschutz kann bei diesem Beispiel laut RKI verzichtet werden. Aber Achtung: Die Familienmitglieder können nur dann weiterhin zusammenleben, wenn die Kontaktperson binnen 14 Tagen nach dem letzten Kontakt zum bestätigten Fall keine Symptome entwickelt.

Treten jedoch Symptome auf und sind diese vergleichbar mit der Symptomatik einer SARS-CoV-2-Infektion, so gilt die Kontaktperson als krankheitsverdächtig. Das muss diagnostisch abgeklärt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt.

BEISPIEL 2: Haushalt, in dem ein bestätigter Fall lebt

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt generell die stationäre Behandlung eines Patienten mit bestätigter Erkrankung am Coronavirus SARS CoV-2. Verläuft die Symptomatik des Patienten jedoch eher leicht und hat er keine Vorerkrankungen, dann ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die ambulante Betreuung des Patienten in seinem häuslichen Umfeld möglich. Die oben genannten Maßnahmen müssen dann nochmal verschärft werden. Achtung: Der Einzelfall ist stets mit dem behandelnden Arzt und dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen!

Für leicht erkrankte Patienten und ihre Haushaltsangehörigen ist bei einer ambulanten Behandlung Folgendes zu beachten:

  • Als Patient mit bestätigter COVID-19 Erkrankung sollte man alleine in einem gut belüftbaren Einzelzimmer untergebracht werden.
  • Der Patient sollte die Anzahl der Kontakte zu anderen Personen auf das absolute Minimum reduzieren, d.h. auf Haushaltsangehörige, deren Unterbringung nicht anderweitig möglich ist oder die zur Unterstützung benötigt werden.
  • Haushaltsangehörige sollten möglichst nur Personen sein, die gesund sind und keine Vorerkrankungen haben. Personen mit Risikofaktoren für Komplikationen (z.B. Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen, hohes Alter) sollten möglichst nicht zu diesem Personenkreis gehören ebenso wenig wie Personen, die sich mit der Betreuung von kranken Menschen befassen (z. B. med. Personal).
  • Ambulante Betreuung durch den behan­delnden Arzt muss gewährleistet sein
  • Kontakt zum zu­stän­di­gen Gesund­heitsamt muss gewährleistet sein
  • Haushaltsangehörige sollten sich in anderen Räumen getrennt vom Patienten aufhalten. Falls dies nicht möglich ist, ist die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1 bis 2 Metern zum Patienten empfohlen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch den Patienten und die Haushaltsangehörigen, insbesondere bei Unterschreitung des Mindestabstands.
  • Die Nutzung gemeinsamer Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst zeitlich getrennt erfolgen, inkl. der Einnahme von Mahlzeiten.
  • Stellen Sie sicher, dass Räume, die von mehreren Personen genutzt werden (z. B. Küche, Bad) regelmäßig gut gelüftet werden.
  • Vom Patienten ausgehende Kontakte zu Personen außerhalb des Haushalts sollten unterbleiben, z.B. zu Briefträgern, Lieferdiensten, Nachbarn, Freunden, Bekannten. Der Patient sollte Lieferungen vor dem Haus-/oder Wohnungseingang ablegen lassen, einen Mund-Nasen-Schutz tragen und größtmöglichen Abstand zu diesen Personen halten.

Besondere Reinigung und Desinfektion

  • Entsorgen Sie Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase verwendet werden, oder reinigen Sie sie nach Gebrauch entsprechend.
  • Taschentücher und andere Abfälle, die von kranken Personen erzeugt wurden, sollten vor der Entsorgung mit anderem Hausmüll in einem mit einer Auskleidung versehenen Behälter im Krankenzimmer aufbewahrt werden.
  • Reinigen und desinfizieren Sie häufig berührte Oberflächen wie Nachttische, Bettrahmen, Schlafzimmermöbel, Bad- und Toilettenoberflächen mindestens einmal täglich mit einem mindestens „begrenzt viruzid“ wirksamen Flächendesinfektionsmittel.
  • Achten Sie dazu beim Kauf dieser Präparate immer mindestens auf die Bezeichnung „begrenzt viruzid*“. Desinfektionsmittel mit der Bezeichnung „begrenzt viruzid“ ODER „begrenzt viruzid PLUS“ ODER „viruzid“ sind wirksam.
  • Legen Sie kontaminierte Wäsche in einen Wäschesack. Verschmutzte Wäsche nicht schütteln und direkten Kontakt von Haut und Kleidung mit den kontaminierten Materialien vermeiden.
  • Waschen und reinigen Sie Kleidung, Bettwäsche, Bade- und Handtücher usw. mit Waschmittel und Wasser. Waschen Sie diese bei mindestens 60°C mit einem herkömmlichen Haushalts-Vollwaschmittel und trocknen Sie sie gründlich.

Achtung: Die erkrankte Person muss bereits im Vorhinein mit dem behandelnden Arzt und dem zuständigen Gesundheitsamt „das Vorgehen im Falle einer notfallmäßigen bzw. außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten eintretenden Beschwerdezunahme“ abstimmen!

Also klären Sie:

  • Welches Krankenhaus nimmt Sie auf?
  • Wie kommen Sie dorthin?
  • Welche Unterlagen müssen Sie bei sich führen, um sie dort vorzulegen?
HINWEISE FÜR HAUSHALTSANGEHÖRIGE VON LEICHT ERKRANKTEN PERSONEN

Haushaltsangehörige gelten in diesem Fall als Kontaktpersonen der Kategorie I und sollten daher den oben erläuterten Empfehlungen unbedingt Folge leisten.

FAZIT

Ist bei Ihnen Beispiel 2 eingetreten, raten wir Ihnen dringend dazu, sich mit ihrem Gesundheitsamt (siehe Liste unten) abzustimmen, ob Sie Ihr Pferd noch versorgen dürfen!

Wenn nicht, haben wir hier eine Checkliste zusammengestellt, welche Alternativen Möglichkeiten es gibt und was Sie im Falle des Falles beim Pferd beachten sollen.

Übersicht über die Gesundheitsministerien der Länder

Baden-Württemberg:

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Bayern:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Berlin:

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Brandenburg:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Bremen:

Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Hamburg:

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Hessen:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Mecklenburg-Vorpommern:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Nordrhein-Westfalen:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz:

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Saarland:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Sachsen:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Sachsen-Anhalt:

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

Thüringen:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Bundesgesundheitsministerium:

www.bundesgesundheitsministerium.de

 

Quellen:

Zum Thema Kontaktpersonen: Robert-Koch-Institut

Zum Infektionsschutz allgemein: www.infektionsschutz.de

Zum Verhalten bei milder Erkrankung: Robert-Koch-Institutcheapest air jordan 1 high colorways | men’s jordan retro 13 release date

Gloria Lucie AlterRedakteurin

Hat sich parallel zum Volontariat beim St.GEORG im Studium mit „Digital Journalism“ an der Hamburg Media School befasst. Als Redakteurin liefert sie Beiträge aus den unterschiedlichsten Bereichen, von Reitlehre bis zu Produktneuheiten. Ihre Erfahrungen aus Tätigkeiten bei privaten TV-Sendern in Köln ergänzen sich mit ihrer Kompetenz in Social Media und Videocontent.